In der Pferde OP-Versicherung der Uelzener Versicherung sind unter anderem Eingriffe wie Bauchspiegelung, Überbein-Operation, Bauchwandhernien-OP, Hufkrebs oder Gelenk-Chip geregelt. Zugleich gibt es Beschränkungen und ausgeschlossene Kosten, etwa bei angeborenen Mängeln, Operationen innerhalb der Wartezeit oder Behandlungen durch Nichttierärzte.
In der Pferde OP-Versicherung der Uelzener Versicherung gilt Folgendes:
- Kosten für Eigenbehandlungen, die Sie, Ihr Ehe- / Lebenspartner sowie Ihre Eltern oder Kinder aufgrund einer veterinärmedizinischen Ausbildung selbst am Tier durchführen
- Bauchspiegelung (Laparoskopie)
- Überbein-Operation (Exostose)
- Bauchwandhernien-Operation (Hernia ventralis)
- Speicheldrüsenerkrankung (Sialadenektomie)
- Harnröhreneröffnung (Urethrotomie)
- Hufkrebs
- Nageltritt-OP
- Gelenk-Chip (OCD Osteochondrosis dissecans)
Gibt es Beschränkungen im Versicherungsschutz in der Pferde OP-Versicherung?
Einige Fälle sind vom Versicherungsschutz ausgenommen. Hierzu gehören beispielsweise:
- Kosten für chirurgische Eingriffe aufgrund vorvertraglicher oder angeborener Mängel / Fehlentwicklungen
- Kosten für wissenschaftlich nicht anerkannte Behandlungen
- Kosten für Behandlungen durch Nichttierärzte
- Operationen innerhalb der Wartezeit:
- 3 Monate, für Bauchhöhlenoperationen (Kolik) 7 Tage
In den allgemeinen Bedingungen der Uelzener Versicherung für die Pferde OP-Versicherung gilt Folgendes:
Nicht versicherte Gefahren und nicht versicherte Kosten
Die Versicherung erstreckt sich nicht auf Aufwendungen für:
- Wege-, Verweilgeld und Reisekosten des behandelnden Tierarztes
- Transportkosten für das Pferd
- Ergänzungsfuttermittel und Diätfutter
- Folgen von Mängeln und Krankheiten, die bei Abschluss der Versicherung bestehen oder vor Ablauf der Wartezeit auftreten
- Diagnose und Behandlung angeborener Fehlentwicklungen und deren Folgen
- Erstellung von Gesundheitszeugnissen und Gutachten, Aufnahmeuntersuchung und Kennzeichnung eines versicherten Pferdes
- Kastration und Sterilisation
- Zuschläge für apparativen Aufwand und Zeitgebühren
- Physiotherapie (z. Laufband, Aquatrainer)
- Wissenschaftlich nicht anerkannte Diagnose- und Therapiemaßnahmen
- Behandlungen durch Nichttierärzte
- Hufbeschlag, auch orthopädischer Hufbeschlag
- Zahnkorrekturen, Zahnersatz (Prothetik), Behandlungen von Zahn- und Kieferanomalien
- Eigenbehandlungen, Behandlungen durch Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder und Eltern
- Behandlungen, die durch Kernenergie 3, Erdbeben, Überschwemmungen, Krieg, innere Unruhen oder hoheitliche Eingriffe erforderlich geworden sind
Pferde OP-Versicherung Angebotsrechner
Was bedeutet das konkret?
Die Pferde OP-Versicherung deckt bestimmte operative Eingriffe ab, während einige Situationen und Kostenarten ausdrücklich nicht übernommen werden. Dazu zählen unter anderem Eingriffe aufgrund vorvertraglicher oder angeborener Mängel, Operationen innerhalb der Wartezeit sowie Nebenkosten wie Transport, Fütterung oder bestimmte Verwaltungsleistungen. Auch Behandlungen durch Nichttierärzte oder wissenschaftlich nicht anerkannte Verfahren sind ausgenommen. Diese Übersicht dient als unverbindliche Lesehilfe – maßgeblich sind die Bedingungen.
Häufige Fragen
Sind Operationen innerhalb der Wartezeit versichert?
Nein. Operationen innerhalb der Wartezeit sind ausgenommen. Die Wartezeit beträgt 3 Monate, für Bauchhöhlenoperationen (Kolik) 7 Tage.
Werden Behandlungen durch Nichttierärzte übernommen?
Nein. Kosten für Behandlungen durch Nichttierärzte sind vom Versicherungsschutz ausgenommen.
Sind angeborene Mängel oder Fehlentwicklungen versichert?
Nein. Kosten für chirurgische Eingriffe aufgrund vorvertraglicher oder angeborener Mängel / Fehlentwicklungen sowie deren Diagnose und Behandlung sind nicht versichert.
Übernimmt die Versicherung Transport- und Reisekosten?
Nein. Wege-, Verweilgeld und Reisekosten des behandelnden Tierarztes sowie Transportkosten für das Pferd sind nicht versichert.
Sind Zahnkorrekturen oder Hufbeschlag mitversichert?
Nein. Zahnkorrekturen, Zahnersatz (Prothetik), Behandlungen von Zahn- und Kieferanomalien sowie Hufbeschlag, auch orthopädischer Hufbeschlag, sind ausgenommen.