Die Pferdehalter-Rechtsschutzversicherung der Uelzener Versicherung schützt Halter, Eigentümer und Besitzer eines benannten Pferdes rechtlich ab – von Anwalts- und Gerichtskosten über Schadenersatz- und Vertrags-Rechtsschutz bis zu Straf- und Ordnungswidrigkeitenfällen. Erfahren Sie, welche Leistungen greifen, welche Versicherungssummen gelten und welche Wartezeiten und Deckungsgrenzen zu beachten sind.
Was ist versichert?
Die Versicherung bietet Schutz in verschiedenen Rechtsbereichen, die für Pferdehalter relevant sind. Zu den versicherten Leistungen gehören:
- Anwalts- und Gerichtskosten: Die Versicherung übernimmt die gesetzlichen Gebühren eines Rechtsanwalts und die anfallenden Gerichtskosten.
- Zeugen- und Sachverständigenentschädigung: Entschädigung für Zeugen und Sachverständige, die vom Gericht hinzugezogen werden.
- Kosten eines Schieds- oder Schlichtungsverfahrens.
- Kosten für Auslandsprozesse: Kosten für Reisen zu ausländischen Gerichtsverfahren.
- Gerichtsvollzieherkosten: Kosten des Gerichtsvollziehers werden übernommen.
- Kostenübernahme für den Gegner: Falls Sie dem Gegner seine Kosten für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen erstatten müssen, sind diese abgedeckt.
- Rechts-Infoline: Eine Hotline, die eine anwaltliche Erstberatung für rechtliche Probleme rund um das Pferd bietet.
- Schadenersatz-Rechtsschutz: Gilt für Fälle mit einem Mindestgegenstandswert von 100 €.
- Vertrags- und Sachen-Rechtsschutz: Abgedeckt bei Streitigkeiten mit einem Gegenstandswert von mindestens 100 €, jedoch mit einer Wartezeit von drei Monaten.
- Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten: Bezieht sich auf die private Tierhaltung und unterliegt ebenfalls einer dreimonatigen Wartezeit.
- Verwaltungsgerichts-Rechtsschutz: Dieser bezieht sich auf Streitigkeiten im Zusammenhang mit der privaten Tierhaltung und hat ebenfalls eine dreimonatige Wartezeit.
- Straf-Rechtsschutz und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz: Schutz in Straf- und Ordnungswidrigkeitenfällen.
Versicherungssumme
- Pro Rechtsstreit: Die maximale Versicherungssumme pro Rechtsstreit beträgt 500.000 €.
- Strafkautionsdarlehen: Ein Darlehen von bis zu 75.000 € zur Hinterlegung von Strafkautionen.
Deckungsbeschränkungen
Es gibt einige Einschränkungen des Versicherungsschutzes, wie etwa:
- Vorsätzliche Handlungen: Streitigkeiten, die auf vorsätzlichen Handlungen beruhen, sind ausgeschlossen.
- Streitigkeiten zwischen Mitversicherten: Diese werden nicht abgedeckt.
- Mangelnde Erfolgsaussicht: Streitfälle ohne Erfolgsaussicht sind ebenfalls ausgeschlossen.
Was ist nicht versichert?
Neben den Deckungsbeschränkungen gibt es auch Leistungen, die nicht versichert sind, darunter:
- Wartezeiten: Der Versicherungsschutz greift nur für Streitigkeiten, deren erste Ursache nach Ablauf der vereinbarten Wartezeit eingetreten ist.
- Zucht und gewerbliche Tätigkeit: Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Zucht von Tieren oder einer gewerblichen Tätigkeit sind nicht versichert.
- Maximale Entschädigung: Die vereinbarte Versicherungssumme stellt die maximale Entschädigung dar.
Wo bin ich versichert?
Der Versicherungsschutz gilt in:
- Deutschland
- Europa
- Anliegerstaaten des Mittelmeers
- Kanarische Inseln und Madeira
Außerhalb dieser Regionen gilt der Schutz für Aufenthalte von bis zu sechs Wochen im Schadenersatz-Rechtsschutz, jedoch mit einer maximalen Entschädigung von 30.000 €.
