Bei der Hunde OP-Versicherung der Uelzener Versicherung gilt als Operation, wenn Haut und darunterliegendes Gewebe mehr als punktförmig durchtrennt werden – und das unter Vollnarkose oder Sedierung. Eine Teilnarkose oder örtliche Betäubung zählt nicht dazu; dafür gibt es die Krankenversicherung für Hunde.
Wann liegt eine Operation vor?
- Bei der Behandlung wird die Haut und das darunter liegende Gewebe mehr als punktförmig durchtrennt.
- Dies muss unter Vollnarkose oder Sedierung geschehen.
Eine Teilnarkose oder örtliche Betäubung fällt nicht darunter. Dafür bieten wir die Krankenversicherung für Hunde an.
Hunde OP-Versicherung Angebotsrechner
Was bedeutet das konkret?
Als Operation gilt hier ein Eingriff, bei dem die Haut und das darunterliegende Gewebe mehr als nur punktförmig durchtrennt werden und der Hund dabei in Vollnarkose oder Sedierung ist. Kleinere Behandlungen mit Teilnarkose oder örtlicher Betäubung gehören nicht dazu – für diese Fälle ist die Krankenversicherung für Hunde gedacht.
Häufige Fragen
Was gilt bei der Hunde OP-Versicherung als Operation?
Eine Operation liegt vor, wenn bei der Behandlung die Haut und das darunter liegende Gewebe mehr als punktförmig durchtrennt wird und dies unter Vollnarkose oder Sedierung geschieht.
Fällt eine Behandlung mit örtlicher Betäubung darunter?
Nein. Eine Teilnarkose oder örtliche Betäubung fällt nicht unter den Begriff der Operation.
Welche Betäubung ist für eine Operation erforderlich?
Der Eingriff muss unter Vollnarkose oder Sedierung erfolgen.
Was gilt für Behandlungen mit Teilnarkose oder örtlicher Betäubung?
Für diese Behandlungen bietet die Uelzener Versicherung die Krankenversicherung für Hunde an.