Bei der Uelzener Versicherung sind Zahnbehandlungen für Pferde über die OP-Versicherung und die Prophylaxemaßnahmen der Krankenversicherung abgesichert – von Zähneraspeln und -schleifen bis hin zu Zahnextraktionen, Wurzelbehandlungen und Füllungen zum Zahnerhalt. Was gilt und was ausgeschlossen ist, erfahren Sie hier.
Zähneraspeln und -schleifen:
Diese Maßnahmen sind in der Pferde Krankenversicherung über die Prophylaxemaßnahmen abgedeckt (bis 100 € pro Versicherungsjahr).
Leistungen der OP-Versicherung:
- Zahnextraktionen
- Zahnwurzelbehandlungen
- Zahnfüllung zum Zahnerhalt
Implantate leisten wir nicht.
Pferde OP-Versicherung Angebotsrechner
Was bedeutet das konkret?
Regelmäßige Zahnpflege wie das Raspeln und Schleifen der Zähne zählt zu den Vorsorgemaßnahmen und wird im Rahmen der Prophylaxe bis zu einem festgelegten jährlichen Betrag übernommen. Behandlungen, die dem Erhalt eines Zahns dienen – etwa das Ziehen, eine Wurzelbehandlung oder eine Füllung – sind über die OP-Versicherung abgesichert. Für Implantate besteht kein Versicherungsschutz.
Häufige Fragen
Sind Zähneraspeln und -schleifen versichert?
Ja, diese Maßnahmen sind in der Pferde Krankenversicherung über die Prophylaxemaßnahmen bis 100 € pro Versicherungsjahr abgedeckt.
Welche Zahnbehandlungen deckt die OP-Versicherung ab?
Versichert sind zum Beispiel Zahnextraktionen sowie Zahnwurzelbehandlungen und Zahnfüllungen zum Zahnerhalt.
Werden Implantate übernommen?
Nein, Implantate werden nicht geleistet.
Bis zu welchem Betrag sind Prophylaxemaßnahmen abgedeckt?
Prophylaxemaßnahmen sind bis 100 € pro Versicherungsjahr abgedeckt.