Bei der Hunde Op-Versicherung der Uelzener Versicherung beginnt der Schutz zum im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt und nach Ablauf der 30-tägigen Wartezeit. Wie sich der Vertrag verlängert, welche Kündigungsfristen gelten und wann das Versicherungsverhältnis endet, erfahren Sie hier.
In der Hunde Op-Versicherung der Uelzener Versicherung gilt folgendes:
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass der erste Beitrag rechtzeitig gezahlt wird. Anderenfalls beginnt der Versicherungsschutz mit der Zahlung.
Hat der Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr, verlängert er sich um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht eine Vertragsseite diesen bis spätestens drei Monate vor dem Ende der Vertragslaufzeit kündigt.
Hat der Vertrag eine Laufzeit von mehr als drei Jahren, kann dieser schon zum Ablauf des dritten oder eines jeden darauffolgenden Jahres gekündigt werden. Auch hier besteht eine 3-monatige Kündigungsfrist.
In den allgemeinen Bedingungen der Uelzener Versicherung für die Hunde Op-Versicherung gilt folgendes:
Dauer der Versicherung; Beginn und Ende des Versicherungsschutzes; Wartezeit
Die Versicherung gilt für die vereinbarte Dauer.
Bei einer Versicherungsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Versicherungsvertrag jeweils um ein Jahr, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf in Textform gekündigt wird. Ein Versicherungsverhältnis, das für eine Dauer von drei oder mehr Jahren eingegangen ist, kann zum Ende des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Der Versicherungsvertrag endet nicht dadurch, dass der Versicherungsnehmer Tiere der versicherten Tierart vorübergehend nicht mehr hält.
Der Versicherungsschutz beginnt nach Ablauf der Wartezeit. Diese beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt, und zwar auch dann, wenn zur Prämienzahlung erst später aufgefordert, die Prämie aber ohne Verzug gezahlt wird. Die Wartezeit beträgt 30 Tage. Eine Erweiterung des Leistungsumfanges wird ebenfalls erst nach Ablauf der Wartezeit wirksam.
Bei Erkrankungen oder Unfällen während einer Wartezeit kann der Versicherer den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Eingang der Anzeige mit sofortiger Wirkung kündigen. Das Kündigungsrecht beschränkt sich auf das erkrankte Tier. Der Versicherer hat die auf das betroffene Tier entfallende Prämie zeitanteilig zurückzuzahlen.
Scheidet ein Tier durch Veräußerung aus dem Gewahrsam des Versicherungsnehmers für dauernd aus, so endet für dieses Tier das Versicherungsverhältnis.
Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles können Versicherer und Versicherungsnehmer den zwischen ihnen bestehenden Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist in Textform zu erklären. Sie muss spätestens einen Monat nach dem Abschluss der Verhandlung über die Entschädigung zugehen.
Die Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang wirksam.
Der Versicherungsnehmer kann bestimmen, dass seine Kündigung sofort oder zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird, jedoch spätestens zum Schluss des laufenden Versicherungsjahres.
Hunde OP-Versicherung Angebotsrechner
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz startet zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt – allerdings erst, wenn die vereinbarte Wartezeit vorüber ist. Der Vertrag läuft für die vereinbarte Zeit und verlängert sich automatisch, sofern er nicht fristgerecht gekündigt wird. Für längere Laufzeiten und für den Zeitraum nach einem Versicherungsfall gelten jeweils eigene Kündigungsmöglichkeiten. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die Angaben oben und die Bedingungen.
Häufige Fragen
Wann beginnt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt und nach Ablauf der Wartezeit. Voraussetzung ist, dass der erste Beitrag rechtzeitig gezahlt wird. Anderenfalls beginnt der Versicherungsschutz mit der Zahlung.
Wie lange dauert die Wartezeit?
Die Wartezeit beträgt 30 Tage. Auch eine Erweiterung des Leistungsumfangs wird erst nach Ablauf der Wartezeit wirksam.
Verlängert sich der Vertrag automatisch?
Bei einer Laufzeit von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens drei Monate vor Ablauf in Textform gekündigt wird.
Welche Kündigungsfrist gilt bei längeren Laufzeiten?
Ein Vertrag mit einer Dauer von drei oder mehr Jahren kann zum Ende des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.
Endet der Vertrag, wenn ich vorübergehend keinen Hund halte?
Nein. Der Versicherungsvertrag endet nicht dadurch, dass der Versicherungsnehmer Tiere der versicherten Tierart vorübergehend nicht mehr hält. Scheidet ein Tier jedoch durch Veräußerung dauerhaft aus dem Gewahrsam des Versicherungsnehmers aus, endet für dieses Tier das Versicherungsverhältnis.