Wer bei der Uelzener eine Zuchthündin in der Hundekrankenversicherung versichert, erhält Zusatzleistungen wie konventionelle Geburtshilfe und die Erstbehandlung der Welpen; zudem sind Operationen der Welpen nach einer Wartezeit von 30 Tagen ab Geburt bis zur Abgabe an den Käufer, längstens bis 12 Wochen nach der Geburt, abgesichert – wobei Impf- und Wurmkurkosten sowie ein Chip nicht dazugehören.
Haben Sie eine Zuchthündin versichert, sind folgende Zusatzleistungen eingeschlossen:
- konventionelle Geburtshilfe
- Erstbehandlung der Welpen (Nabelschnur durchtrennen, Reanimation der Welpen, trocken reiben)
Für Welpen Ihrer versicherten Zuchthündin besteht Versicherungsschutz für versicherte Operationen. Dieser Versicherungsschutz beginnt nach Ablauf einer Wartezeit von 30 Tagen ab dem Tag der Geburt. Er ist bis zur Abgabe an den Käufer begrenzt, maximal bis 12 Wochen nach der Geburt.
Nicht versichert sind für Welpen Ihrer versicherten Zuchthündin:
- Impfkosten
- Wurmkuren
- Parasitenmittel
- einmalige Kosten für einen Identifizierungschip
Auch eventuell zusätzlich versicherte Leistungen aus dem Sonder-OP-Baustein, dem Reha-Baustein und dem Zahnzusatz-Baustein gelten nicht für die Welpen. Ausgenommen sind über den Sonder-OP-Baustein versicherte Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen infolge der Umbilicalhernie (Nabelbruch). Für diesen Eingriff besteht nach Ablauf einer Wartezeit von 30 Tagen ab dem Tag der Geburt Versicherungsschutz, maximal bis 12 Wochen nach der Geburt.
Stirbt Ihre versicherte Zuchthündin bei der Geburt der Welpen oder innerhalb von 12 Wochen nach der Geburt, entfällt der Versicherungsschutz für ihre Welpen mit dem Tod Ihrer versicherten Zuchthündin. Sie können den Versicherungsschutz für diese Welpen bis zu 12 Wochen nach der Geburt fortführen, indem Sie den Beitrag zahlen.
Ist Ihre zu versichernde Zuchthündin bei Antragstellung bereits trächtig, beginnt der Versicherungsschutz für diese Zusatzleistungen erst 12 Wochen nach der Geburt der Welpen. Das heißt: Für die bei Antragstellung bestehende Trächtigkeit und die daraus geborenen Welpen besteht kein Versicherungsschutz.
Was bedeutet das konkret?
Wenn eine Zuchthündin vertraglich abgesichert ist, sind zusätzlich Geburtshilfe und die erste Versorgung der Welpen mitversichert. Die Welpen selbst sind für versicherte Operationen abgesichert, allerdings erst nach einer Wartezeit von 30 Tagen ab Geburt und höchstens bis zur Abgabe an den Käufer, spätestens 12 Wochen nach der Geburt. Bestimmte Kosten wie Impfungen, Wurmkuren, Parasitenmittel und Chip sind ausgenommen. Ist die Hündin bei Antragstellung schon trächtig, gilt der Schutz für diese Trächtigkeit und die Welpen nicht.
Häufige Fragen
Welche zusätzlichen Leistungen sind bei einer versicherten Zuchthündin dabei?
Eingeschlossen sind die konventionelle Geburtshilfe sowie die Erstbehandlung der Welpen, also das Durchtrennen der Nabelschnur, die Reanimation der Welpen und das Trockenreiben.
Ab wann und wie lange sind die Welpen bei Operationen versichert?
Der Versicherungsschutz für versicherte Operationen der Welpen beginnt nach einer Wartezeit von 30 Tagen ab dem Tag der Geburt und gilt bis zur Abgabe an den Käufer, höchstens bis 12 Wochen nach der Geburt.
Was passiert, wenn die Zuchthündin bei oder kurz nach der Geburt stirbt?
Stirbt die versicherte Zuchthündin bei der Geburt oder innerhalb von 12 Wochen danach, entfällt mit ihrem Tod der Versicherungsschutz für die Welpen. Sie können den Schutz für diese Welpen aber bis zu 12 Wochen nach der Geburt fortführen, indem Sie den Beitrag zahlen.
Gilt der Schutz auch, wenn die Hündin bei Antragstellung schon trächtig ist?
Nein. Ist die Zuchthündin bei Antragstellung bereits trächtig, beginnt der Schutz für diese Zusatzleistungen erst 12 Wochen nach der Geburt. Für die bei Antragstellung bestehende Trächtigkeit und die daraus geborenen Welpen besteht kein Versicherungsschutz.
Inhalte aus: Bedingungen Hundekrankenversicherung OP-Basis 2025