Bei der Pferde OP-Versicherung der Uelzener Versicherung beginnt der Schutz zum im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt – vorausgesetzt, der erste Beitrag wird rechtzeitig gezahlt. Erfahren Sie, wie sich der Vertrag verlängert und welche Kündigungsfristen je nach Laufzeit gelten.
In der Pferde OP-Versicherung der Uelzener Versicherung gilt folgendes:
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass der erste Beitrag rechtzeitig gezahlt wird. Anderenfalls beginnt der Versicherungsschutz mit der Zahlung.
Vertragslaufzeit von mindestens einem Jahr:
- Der Vertrag verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr.
- Die Verlängerung entfällt, wenn eine Vertragsseite den Vertrag bis spätestens drei Monate vor dem Ende der Vertragslaufzeit kündigt.
Vertragslaufzeit von mehr als drei Jahren:
- Der Vertrag kann schon zum Ablauf des dritten oder eines jeden darauffolgenden Jahres gekündigt werden.
- Auch hier besteht eine 3-monatige Kündigungsfrist.
Pferde OP-Versicherung Angebotsrechner
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz startet grundsätzlich an dem Datum, das auf Ihrem Versicherungsschein steht – allerdings nur, wenn Sie den ersten Beitrag rechtzeitig überweisen. Zahlen Sie später, verschiebt sich der Beginn entsprechend. Nach Ablauf verlängert sich ein Vertrag mit mindestens einem Jahr Laufzeit automatisch, solange niemand fristgerecht kündigt. Bei längeren Verträgen haben Sie schon früher die Möglichkeit auszusteigen.
Häufige Fragen
Wann beginnt der Versicherungsschutz der Pferde OP-Versicherung?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass der erste Beitrag rechtzeitig gezahlt wird. Anderenfalls beginnt der Schutz mit der Zahlung.
Verlängert sich der Vertrag automatisch?
Ja. Hat der Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr, verlängert er sich um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht eine Vertragsseite bis spätestens drei Monate vor dem Ende der Vertragslaufzeit kündigt.
Welche Kündigungsfrist gilt?
Es besteht eine 3-monatige Kündigungsfrist. Der Vertrag muss bis spätestens drei Monate vor dem Ende der Vertragslaufzeit gekündigt werden.
Kann ich einen Vertrag mit mehr als drei Jahren Laufzeit früher kündigen?
Ja. Hat der Vertrag eine Laufzeit von mehr als drei Jahren, kann dieser schon zum Ablauf des dritten oder eines jeden darauffolgenden Jahres gekündigt werden. Auch hier gilt die 3-monatige Kündigungsfrist.