In der Pferdehalter Rechtsschutz-Versicherung der Uelzener Versicherung ist der erste Beitrag spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins fällig, nicht jedoch vor dem vereinbarten Versicherungsbeginn. Weitere Zahlungen erfolgen je nach Vereinbarung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich – per Überweisung oder Einzugsermächtigung.
Der erste Beitrag muss bis spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins bezahlt werden – nicht jedoch vor dem vereinbarten Versicherungsbeginn.
Die weiteren Beitragszahlungen sind in der Beitragsübersicht genannt, die mit dem Versicherungsschein geschickt werden. Je nach Vereinbarung kann das sein:
- monatlich
- vierteljährlich
- halbjährlich
- jährlich
Der Beitrag kann überwiesen werden oder per Einzugsermächtigung erfolgen.
Pferdehalter Rechtsschutz-Versicherung Angebotsrechner
Was bedeutet das konkret?
Die erste Zahlung wird kurz nach Vertragsabschluss fällig, aber frühestens zum vereinbarten Start des Vertrags. Wie oft anschließend gezahlt wird und in welcher Höhe, ergibt sich aus der beigefügten Beitragsübersicht. Sie können dabei zwischen verschiedenen Zahlungsrhythmen wählen und selbst entscheiden, ob Sie überweisen oder das Geld einziehen lassen möchten.
Häufige Fragen
Wann muss der erste Beitrag bezahlt werden?
Der erste Beitrag muss spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins bezahlt werden – jedoch nicht vor dem vereinbarten Versicherungsbeginn.
In welchen Abständen kann ich den Beitrag zahlen?
Je nach Vereinbarung sind monatliche, vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Zahlungen möglich.
Wo finde ich die Angaben zu den weiteren Beitragszahlungen?
Die weiteren Beitragszahlungen sind in der Beitragsübersicht genannt, die mit dem Versicherungsschein geschickt wird.
Wie kann ich den Beitrag bezahlen?
Der Beitrag kann überwiesen werden oder per Einzugsermächtigung erfolgen.