Die Pferdehalter Rechtsschutz-Versicherung der Uelzener Versicherung bietet Versicherungsschutz als Eigentümer bzw. Halter des im Versicherungsschein benannten Tieres und übernimmt unter anderem Anwalts- und Gerichtskosten, Schadenersatz-, Vertrags- und Sachen-Rechtsschutz sowie eine anwaltliche Rechts-Infoline rund ums Pferd – mit einer Versicherungssumme von 500.000 € je Rechtsstreit.
Mit der Pferdehalter-Rechtsschutz-Versicherung wird Versicherungsschutz in Eigenschaft als Eigentümer bzw. Halter des im Versicherungsschein benannten Tieres angeboten.
Der Versicherungsschutz umfasst beispielsweise:
- Gesetzliche Kosten für einen Rechtsanwalt
- Gerichtskosten
- Entschädigung für Zeugen und Sachverständige, die vom Gericht herangezogen werden sowie Kosten des Gerichtsvollziehers
- Gebühren eines Schieds- oder Schlichtungsverfahrens
- Kosten der Reisen zu einem ausländischen Gericht
- Kosten, die dem Gegner durch die Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen entstanden sind, soweit Sie diese erstatten müssen
- Rechts-Infoline: Hotline mit anwaltlicher Erstberatung bei rechtlichen Problemen rund um das Pferd
- Schadenersatz-Rechtschutz (Gegenstandswert mindestens 100 €)
- Vertrags- und Sachen-Rechtsschutz (Gegenstandswert mindestens 100 €, Wartezeit 3 Monate)
- Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten in Bezug auf die private Tierhaltung (Wartezeit 3 Monate)
- Verwaltungsgerichts-Rechtsschutz in Bezug auf die private Tierhaltung (Wartezeit 3 Monate)
- Straf-Rechtsschutz
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Wie hoch ist die Versicherungssumme?
- 500.000 € je Rechtsstreit
- 75.000 € Strafkautionsdarlehen
Pferdehalter Rechtsschutz-Versicherung Angebotsrechner
Was bedeutet das konkret?
Die Pferdehalter Rechtsschutz-Versicherung unterstützt Sie in Ihrer Rolle als Eigentümer oder Halter des im Versicherungsschein genannten Pferdes bei rechtlichen Auseinandersetzungen rund um das Tier. Übernommen werden zum Beispiel Anwalts- und Gerichtskosten sowie Kosten für Zeugen, Sachverständige und Gerichtsvollzieher. Zusätzlich stehen Ihnen eine anwaltliche Erstberatung über die Rechts-Infoline und verschiedene Rechtsschutz-Bausteine zur Verfügung. Für einzelne Bausteine gelten dabei Wartezeiten und Mindestgrenzen beim Gegenstandswert.
Häufige Fragen
In welcher Eigenschaft bin ich versichert?
Der Versicherungsschutz gilt in Ihrer Eigenschaft als Eigentümer bzw. Halter des im Versicherungsschein benannten Tieres.
Welche Kosten werden übernommen?
Übernommen werden unter anderem die gesetzlichen Kosten für einen Rechtsanwalt, Gerichtskosten, die Entschädigung für vom Gericht herangezogene Zeugen und Sachverständige sowie Kosten des Gerichtsvollziehers, Gebühren eines Schieds- oder Schlichtungsverfahrens, Kosten der Reisen zu einem ausländischen Gericht und Kosten des Gegners, soweit Sie diese erstatten müssen.
Wie hoch ist die Versicherungssumme?
Die Versicherungssumme beträgt 500.000 € je Rechtsstreit. Zusätzlich steht ein Strafkautionsdarlehen von 75.000 € zur Verfügung.
Gibt es Wartezeiten oder Mindestgrenzen?
Ja. Für den Vertrags- und Sachen-Rechtsschutz, den Steuer-Rechtsschutz und den Verwaltungsgerichts-Rechtsschutz gilt eine Wartezeit von 3 Monaten. Beim Schadenersatz-Rechtschutz sowie beim Vertrags- und Sachen-Rechtsschutz muss der Gegenstandswert mindestens 100 € betragen.
Gibt es eine telefonische Rechtsberatung?
Ja, über die Rechts-Infoline erhalten Sie eine anwaltliche Erstberatung bei rechtlichen Problemen rund um das Pferd.