In der Pferdehalter Rechtsschutz-Versicherung der Uelzener Versicherung beginnt der Versicherungsschutz zum im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt – vorausgesetzt, der erste Beitrag wird rechtzeitig gezahlt. Hier erfahren Sie, wie sich der Vertrag verlängert und welche Kündigungsfristen bei Laufzeiten ab einem Jahr und über drei Jahren gelten.
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass der erste Beitrag rechtzeitig gezahlt wird. Anderenfalls beginnt der Versicherungsschutz mit der Zahlung.
Laufzeit und Verlängerung:
- Hat der Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr, verlängert er sich um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht eine Vertragsseite diesen bis spätestens drei Monate vor dem Ende der Vertragslaufzeit kündigt.
- Hat der Vertrag eine Laufzeit von mehr als drei Jahren, kann dieser schon zum Ablauf des dritten oder eines jeden darauffolgenden Jahres gekündigt werden. Auch hier besteht eine 3-monatige Kündigungsfrist.
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Was bedeutet das konkret?
Der Schutz startet an dem Tag, der im Versicherungsschein steht – allerdings nur, wenn der erste Beitrag pünktlich gezahlt wird; andernfalls zählt der Zeitpunkt der Zahlung. Verträge verlängern sich in der Regel automatisch um ein Jahr, solange niemand rechtzeitig kündigt. Wie lange die Kündigungsfrist ist und wann eine Kündigung erstmals möglich ist, hängt von der vereinbarten Laufzeit ab.
Häufige Fragen
Wann beginnt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, sofern der erste Beitrag rechtzeitig gezahlt wird. Anderenfalls beginnt der Versicherungsschutz mit der Zahlung.
Verlängert sich der Vertrag automatisch?
Ja. Bei einer Laufzeit von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht eine Vertragsseite bis spätestens drei Monate vor dem Ende der Vertragslaufzeit kündigt.
Welche Kündigungsfrist gilt?
Es besteht eine 3-monatige Kündigungsfrist. Bei einer Laufzeit von mindestens einem Jahr muss bis spätestens drei Monate vor dem Ende der Vertragslaufzeit gekündigt werden.
Was gilt bei einer Laufzeit von mehr als drei Jahren?
Hat der Vertrag eine Laufzeit von mehr als drei Jahren, kann er schon zum Ablauf des dritten oder eines jeden darauffolgenden Jahres gekündigt werden. Auch hier besteht eine 3-monatige Kündigungsfrist.