Der Rechtsschutz für Pferdehalter der Uelzener Versicherung gilt in Deutschland, Europa, den Anliegerstaaten des Mittelmeers sowie auf den Kanarischen Inseln und Madeira. Darüber hinaus greift für Aufenthalte von bis zu 6 Wochen der Schadenersatz-Rechtsschutz mit bis zu 30.000 € Höchstentschädigung.
In der Pferdehalter Rechtsschutz-Versicherung der Uelzener Versicherung gilt der Versicherungsschutz in folgenden Gebieten:
- In Deutschland
- In Europa
- In den Anliegerstaaten des Mittelmeers
- Auf den Kanarischen Inseln
- Auf Madeira
- In den Gebieten darüber hinaus besteht für einen Aufenthalt von längstens 6 Wochen im Schadenersatz-Rechtsschutz Versicherungsschutz mit einer Höchstentschädigung von 30.000 €
Pferdehalter Rechtsschutz-Versicherung Angebotsrechner
Was bedeutet das konkret?
Der Rechtsschutz für Pferdehalter greift innerhalb Deutschlands, in ganz Europa sowie in den Anliegerstaaten des Mittelmeers, auf den Kanarischen Inseln und auf Madeira. Reisen Sie mit Ihrem Pferd in Gebiete, die außerhalb dieser Regionen liegen, ist der Schutz zeitlich begrenzt und beschränkt sich auf den Schadenersatz-Rechtsschutz.
Häufige Fragen
In welchen Gebieten gilt die Pferdehalter Rechtsschutz-Versicherung?
Der Versicherungsschutz gilt in Deutschland, in Europa, in den Anliegerstaaten des Mittelmeers, auf den Kanarischen Inseln und auf Madeira.
Bin ich auch außerhalb dieser Gebiete versichert?
Ja, in den Gebieten darüber hinaus besteht für einen Aufenthalt von längstens 6 Wochen Versicherungsschutz im Schadenersatz-Rechtsschutz.
Wie hoch ist die Höchstentschädigung außerhalb der genannten Gebiete?
Für den Schadenersatz-Rechtsschutz in den darüber hinausgehenden Gebieten gilt eine Höchstentschädigung von 30.000 €.
Gilt der Schutz auf den Kanarischen Inseln und auf Madeira?
Ja, sowohl die Kanarischen Inseln als auch Madeira sind vom Versicherungsschutz umfasst.