In der Pferde OP-Versicherung der Uelzener Versicherung gelten für Versicherte klare Pflichten: Fragen im Antrag wahrheitsgemäß beantworten, gesundheitliche Veränderungen des Pferdes vor Vertragsbeginn melden, Risikoänderungen anzeigen, jeden Versicherungsfall unverzüglich melden sowie Schäden abwenden und mindern.
In der Pferde OP-Versicherung der Uelzener Versicherung gilt folgendes:
- Bitte vollständige und wahrheitsgemäße Beantwortung der Fragen in der Angebotsanfrage. Werden nach der Antragstellung aber noch vor dem Vertragsbeginn gesundheitliche Veränderungen bei dem Pferd festgestellt, müssen diese unbedingt mitgeteilt werden
- Informationen darüber, ob und in welcher Form sich das versicherte Risiko verändert hat
- Es ist möglich, dass eine Aufforderung zur Beseitigung besonderer gefahrdrohender Umstände erfolgen könnte
- Zeigen Sie jeden Versicherungsfall unverzüglich an
- Sie sind verpflichtet, einen Schaden abzuwenden bzw. zu mindern, soweit dies möglich ist. Weiter müssen Sie durch wahrheitsgemäße Schadenberichte bei der Schadenermittlung und -regulierung unterstützen
Pferde OP-Versicherung Angebotsrechner
Was bedeutet das konkret?
Als versicherte Person haben Sie einige Mitwirkungspflichten. Dazu gehört, die Fragen im Angebot ehrlich und vollständig zu beantworten und dem Versicherer wichtige Änderungen mitzuteilen – etwa gesundheitliche Veränderungen des Pferdes vor Vertragsbeginn oder Änderungen des versicherten Risikos. Tritt ein Versicherungsfall ein, melden Sie ihn ohne Verzögerung, halten den Schaden möglichst gering und unterstützen die Bearbeitung durch wahrheitsgemäße Angaben.
Häufige Fragen
Wie muss ich die Fragen in der Angebotsanfrage beantworten?
Die Fragen in der Angebotsanfrage sind vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten.
Was gilt, wenn sich nach Antragstellung, aber vor Vertragsbeginn der Gesundheitszustand des Pferdes ändert?
Werden nach der Antragstellung, aber noch vor dem Vertragsbeginn gesundheitliche Veränderungen bei dem Pferd festgestellt, müssen diese unbedingt mitgeteilt werden.
Wann muss ich einen Versicherungsfall melden?
Jeder Versicherungsfall ist unverzüglich anzuzeigen.
Welche Pflichten habe ich im Schadenfall?
Sie sind verpflichtet, einen Schaden abzuwenden bzw. zu mindern, soweit dies möglich ist. Zudem müssen Sie durch wahrheitsgemäße Schadenberichte bei der Schadenermittlung und -regulierung unterstützen.
Muss ich Änderungen des versicherten Risikos mitteilen?
Ja, es sind Informationen darüber zu geben, ob und in welcher Form sich das versicherte Risiko verändert hat. Zudem kann eine Aufforderung zur Beseitigung besonderer gefahrdrohender Umstände erfolgen.