In der Reiter-Unfall-Versicherung der Uelzener Versicherung beginnt der Schutz zum Zeitpunkt im Versicherungsschein – vorausgesetzt, der erste Beitrag wird rechtzeitig gezahlt. Erfahren Sie hier, wie sich die Vertragslaufzeit verlängert und welche Kündigungsfristen bei ein- oder mehrjährigen Verträgen gelten.
In der Reiter-Unfall-Versicherung der Uelzener Versicherung gilt Folgendes:
Beginn des Versicherungsschutzes:
- Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt.
- Voraussetzung ist, dass der erste Beitrag rechtzeitig gezahlt wird.
- Anderenfalls beginnt der Versicherungsschutz mit der Zahlung.
Dauer und Verlängerung des Vertrags:
- Hat der Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr, verlängert er sich um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht eine Vertragsseite diesen bis spätestens drei Monate vor dem Ende der Vertragslaufzeit kündigt.
- Hat der Vertrag eine Laufzeit von mehr als drei Jahren, kann dieser schon zum Ablauf des dritten oder eines jeden darauffolgenden Jahres gekündigt werden. Auch hier besteht eine 3-monatige Kündigungsfrist.
Reiter-Unfall-Versicherung Angebotsrechner
Was bedeutet das konkret?
Ihr Schutz startet an dem Tag, der auf Ihrem Versicherungsschein steht – aber nur, wenn Sie den ersten Beitrag rechtzeitig zahlen. Zahlen Sie später, beginnt der Schutz erst mit dieser Zahlung. Der Vertrag läuft automatisch weiter, sofern Sie ihn nicht fristgerecht kündigen. Wie lange die Frist ist und ab wann Sie kündigen können, richtet sich nach der vereinbarten Laufzeit.
Häufige Fragen
Wann beginnt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, sofern der erste Beitrag rechtzeitig gezahlt wird.
Was passiert, wenn ich den ersten Beitrag nicht rechtzeitig zahle?
In diesem Fall beginnt der Versicherungsschutz erst mit der Zahlung.
Verlängert sich mein Vertrag automatisch?
Ja. Bei einer Laufzeit von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht eine Vertragsseite bis spätestens drei Monate vor dem Ende der Vertragslaufzeit kündigt.
Wann kann ich einen Vertrag mit mehr als drei Jahren Laufzeit kündigen?
Ein Vertrag mit einer Laufzeit von mehr als drei Jahren kann bereits zum Ablauf des dritten oder eines jeden darauffolgenden Jahres gekündigt werden. Es gilt eine 3-monatige Kündigungsfrist.