Bei der Hundekrankenversicherung der Uelzener gibt es klar benannte Fälle, in denen kein Leistungsanspruch besteht – etwa für vor Vertragsabschluss bekannte Vorerkrankungen, Behandlungen innerhalb der Wartezeit, prophylaktische Eingriffe oder Leistungen, die nur mit einem zusätzlich vereinbarten Baustein wie Sonder-OP, Reha oder Zahnzusatz abgedeckt wären. Auch Transportkosten, Reisekosten des Tierarztes, Gebisskorrekturen aus ästhetischen Gründen oder Folgen von Krieg und Naturereignissen zählen zu den nicht versicherbaren Leistungen.
Sie haben keinen Leistungsanspruch für:
- bereits vor Vertragsabschluss bekannte Vorerkrankungen sowie begonnene oder veterinärmedizinisch angeratene Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen;
- Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen innerhalb der jeweiligen Wartezeit;
- Folgen von Mängeln und Krankheiten, die bei Abschluss der Versicherung bekannt sind oder vor Ablauf der jeweiligen Wartezeit auftreten. Bei Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen mit 1-jähriger Wartezeit im Rahmen des Sonder-OP-Bausteins, sofern vertraglich vereinbart, haben Sie jedoch auch dann einen Leistungsanspruch, wenn der Mangel bzw. die Erkrankung zwar vor Ablauf dieser Wartezeit aufgetreten ist, die Operation einschließlich Vor- und Nachbehandlungen aber nach der Wartezeit durchgeführt wird;
- Vorsorge- oder freiwillige Untersuchungen, prophylaktische Eingriffe sowie Heilbehandlungen oder Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen, die nicht direkt im Zusammenhang mit einer veterinärmedizinisch notwendigen Operation stehen;
- Folgen von Erkrankungen und Unfällen bzw. deren Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen, die nach Beendigung des Vertrages anfallen;
- nachträgliche Operationen und Operationen Ihres versicherten Hundes wegen einer Krankheit oder eines Unfalls sowie deren Folgen, jeweils einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen, die während einer Unterbrechung des Versicherungsschutzes auftreten.
Weiterhin besteht kein Leistungsanspruch für:
- Besondere Erkrankungen und Operationen (alle Heilbehandlungen und Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen), sofern Sie nicht den Sonder-OP-Baustein versichert haben;
- Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen aufgrund vorvertraglicher, nicht bekannter Erkrankungen, sofern Sie nicht den Sonder-OP-Baustein versichert haben;
- Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen aufgrund angeborener Fehlentwicklungen (rassespezifische und Erberkrankungen), sofern Sie nicht den Sonder-OP-Baustein versichert haben;
- Physiotherapie, Phytotherapie und Regenerative Therapien, sofern Sie nicht den Reha-Baustein versichert haben;
- Gebisskorrekturen, Zahnprothesen und Überkronung sowie prophylaktische Zahnreinigung, -politur oder Zahnsteinentfernung einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen, sofern Sie nicht den Zahnzusatz-Baustein versichert haben;
- Ergänzungsfutter, Diätfuttermittel und Vitaminpräparate, die infolge einer versicherten Heilbehandlung oder Operation nicht stationär verabreicht werden;
- Operationen am Gebiss Ihres versicherten Hundes einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen, die der Herstellung des jeweiligen Zucht- oder Rassestandards dienen und ästhetischen Charakter haben. Dies gilt auch dann, wenn Sie den Zahnzusatz-Baustein versichert haben;
- Operationen unter Anwendung von Lokalanästhesie, Biopsie, Punktion, diagnostische und therapeutische Endoskopie als eigenständiger Eingriff sowie die Fremdkörperentfernung ohne Endoskop einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen;
- Operationen, Heilbehandlungen und Untersuchungen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen durch Sie als Versicherungsnehmer sowie Ehegatten, Lebenspartner, Kinder oder Eltern;
- Wege-, Verweilgeld und Reisekosten des behandelnden Tierarztes;
- Transportkosten Ihres versicherten Hundes;
- Erstellung von Gesundheitszeugnissen und Gutachten, Bescheinigungen, Aufnahmeuntersuchung und Kennzeichnung Ihres versicherten Hundes sowie nichtmedizinische Verwaltungs- und Nebenkosten (z. B. Porto- und Kurierkosten);
- tierärztliche Konsultationen und Untersuchungen, die keine Operation nach sich ziehen und Maßnahmen vorbeugenden Charakters;
- Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen infolge von Epidemien und Pandemien;
- Tragevorrichtungen, Gehhilfen, Geschirr und Pflegemittel;
- wissenschaftlich nicht anerkannte Diagnose- und Therapiemaßnahmen wie die Goldimplantation sowie Operationen, Heilbehandlungen und Untersuchungen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen durch Nichttierärzte;
- Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen, die durch Kernenergie, Erdbeben, Überschwemmungen, Krieg, innere Unruhen oder hoheitliche Eingriffe erforderlich geworden sind;
- physiologisch ablaufende Geburten, Untersuchungen und Heilbehandlungen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen der Welpen nach einer Geburt bzw. einem Kaiserschnitt, außer Sie haben laut Versicherungsschein eine Zuchthündin versichert;
- unblutige Reposition luxierter Gelenke einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen;
- Folgen von nicht versicherten Eingriffen.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Abschnitt zählt auf, welche Behandlungen und Kosten nicht erstattet werden. Dazu gehören bereits bekannte Vorerkrankungen, Leistungen innerhalb der Wartezeit sowie vorbeugende oder rein ästhetische Maßnahmen. Manche Leistungen sind nur dann abgedeckt, wenn zusätzlich ein passender Baustein wie Sonder-OP, Reha oder Zahnzusatz vereinbart wurde. Ausgeschlossen bleiben unter anderem auch Transportkosten, Reisekosten des Tierarztes, Behandlungen durch Angehörige oder Nichttierärzte sowie Folgen von Naturereignissen, Krieg und Pandemien.
Häufige Fragen
Werden Vorerkrankungen erstattet, die schon vor Vertragsabschluss bekannt waren?
Nein. Für bereits vor Vertragsabschluss bekannte Vorerkrankungen sowie begonnene oder angeratene Operationen einschließlich Diagnostik und Vor- und Nachbehandlungen besteht kein Leistungsanspruch.
Sind Behandlungen innerhalb der Wartezeit versichert?
Grundsätzlich nein. Operationen einschließlich Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen innerhalb der jeweiligen Wartezeit sind ausgeschlossen. Bei der 1-jährigen Wartezeit des Sonder-OP-Bausteins besteht jedoch Anspruch, wenn der Mangel bzw. die Erkrankung zwar vor Ablauf der Wartezeit auftrat, die Operation aber erst danach durchgeführt wird.
Sind Physiotherapie oder Zahnreinigung mitversichert?
Physiotherapie, Phytotherapie und Regenerative Therapien sind nur bei versichertem Reha-Baustein abgedeckt. Prophylaktische Zahnreinigung, Zahnpolitur, Zahnsteinentfernung, Gebisskorrekturen, Zahnprothesen und Überkronung sind nur bei versichertem Zahnzusatz-Baustein erstattungsfähig.
Übernimmt die Versicherung Transport- oder Reisekosten?
Nein. Weder Transportkosten des versicherten Hundes noch Wege-, Verweilgeld und Reisekosten des behandelnden Tierarztes werden erstattet.
Inhalte aus: Bedingungen Hundekrankenversicherung OP-Basis 2025