Die Hunde-OP-Versicherung der Uelzener Versicherung übernimmt bis zu 100 % der Tierarztkosten für veterinärmedizinisch notwendige Operationen nach Krankheit oder Unfall – unabhängig vom GOT-Satz und mit freier Wahl von Tierarzt und Tierklinik. Versichert sind ambulante wie stationäre Eingriffe, Vor- und Nachsorge sowie alternative Heilbehandlungen.
Was ist versichert?
- Als Leistungsfall gilt die veterinärmedizinisch notwendige Operation wegen einer nach Abschluss des Vertrages eingetretenen Krankheit oder infolge eines Unfalls Ihres versicherten Hundes.
- Wir erstatten Ihnen bis zu 100 % der Tierarztkosten – unabhängig vom Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT).
- Sie haben die freie Wahl des Tierarztes / der Tierklinik.
Versichert sind z. B.:
- Veterinärmedizinisch notwendige ambulante oder stationäre Operationen;
- Operationen unter Vollnarkose/Sedierung infolge Unfalls oder Krankheit inkl. Arzneimittel, bildgebende Verfahren und Verbandsmaterial;
- Vorbehandlung am letzten Untersuchungstag vor der Operation;
- Nachsorge/-behandlung ambulant/stationär und stationäre Unterbringungskosten inkl. Ergänzungsfutter in der Tierklinik bis 7 Tage nach der Operation;
- vom Tierarzt durchgeführte alternative Heilbehandlungen wie Homöopathie, Osteopathie oder Akupunktur im Rahmen einer OP bzw. deren Vor- oder Nachbehandlung.
Wir beteiligen uns an Kosten für:
Die Kennzeichnung Ihres versicherten Hundes durch einen Identifikationschip.
Hunde OP-Versicherung Angebotsrechner
Was bedeutet das konkret?
Muss Ihr Hund nach einer Krankheit oder einem Unfall operiert werden, unterstützt Sie die Versicherung bei den Tierarztkosten. Erfasst sind sowohl die eigentliche Operation als auch Vorbereitung und Nachsorge. Sie können frei entscheiden, welchem Tierarzt oder welcher Tierklinik Sie Ihren Hund anvertrauen.
Häufige Fragen
Was gilt als Leistungsfall?
Als Leistungsfall gilt die veterinärmedizinisch notwendige Operation wegen einer nach Abschluss des Vertrages eingetretenen Krankheit oder infolge eines Unfalls Ihres versicherten Hundes.
Wie hoch ist die Erstattung der Tierarztkosten?
Erstattet werden bis zu 100 % der Tierarztkosten – unabhängig vom Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT).
Kann ich den Tierarzt oder die Tierklinik frei wählen?
Ja, Sie haben die freie Wahl des Tierarztes bzw. der Tierklinik.
Sind auch Nachsorge und stationäre Unterbringung versichert?
Ja, versichert sind die ambulante oder stationäre Nachsorge/-behandlung sowie stationäre Unterbringungskosten inklusive Ergänzungsfutter in der Tierklinik bis 7 Tage nach der Operation.
Sind alternative Heilbehandlungen abgedeckt?
Ja, vom Tierarzt durchgeführte alternative Heilbehandlungen wie Homöopathie, Osteopathie oder Akupunktur sind im Rahmen einer OP bzw. deren Vor- oder Nachbehandlung versichert.