In der Reiter-Unfall-Versicherung der Uelzener Versicherung sind bestimmte Fälle vom Schutz ausgenommen: etwa Krankheiten und Abnutzungserscheinungen, Schlaganfall, Herzinfarkt sowie Reitunfälle während beruflicher oder gewerblicher Tätigkeit. Auch für Schäden an Bandscheiben und innere Blutungen gelten besondere Voraussetzungen.
Folgende Leistungen sind im premium-Tarif beispielsweise nicht versichert:
- Krankheiten und Abnutzungserscheinungen, wie zum Beispiel Rückenleiden durch ständiges Sitzen
- Schlaganfall
- Herzinfarkt
- Die vereinbarte Versicherungssumme ist die Maximalentschädigung, die Sie von uns erhalten.
- Eine vereinbarte Selbstbeteiligung wird bei jedem Versicherungsfall von der Entschädigung abgezogen.
Gibt es Beschränkungen im Versicherungsschutz in der Reiter-Unfall-Versicherung?
Einige Fälle sind vom Versicherungsschutz ausgenommen. Hierzu gehören beispielsweise alle Reitunfälle,
- die während einer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit geschehen
- Schäden an Bandscheiben, Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen sind nur versichert, wenn diese überwiegend – mehr als 50 % – durch einen versicherten Unfall verursacht wurden.
Reiter-Unfall-Versicherung Angebotsrechner
Was bedeutet das konkret?
Die Reiter-Unfall-Versicherung deckt nicht alles ab. Reine Krankheiten und Verschleiß gehören ebenso wenig dazu wie ein Schlaganfall oder ein Herzinfarkt. Passiert ein Reitunfall während einer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit, besteht kein Schutz. Bei bestimmten inneren Schäden zählt, ob der Unfall überwiegend die Ursache war. Außerdem begrenzt die vereinbarte Versicherungssumme die Höhe der Leistung, und eine vereinbarte Selbstbeteiligung wird bei jedem Fall abgezogen.
Häufige Fragen
Sind Krankheiten in der Reiter-Unfall-Versicherung mitversichert?
Nein. Krankheiten und Abnutzungserscheinungen, wie zum Beispiel Rückenleiden durch ständiges Sitzen, sind im premium-Tarif nicht versichert. Ebenso wenig Schlaganfall und Herzinfarkt.
Sind Reitunfälle während der Arbeit versichert?
Nein. Alle Reitunfälle, die während einer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit geschehen, sind vom Versicherungsschutz ausgenommen.
Sind Bandscheibenschäden und innere Blutungen versichert?
Schäden an Bandscheiben, Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen sind nur versichert, wenn diese überwiegend – mehr als 50 % – durch einen versicherten Unfall verursacht wurden.
Wie hoch ist die maximale Entschädigung?
Die vereinbarte Versicherungssumme ist die Maximalentschädigung, die Sie erhalten. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung wird bei jedem Versicherungsfall von der Entschädigung abgezogen.