Wann und wie zahle ich?
Der erste Beitrag ist spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins fällig, jedoch nicht vor dem vereinbarten Versicherungsbeginn. Die weiteren Beiträge können monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich gezahlt werden. Es ist möglich, die Zahlung zu überweisen oder per Lastschrift einziehen zu lassen.
Wann beginnt und endet die Deckung?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt, sofern der erste Beitrag rechtzeitig gezahlt wird. Andernfalls beginnt der Schutz mit der Zahlung des Beitrags.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens drei Monate vor Ablauf gekündigt wird. Bei einer Vertragslaufzeit von mehr als drei Jahren ist eine Kündigung bereits nach dem dritten Jahr möglich, mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist.
Wie kann ich den Vertrag kündigen?
Sie können den Vertrag fristgerecht kündigen. Es gibt auch die Möglichkeit, den Vertrag vorzeitig zu kündigen, beispielsweise nach einem regulierten Versicherungsfall.
Wenn das versicherte Interesse vollständig und dauerhaft wegfällt, etwa durch den Verkauf des Pferdes, endet der Vertrag zu diesem Zeitpunkt.
Verpflichtungen des Versicherungsnehmers
Der Versicherungsnehmer hat folgende Pflichten:
- Wahrheitsgemäße Angaben: Alle Fragen in der Angebotsanfrage müssen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden.
- Änderungen des Risikos melden: Der Versicherungsnehmer muss Änderungen im versicherten Risiko unverzüglich mitteilen.
- Schadensminderung: Der Versicherungsnehmer muss alles in seiner Macht Stehende tun, um den Schaden zu minimieren, und ist verpflichtet, die Versicherung durch wahrheitsgemäße Angaben bei der Bearbeitung zu unterstützen.
Was bedeutet das konkret?
Diese Rechtsschutzversicherung soll Pferdehalter finanziell entlasten, wenn sie ihre rechtlichen Interessen rund um ein benanntes Pferd durchsetzen oder verteidigen müssen. Sie übernimmt typische Verfahrenskosten wie Anwalts- und Gerichtsgebühren und greift dann, wenn keine andere Rechtsschutzversicherung dafür aufkommt. Zu beachten sind Wartezeiten in bestimmten Bereichen sowie einzelne Ausschlüsse, etwa bei vorsätzlichem Handeln oder gewerblicher Nutzung. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die Angaben oben.
Häufige Fragen
Wer ist über die Pferdehalter-Rechtsschutzversicherung geschützt?
Geschützt sind Pferdehalter, Eigentümer und Besitzer eines im Vertrag benannten Pferdes. Der Schutz greift dann, wenn keine andere Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt (Subsidiärhaftung).
Wie hoch ist die Versicherungssumme?
Die maximale Versicherungssumme pro Rechtsstreit beträgt 500.000 €. Zusätzlich steht ein Strafkautionsdarlehen von bis zu 75.000 € zur Hinterlegung von Strafkautionen zur Verfügung.
Gibt es Wartezeiten?
Ja. Für den Vertrags- und Sachen-Rechtsschutz, den Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten und den Verwaltungsgerichts-Rechtsschutz gilt eine Wartezeit von drei Monaten. Der Schutz greift nur für Streitigkeiten, deren erste Ursache nach Ablauf der vereinbarten Wartezeit eingetreten ist.
Was ist nicht versichert?
Ausgeschlossen sind unter anderem Streitigkeiten aus vorsätzlichen Handlungen, Streitigkeiten zwischen Mitversicherten, Fälle ohne Erfolgsaussicht sowie Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Zucht von Tieren oder einer gewerblichen Tätigkeit.
Wo gilt der Versicherungsschutz?
Der Schutz gilt in Deutschland, Europa, den Anliegerstaaten des Mittelmeers sowie auf den Kanarischen Inseln und Madeira. Außerhalb dieser Regionen gilt er für Aufenthalte von bis zu sechs Wochen im Schadenersatz-Rechtsschutz mit einer maximalen Entschädigung von 30.000 €.