Bei der Hundekrankenversicherung der Uelzener gilt eine Zuchthündin als ein fortpflanzungsfähiger weiblicher Hund, der unter Einhaltung der zuchthygienischen Vorgaben zur Zucht eingesetzt wird. Diese Begriffsbestimmung legt fest, welche Tiere im Sinne der Bedingungen als Zuchthündin verstanden werden.
Eine Zuchthündin ist ein fortpflanzungsfähiger weiblicher Hund. Sie wird unter Einhaltung der zuchthygienischen Vorgaben zur Zucht eingesetzt.
Was bedeutet das konkret?
Als Zuchthündin wird ein weiblicher Hund bezeichnet, der fortpflanzungsfähig ist und zur Zucht verwendet wird. Voraussetzung dafür ist, dass die zuchthygienischen Vorgaben eingehalten werden.
Häufige Fragen
Was versteht man unter einer Zuchthündin?
Eine Zuchthündin ist ein fortpflanzungsfähiger weiblicher Hund, der unter Einhaltung der zuchthygienischen Vorgaben zur Zucht eingesetzt wird.
Welche Voraussetzung muss beim Zuchteinsatz erfüllt sein?
Der Einsatz zur Zucht muss unter Einhaltung der zuchthygienischen Vorgaben erfolgen.
Muss die Hündin fortpflanzungsfähig sein, um als Zuchthündin zu gelten?
Ja, eine Zuchthündin ist definitionsgemäß ein fortpflanzungsfähiger weiblicher Hund.
Inhalte aus: Bedingungen Hundekrankenversicherung OP-Premium 2025