Bei der Hundekrankenversicherung der Uelzener gibt es klar benannte Leistungen, für die kein Anspruch besteht: dazu zählen vor Vertragsabschluss bekannte Vorerkrankungen, Behandlungen innerhalb der Wartezeit, Vorsorge- und prophylaktische Maßnahmen wie Impfungen, Wurmkuren oder Zahnsteinentfernung sowie kosmetische Eingriffe. Auch bestimmte Behandlungen sind nur mit den passenden Zusatzbausteinen wie Sonder-OP, Reha oder Zahnzusatz abgedeckt.
Sie haben keinen Leistungsanspruch für:
- bereits vor Vertragsabschluss bekannte Vorerkrankungen sowie begonnene oder veterinärmedizinisch angeratene Untersuchungen, Heilbehandlungen und Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen;
- Untersuchungen, Heilbehandlungen und Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen innerhalb der jeweiligen Wartezeit;
- Folgen von Mängeln und Krankheiten, die bei Abschluss der Versicherung bekannt sind oder vor Ablauf der jeweiligen Wartezeit auftreten. Bei Heilbehandlungen und Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen mit 1-jähriger Wartezeit im Rahmen des Sonder-OP-Bausteins, sofern vertraglich vereinbart, haben Sie jedoch auch dann einen Leistungsanspruch, wenn der Mangel bzw. die Erkrankung zwar vor Ablauf dieser Wartezeit aufgetreten ist, die Heilbehandlung oder Operation einschließlich Vor- und Nachbehandlungen aber nach der Wartezeit durchgeführt wird;
- Vorsorge- oder freiwillige Untersuchungen, prophylaktische Eingriffe sowie Heilbehandlungen oder Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen, die nicht direkt im Zusammenhang mit einer Krankheit oder einer Gesundheitsschädigung stehen;
- Folgen von Erkrankungen und Unfällen bzw. deren Untersuchungen, Heilbehandlungen und Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen, die nach Beendigung des Vertrages anfallen;
- nachträgliche Untersuchungen und Heilbehandlungen sowie Untersuchungen und Heilbehandlungen Ihres versicherten Hundes wegen einer Krankheit oder eines Unfalls einschließlich der veterinärmedizinisch notwendigen Operation sowie deren Folgen, jeweils einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen, die während einer Unterbrechung des Versicherungsschutzes auftreten.
Weiterhin besteht kein Leistungsanspruch für:
- Wurmkuren, Ektoparasitenmittel, Endoparasitenmittel, Impfungen, medizinische Beratung, die nicht im Zusammenhang mit einer Erkrankung und/oder Operation steht wie Futtermittelberatung, Vorsorgeuntersuchungen, Krallen schneiden sowie einen chemischen Kastrationschip;
- Besondere Erkrankungen und Operationen (alle Heilbehandlungen und Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen), sofern Sie nicht den Sonder-OP-Baustein versichert haben;
- Heilbehandlungen und Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen aufgrund vorvertraglicher, nicht bekannter Erkrankungen, sofern Sie nicht den Sonder-OP-Baustein versichert haben;
- Heilbehandlungen und Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen aufgrund angeborener Fehlentwicklungen (rassespezifische und Erberkrankungen), sofern Sie nicht den Sonder-OP-Baustein versichert haben;
- Physiotherapie, Phytotherapie und Regenerative Therapien, sofern Sie nicht den Reha-Baustein versichert haben;
- Gebisskorrekturen, Zahnprothesen und Überkronung sowie prophylaktische Zahnreinigung, -politur oder Zahnsteinentfernung einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen, sofern Sie nicht den Zahnzusatz-Baustein versichert haben;
- Ergänzungsfutter, Diätfuttermittel und Vitaminpräparate, die infolge einer versicherten Heilbehandlung oder Operation nicht stationär verabreicht werden;
- Untersuchungen, Heilbehandlungen und Operationen am Gebiss Ihres versicherten Hundes einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen, die der Herstellung des jeweiligen Zucht- oder Rassestandards dienen und ästhetischen Charakter haben. Dies gilt auch dann, wenn Sie den Zahnzusatz-Baustein versichert haben;
- Untersuchungen, Heilbehandlungen und Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen durch Sie als Versicherungsnehmer sowie Ehegatten, Lebenspartner, Kinder oder Eltern;
