Wer eine Reiter-Unfall-Versicherung der Uelzener Versicherung abschließt, übernimmt bestimmte Pflichten: von der wahrheitsgemäßen Beantwortung der Fragen in der Angebotsanfrage über die Meldung veränderter Risiken bis zur unverzüglichen Schadenanzeige und der Mitwirkung bei der Schadenermittlung.
In der Reiter-Unfall-Versicherung der Uelzener Versicherung gilt Folgendes:
- Bitte vollständige und wahrheitsgemäße Beantwortung der Fragen in der Angebotsanfrage
- Informationen darüber, ob und in welcher Form sich das versicherte Risiko verändert hat
- Es ist möglich, dass eine Aufforderung zur Beseitigung besonderer gefahrdrohender Umstände erfolgen könnte
- Zeigen Sie jeden Versicherungsfall unverzüglich an
- Sie sind verpflichtet, einen Schaden abzuwenden bzw. zu mindern, soweit dies möglich ist. Weiter müssen Sie durch wahrheitsgemäße Schadenberichte bei der Schadenermittlung und -regulierung unterstützen
Reiter-Unfall-Versicherung Angebotsrechner
Was bedeutet das konkret?
Als versicherte Person haben Sie in der Reiter-Unfall-Versicherung einige Mitwirkungspflichten. Dazu gehört, die Fragen in der Angebotsanfrage vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten und mitzuteilen, wenn sich das versicherte Risiko verändert. Tritt ein Versicherungsfall ein, sollten Sie ihn ohne Verzögerung melden, den Schaden nach Möglichkeit gering halten und die Uelzener Versicherung mit wahrheitsgemäßen Angaben bei der Klärung unterstützen. Diese Beschreibung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Welche Angaben muss ich bei der Angebotsanfrage machen?
Die Fragen in der Angebotsanfrage sind vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten.
Muss ich Veränderungen des Risikos melden?
Ja, Sie geben Informationen darüber, ob und in welcher Form sich das versicherte Risiko verändert hat.
Wann muss ich einen Versicherungsfall anzeigen?
Jeder Versicherungsfall ist unverzüglich anzuzeigen.
Welche Pflichten habe ich im Schadenfall?
Sie sind verpflichtet, einen Schaden abzuwenden bzw. zu mindern, soweit dies möglich ist. Zudem unterstützen Sie durch wahrheitsgemäße Schadenberichte bei der Schadenermittlung und -regulierung.
Kann eine Aufforderung zur Beseitigung gefahrdrohender Umstände erfolgen?
Ja, es ist möglich, dass eine Aufforderung zur Beseitigung besonderer gefahrdrohender Umstände erfolgen könnte.