Bei der Uelzener Hundekrankenversicherung sind mit einer versicherten Zuchthündin zusätzliche Leistungen wie konventionelle Geburtshilfe und die Erstbehandlung der Welpen abgedeckt; für die Welpen selbst gilt nach einer Wartezeit von 30 Tagen ab Geburt Schutz für versicherte Operationen bis zur Abgabe an den Käufer, längstens 12 Wochen nach der Geburt. Ausgeschlossen sind unter anderem Impfkosten, Wurmkuren und Chipkosten; bei bereits trächtiger Hündin zum Antragszeitpunkt gelten Sonderregeln.
Haben Sie eine Zuchthündin versichert, sind folgende Zusatzleistungen eingeschlossen:
- konventionelle Geburtshilfe
- Erstbehandlung der Welpen (Nabelschnur durchtrennen, Reanimation der Welpen, trocken reiben)
Für Welpen Ihrer versicherten Zuchthündin besteht Versicherungsschutz für versicherte Operationen. Dieser Versicherungsschutz beginnt nach Ablauf einer Wartezeit von 30 Tagen ab dem Tag der Geburt. Er ist bis zur Abgabe an den Käufer, maximal bis 12 Wochen nach der Geburt, begrenzt.
Nicht versichert sind für Welpen Ihrer versicherten Zuchthündin:
- Impfkosten
- Wurmkuren
- Parasitenmittel
- einmalige Kosten für einen Identifizierungschip
- über Ihre Zuchthündin versicherte Leistungen aus der Krankenversicherung
Auch eventuell zusätzlich versicherte Leistungen aus dem Sonder-OP-Baustein, dem Reha-Baustein und dem Zahnzusatz-Baustein gelten nicht für die Welpen. Ausgenommen davon sind über den Sonder-OP-Baustein versicherte Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen infolge der Umbilicalhernie (Nabelbruch). Für diesen Eingriff besteht nach Ablauf einer Wartezeit von 30 Tagen ab dem Tag der Geburt, maximal bis 12 Wochen nach der Geburt, Versicherungsschutz.
Stirbt Ihre versicherte Zuchthündin bei der Geburt der Welpen oder innerhalb von 12 Wochen nach der Geburt, entfällt der Versicherungsschutz für ihre Welpen mit dem Tod Ihrer versicherten Zuchthündin. Sie können den Versicherungsschutz für diese Welpen bis zu 12 Wochen nach der Geburt fortführen, indem Sie den Beitrag zahlen.
Ist Ihre zu versichernde Zuchthündin bei Antragstellung bereits trächtig, beginnt der Versicherungsschutz für diese Zusatzleistungen erst 12 Wochen nach der Geburt der Welpen. Das heißt: Für die bei Antragstellung bestehende Trächtigkeit und die daraus geborenen Welpen besteht kein Versicherungsschutz.
Was bedeutet das konkret?
Wenn eine Zuchthündin mitversichert ist, sind zusätzlich Geburtshilfe und die Erstversorgung der Welpen abgedeckt. Für die Welpen gibt es nach 30 Tagen Wartezeit Schutz bei versicherten Operationen, längstens bis zur Abgabe an den Käufer oder bis 12 Wochen nach der Geburt. Bestimmte Kosten wie Impfungen, Wurmkuren, Parasitenmittel und Chip sind für die Welpen ausgeschlossen. Stirbt die Hündin, endet der Welpenschutz, kann aber gegen Beitrag fortgeführt werden; bei bereits bestehender Trächtigkeit zum Antragszeitpunkt greift der Schutz erst 12 Wochen nach der Geburt.
Häufige Fragen
Welche zusätzlichen Leistungen gibt es bei einer versicherten Zuchthündin?
Eingeschlossen sind die konventionelle Geburtshilfe und die Erstbehandlung der Welpen, also Nabelschnur durchtrennen, Reanimation der Welpen und trocken reiben.
Ab wann und wie lange sind die Welpen für Operationen versichert?
Der Versicherungsschutz für versicherte Operationen beginnt nach Ablauf einer Wartezeit von 30 Tagen ab dem Tag der Geburt und ist bis zur Abgabe an den Käufer, maximal bis 12 Wochen nach der Geburt, begrenzt.
Was ist für die Welpen nicht versichert?
Nicht versichert sind Impfkosten, Wurmkuren, Parasitenmittel und die einmaligen Kosten für einen Identifizierungschip sowie über die Zuchthündin versicherte Leistungen aus der Krankenversicherung. Auch Leistungen aus Sonder-OP-, Reha- und Zahnzusatz-Baustein gelten nicht für die Welpen, ausgenommen über den Sonder-OP-Baustein versicherte Operationen bei Nabelbruch.
Was passiert mit dem Schutz, wenn die Zuchthündin bei oder nach der Geburt stirbt?
Stirbt die versicherte Zuchthündin bei der Geburt oder innerhalb von 12 Wochen danach, entfällt der Versicherungsschutz für die Welpen mit ihrem Tod. Sie können den Schutz für diese Welpen bis zu 12 Wochen nach der Geburt fortführen, indem Sie den Beitrag zahlen.
Inhalte aus: Bedingungen Hundekrankenversicherung Basis 2025