- Wege-, Verweilgeld und Reisekosten des behandelnden Tierarztes;
- Transportkosten Ihres versicherten Hundes;
- Erstellung von Gesundheitszeugnissen und Gutachten, Bescheinigungen, Aufnahmeuntersuchung und Kennzeichnung Ihres versicherten Hundes sowie nichtmedizinische Verwaltungs- und Nebenkosten (z. B. Porto- und Kurierkosten);
- tierärztliche Konsultationen und Untersuchungen, die keine Heilbehandlung oder Operation nach sich ziehen und Maßnahmen vorbeugenden Charakters;
- Untersuchungen, Heilbehandlungen und Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen infolge von Epidemien und Pandemien;
- Tragevorrichtungen, Gehhilfen, Geschirr und Pflegemittel;
- wissenschaftlich nicht anerkannte Diagnose- und Therapiemaßnahmen wie die Goldimplantation sowie Untersuchungen, Heilbehandlungen und Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen durch Nichttierärzte;
- Untersuchungen, Heilbehandlungen und Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen, die durch Kernenergie, Erdbeben, Überschwemmungen, Krieg, innere Unruhen oder hoheitliche Eingriffe erforderlich geworden sind;
- die tierärztliche Notdienstgebühr, die nicht im Zusammenhang mit einer Operation oder einem Unfall steht;
- Untersuchung, Diagnose und Heilbehandlung einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen von Panleukopenie, Staupe, Hepatitis (HCC), Leptospirose, Parvovirose und Tollwut, sofern das Bestehen eines Impfschutzes für Ihren versicherten Hund durch einen internationalen Impfpass nicht nachgewiesen werden kann;
- Trächtigkeitsuntersuchung und zuchthygienische Maßnahmen;
- hormonell durchgeführte Östrusverschiebungen bei weiblichen Hunden;
- Untersuchungen und Heilbehandlungen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen der Welpen nach einer Geburt bzw. einem Kaiserschnitt, außer Sie haben laut Versicherungsschein eine Zuchthündin versichert;
- Euthanasie Ihres versicherten Hundes, außer bei unheilbaren Krankheiten oder Unfall;
- verhaltenstherapeutische Untersuchung, Diagnostik, Heilbehandlung und Medikation;
- Folgen von nicht versicherten Eingriffen.
Was bedeutet das konkret?
Der Abschnitt listet auf, welche Behandlungen und Kosten nicht über die Versicherung abgedeckt sind. Nicht erstattet werden unter anderem bereits vor Vertragsabschluss bekannte Vorerkrankungen, Behandlungen innerhalb der Wartezeit sowie reine Vorsorge- und prophylaktische Maßnahmen wie Impfungen, Wurmkuren oder Krallenschneiden. Bestimmte Leistungen – etwa bei angeborenen Erkrankungen, Physiotherapie oder Zahnbehandlungen – sind nur dann versichert, wenn der jeweils passende Zusatzbaustein (Sonder-OP, Reha oder Zahnzusatz) vereinbart wurde. Ausgeschlossen sind außerdem unter anderem Transportkosten, Verwaltungs- und Nebenkosten, kosmetische Eingriffe und Behandlungen durch Nichttierärzte.
Häufige Fragen
Zahlt die Versicherung bei Erkrankungen, die schon vor Vertragsabschluss bekannt waren?
Nein. Für bereits vor Vertragsabschluss bekannte Vorerkrankungen sowie begonnene oder angeratene Untersuchungen, Heilbehandlungen und Operationen einschließlich Diagnostik und Vor- und Nachbehandlungen besteht kein Leistungsanspruch.
Sind Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen abgedeckt?
Nein. Impfungen, Wurmkuren, Vorsorgeuntersuchungen, Krallen schneiden, prophylaktische Eingriffe und ähnliche Maßnahmen, die nicht im Zusammenhang mit einer Erkrankung oder Operation stehen, sind vom Leistungsanspruch ausgeschlossen.
Werden Physiotherapie oder Zahnbehandlungen erstattet?
Physiotherapie, Phytotherapie und Regenerative Therapien sind nur erstattungsfähig, wenn Sie den Reha-Baustein versichert haben. Für Gebisskorrekturen, Zahnprothesen, Überkronung, Zahnreinigung, -politur oder Zahnsteinentfernung ist der Zahnzusatz-Baustein erforderlich.
Ist das Einschläfern des Hundes versichert?
Die Euthanasie Ihres versicherten Hundes ist grundsätzlich ausgeschlossen, außer bei unheilbaren Krankheiten oder einem Unfall.
Inhalte aus: Bedingungen Hundekrankenversicherung Basis 2025