Bei der Hunde-OP-Versicherung der Uelzener Versicherung gilt eine allgemeine Wartezeit von 30 Tagen ab Versicherungsbeginn, während für besondere Operationen, Kastrationen und bestimmte Erkrankungen ein Jahr gilt – hier erfahren Sie, welche Fristen im Detail greifen und wofür gar keine Wartezeit anfällt.
Allgemeine Wartezeit: 30 Tage ab Versicherungsbeginn
- Wartezeit für besondere Operationen: 1 Jahr ab Versicherungsbeginn
- Wartezeit für Operationen aufgrund vorvertraglicher, nicht bekannter Erkrankungen / angeborener Fehlentwicklungen: 1 Jahr ab Versicherungsbeginn
- Wartezeit bei einer Kastration / Sterilisation: 1 Jahr ab Versicherungsbeginn
- Wartezeit beim Welpen-OP-Schutz (nur bei versicherten Zuchthündinnen): 30 Tage ab Geburt
Bei Vertragsänderungen / Vertragserweiterungen gelten die Wartezeitregelungen für den hinzukommenden Teil des Versicherungsschutzes.
Sie haben keine Wartezeit für folgende Kostenbeteiligung:
- Tierärztliche Kennzeichnung durch einen Identifizierungschip, der die ISO-Norm erfüllt
Hunde OP-Versicherung Angebotsrechner
Was bedeutet das konkret?
Nach Abschluss der Versicherung besteht der Schutz nicht sofort für alle Leistungen. Für gewöhnliche Operationen greift der Schutz bereits nach 30 Tagen, während für besondere Eingriffe, Kastrationen oder bestimmte Erkrankungen eine längere Frist von einem Jahr gilt. Für die tierärztliche Kennzeichnung per ISO-normiertem Chip müssen Sie hingegen keine Wartezeit einplanen.
Häufige Fragen
Wie lange ist die allgemeine Wartezeit?
Die allgemeine Wartezeit beträgt 30 Tage ab Versicherungsbeginn.
Welche Wartezeit gilt für besondere Operationen und Kastrationen?
Für besondere Operationen sowie für eine Kastration oder Sterilisation gilt eine Wartezeit von 1 Jahr ab Versicherungsbeginn.
Gibt es Leistungen ohne Wartezeit?
Ja, für die tierärztliche Kennzeichnung durch einen Identifizierungschip, der die ISO-Norm erfüllt, besteht keine Wartezeit.
Welche Wartezeit gilt beim Welpen-OP-Schutz?
Beim Welpen-OP-Schutz, der nur bei versicherten Zuchthündinnen gilt, beträgt die Wartezeit 30 Tage ab Geburt.
Was gilt bei Vertragsänderungen oder Vertragserweiterungen?
Bei Vertragsänderungen oder Vertragserweiterungen gelten die Wartezeitregelungen für den hinzukommenden Teil des Versicherungsschutzes.