Bei der Hunde-OP-Versicherung der Uelzener Versicherung ist der erste Beitrag spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins fällig – jedoch nicht vor dem Versicherungsbeginn. Die Zahlung ist je nach Vereinbarung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich möglich, per Überweisung oder Einzugsermächtigung. Der Beitrag enthält bereits die Versicherungssteuer.
In der Hunde Op-Versicherung der Uelzener Versicherung gilt folgendes:
Der ersten Beitrag muss bis spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins bezahlt werden – nicht jedoch vor dem vereinbarten Versicherungsbeginn.
Die weiteren Beitragszahlungen sind in der Beitragsübersicht genannt, die mit dem Versicherungsschein geschickt werden. Je nach Vereinbarung kann das sein:
- monatlich
- vierteljährlich
- halbjährlich
- jährlich
Der Beitrag kann überweisen werden oder per Einzugsermächtigung erfolgen.
In den allgemeinen Bedingungen der Uelzener Versicherung für die Hunde Op-Versicherung gilt folgendes:
Beitrag und Versicherungssteuer
Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungssteuer, die der Versicherungsnehmer in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten hat.
Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung / erster oder einmaliger Beitrag
Der erste oder einmalige Beitrag wird – wenn nichts anderes vereinbart ist – sofort nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheines fällig.
Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach Erhalt des Versicherungsscheines, der Zahlungsaufforderung und aller sonstigen Vertragsunterlagen sowie nach Ablauf der im Versicherungsschein genannten Fristen erfolgt.
Ist Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, gilt als erster Beitrag nur die erste Rate des ersten Jahresbeitrags.
Zahlt der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, sondern zu einem späteren Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz und die Wartezeit erst ab diesem Zeitpunkt. Das gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Hunde OP-Versicherung Angebotsrechner
Was bedeutet das konkret?
Nach Erhalt des Versicherungsscheins haben Sie zwei Wochen Zeit, den ersten Beitrag zu zahlen – allerdings frühestens ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn. Wie oft Sie danach zahlen, richtet sich nach Ihrer Vereinbarung und steht in der Beitragsübersicht. Sie können den Beitrag überweisen oder ihn abbuchen lassen. Die Versicherungssteuer ist im ausgewiesenen Beitrag bereits enthalten. Wird der erste Beitrag zu spät gezahlt, verschieben sich Versicherungsschutz und Wartezeit entsprechend.
Häufige Fragen
Wann muss ich den ersten Beitrag zahlen?
Der erste Beitrag muss spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins bezahlt werden, jedoch nicht vor dem vereinbarten Versicherungsbeginn.
In welchen Abständen kann ich den Beitrag zahlen?
Je nach Vereinbarung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich. Die weiteren Beitragszahlungen sind in der Beitragsübersicht genannt, die mit dem Versicherungsschein geschickt wird.
Wie kann ich den Beitrag bezahlen?
Der Beitrag kann per Überweisung oder per Einzugsermächtigung gezahlt werden.
Ist die Versicherungssteuer im Beitrag enthalten?
Ja. Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungssteuer, die der Versicherungsnehmer in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten hat.
Was passiert, wenn ich den ersten Beitrag zu spät zahle?
Zahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, sondern zu einem späteren Zeitpunkt, beginnen Versicherungsschutz und Wartezeit erst ab diesem Zeitpunkt. Das gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.