In der Hunde OP-Versicherung der Uelzener Versicherung müssen Fragen in der Angebotsanfrage vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet, gesundheitliche Veränderungen und Risikoänderungen des Hundes gemeldet und jeder Versicherungsfall unverzüglich angezeigt werden – hier lesen Sie alle Pflichten im Überblick.
In der Hunde Op-Versicherung der Uelzener Versicherung gilt Folgendes:
- Bitte vollständige und wahrheitsgemäße Beantwortung der Fragen in der Angebotsanfrage. Werden nach der Antragstellung aber noch vor dem Vertragsbeginn gesundheitliche Veränderungen bei dem Hund festgestellt, müssen diese unbedingt mitgeteilt werden.
- Informationen darüber, ob und in welcher Form sich das versicherte Risiko verändert hat.
- Es ist möglich, dass eine Aufforderung zur Beseitigung besondere gefahrdrohender Umstände erfolgen könnte.
- Zeigen Sie jeden Versicherungsfall unverzüglich an.
- Sie sind verpflichtet, einen Schaden abzuwenden bzw. zu mindern, soweit dies möglich ist. Weiter müssen Sie durch wahrheitsgemäße Schadenberichte bei der Schadenermittlung und -regulierung unterstützen.
In den allgemeinen Bedingungen der Uelzener Versicherung für die Hunde Op-Versicherung gilt Folgendes:
Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers oder seines Vertreters – Wahrheitsgemäße und vollständige Anzeigepflicht von Gefahrumständen
Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Angebotsanfrage dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für dessen Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen.
Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Angebotsanfrage, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt.
Hunde OP-Versicherung Angebotsrechner
Was bedeutet das konkret?
Als Versicherungsnehmer haben Sie einige Mitwirkungspflichten: Sie beantworten die Fragen in der Angebotsanfrage vollständig und wahrheitsgemäß und teilen gesundheitliche Veränderungen Ihres Hundes mit, wenn sie nach der Antragstellung, aber vor Vertragsbeginn auftreten. Ändert sich das versicherte Risiko, informieren Sie die Versicherung darüber. Einen Versicherungsfall zeigen Sie unverzüglich an und helfen mit, den Schaden gering zu halten sowie ihn durch wahrheitsgemäße Angaben aufzuklären.
Häufige Fragen
Welche Angaben muss ich in der Angebotsanfrage machen?
Sie müssen die Fragen in der Angebotsanfrage vollständig und wahrheitsgemäß beantworten und dem Versicherer alle Ihnen bekannten Gefahrumstände anzeigen, nach denen in Textform gefragt wurde.
Was gilt, wenn sich der Gesundheitszustand meines Hundes vor Vertragsbeginn ändert?
Werden nach der Antragstellung, aber noch vor dem Vertragsbeginn gesundheitliche Veränderungen bei dem Hund festgestellt, müssen diese unbedingt mitgeteilt werden.
Wann muss ich einen Versicherungsfall melden?
Jeden Versicherungsfall zeigen Sie unverzüglich an.
Welche Pflichten habe ich im Schadenfall?
Sie sind verpflichtet, einen Schaden abzuwenden bzw. zu mindern, soweit dies möglich ist, und die Schadenermittlung und -regulierung durch wahrheitsgemäße Schadenberichte zu unterstützen.
Muss ich Änderungen des versicherten Risikos mitteilen?
Ja, es sind Informationen darüber zu geben, ob und in welcher Form sich das versicherte Risiko verändert hat. Zudem kann eine Aufforderung zur Beseitigung besonders gefahrdrohender Umstände erfolgen.