In der Pferde OP-Versicherung der Uelzener Versicherung ist der erste Beitrag spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins fällig, jedoch nicht vor dem vereinbarten Versicherungsbeginn. Erfahren Sie, welche Zahlweisen und Zahlungswege möglich sind.
Der erste Beitrag muss bis spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins bezahlt werden – nicht jedoch vor dem vereinbarten Versicherungsbeginn.
Die weiteren Beitragszahlungen sind in der Beitragsübersicht genannt, die mit dem Versicherungsschein geschickt wird.
Mögliche Zahlweisen:
- monatlich
- vierteljährlich
- halbjährlich
- jährlich
Mögliche Zahlungswege:
- per Überweisung
- per Einzugsermächtigung
Pferde OP-Versicherung Angebotsrechner
Was bedeutet das konkret?
Der erste Beitrag wird kurz nach Erhalt des Versicherungsscheins fällig, frühestens jedoch zum vereinbarten Beginn der Versicherung. Wie oft danach gezahlt wird und in welchen Abständen, steht in der Beitragsübersicht. Sie können selbst wählen, ob Sie überweisen oder den Beitrag per Einzugsermächtigung abbuchen lassen.
Häufige Fragen
Wann muss der erste Beitrag bezahlt werden?
Der erste Beitrag muss bis spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins bezahlt werden – nicht jedoch vor dem vereinbarten Versicherungsbeginn.
In welchen Abständen kann ich den Beitrag zahlen?
Je nach Vereinbarung kann die Zahlung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich erfolgen.
Welche Zahlungswege stehen zur Verfügung?
Der Beitrag kann per Überweisung oder per Einzugsermächtigung gezahlt werden.
Wo finde ich die weiteren Beitragszahlungen?
Die weiteren Beitragszahlungen sind in der Beitragsübersicht genannt, die mit dem Versicherungsschein geschickt wird.