In der Reiter-Unfall-Versicherung der Uelzener Versicherung ist der erste Beitrag spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins fällig, jedoch nicht vor dem vereinbarten Versicherungsbeginn. Die weiteren Zahlungen erfolgen je nach Vereinbarung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich – per Überweisung oder Einzugsermächtigung.
In der Reiter-Unfall-Versicherung der Uelzener Versicherung gilt Folgendes:
- Der erste Beitrag muss bis spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins bezahlt werden – nicht jedoch vor dem vereinbarten Versicherungsbeginn.
- Die weiteren Beitragszahlungen sind in der Beitragsübersicht genannt, die mit dem Versicherungsschein geschickt wird.
- Je nach Vereinbarung kann das monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein.
- Der Beitrag kann überwiesen werden oder per Einzugsermächtigung erfolgen.
Reiter-Unfall-Versicherung Angebotsrechner
Was bedeutet das konkret?
Nachdem Sie Ihren Versicherungsschein erhalten haben, steht darin auch, bis wann und wie Sie Ihren Beitrag zahlen. Der erste Beitrag ist innerhalb von zwei Wochen zu begleichen, frühestens jedoch zum vereinbarten Versicherungsbeginn. Wie oft die weiteren Beiträge fällig werden, hängt von der gewählten Zahlweise ab. Für die Zahlung selbst können Sie zwischen Überweisung und Einzugsermächtigung wählen.
Häufige Fragen
Wann muss der erste Beitrag bezahlt werden?
Der erste Beitrag muss bis spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins bezahlt werden – nicht jedoch vor dem vereinbarten Versicherungsbeginn.
In welchen Abständen kann ich die weiteren Beiträge zahlen?
Je nach Vereinbarung kann das monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein.
Wo finde ich die weiteren Beitragszahlungen?
Die weiteren Beitragszahlungen sind in der Beitragsübersicht genannt, die mit dem Versicherungsschein geschickt wird.
Wie kann ich den Beitrag bezahlen?
Der Beitrag kann überwiesen werden oder per Einzugsermächtigung erfolgen.