Ein Gelenk-Chip beim Pferd wirkt sich in der Pferde OP-Versicherung der Uelzener Versicherung unterschiedlich aus: Ist der Chip nur ein Röntgenbefund, entsteht kein Leistungsausschluss – hat er bereits zur Lahmheit geführt, kann für das betroffene Gelenk ein Ausschluss gelten.
Bei der Bewertung eines Gelenk-Chips in der Pferde OP-Versicherung der Uelzener Versicherung kommt es darauf an, ob der Chip bereits Beschwerden verursacht hat:
- Sofern der Chip nur ein Röntgenbefund ist, gibt es keinen Leistungsausschluss.
- Sollte der Chip bereits zur Lahmheit des Pferdes geführt haben, kann es für dieses Gelenk einen Leistungsausschluss geben.
Pferde OP-Versicherung Angebotsrechner
Was bedeutet das konkret?
Ein Gelenk-Chip, der lediglich als Zufallsbefund auf dem Röntgenbild sichtbar ist und keine Beschwerden verursacht, führt nicht zu einer Einschränkung des Versicherungsschutzes. Erst wenn der Chip zu einer Lahmheit geführt hat, kann das betroffene Gelenk vom Versicherungsschutz ausgenommen sein.
Häufige Fragen
Führt ein Gelenk-Chip automatisch zu einem Leistungsausschluss?
Nein. Sofern der Chip nur ein Röntgenbefund ist, gibt es keinen Leistungsausschluss bei der Pferde OP-Versicherung der Uelzener Versicherung.
Wann kann es doch zu einem Leistungsausschluss kommen?
Sollte der Chip bereits zur Lahmheit des Pferdes geführt haben, kann es für dieses Gelenk einen Leistungsausschluss geben.
Betrifft ein möglicher Ausschluss das ganze Pferd?
Nein. Ein möglicher Leistungsausschluss bezieht sich auf das betroffene Gelenk.
Wo kann ich ein Angebot für die Pferde OP-Versicherung berechnen?
Über den Pferde OP-Versicherung Angebotsrechner der Uelzener Versicherung können Sie ein Angebot einholen.