Bei der Hundekrankenversicherung der Uelzener werden die bis dahin angefallenen Kosten einer versicherten Operation erstattet, wenn der versicherte Hund während dieser Operation verstirbt oder im Zuge der Operation euthanasiert wird – wobei als Beginn der Operation der Zeitpunkt der Narkoseeinleitung gilt.
Verstirbt der versicherte Hund während einer versicherten Operation oder wird er im Zuge dieser Operation euthanasiert, so werden die bis dahin angefallenen Kosten der versicherten Operation erstattet.
Eine Operation gilt als begonnen zum Zeitpunkt der Narkoseeinleitung.
Was bedeutet das konkret?
Stirbt der versicherte Hund während einer versicherten Operation oder muss er im Verlauf dieser Operation eingeschläfert werden, übernimmt der Versicherer die bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Operationskosten. Als Startpunkt der Operation zählt der Moment, in dem die Narkose eingeleitet wird.
Häufige Fragen
Werden die Kosten erstattet, wenn mein Hund während der Operation stirbt?
Ja, verstirbt der versicherte Hund während einer versicherten Operation, werden die bis dahin angefallenen Kosten der versicherten Operation erstattet.
Gilt die Erstattung auch, wenn der Hund im Zuge der Operation eingeschläfert wird?
Ja, wird der Hund im Zuge der versicherten Operation euthanasiert, werden die bisher angefallenen Operationskosten ebenfalls erstattet.
Ab wann gilt eine Operation als begonnen?
Eine Operation gilt als begonnen zum Zeitpunkt der Narkoseeinleitung.
Inhalte aus: Bedingungen Hundekrankenversicherung OP 2025