Die Katzen-Krankenversicherung der Uelzener übernimmt veterinärmedizinisch notwendige Heilbehandlungen und Operationen für deine Katze bei Krankheit oder nach einem Unfall. Du wählst die Erstattungshöhe und Selbstbeteiligung, profitierst von freier Tierarztwahl und schützt dich so vor hohen Tierarztkosten.
Was ist versichert?
Die Krankenversicherung für Katzen greift bei:
- Veterinärmedizinisch notwendigen ambulanten oder stationären Heilbehandlungen und Operationen inklusive Diagnostik
- Operationen unter Vollnarkose, Sedierung oder Lokalanästhesie aufgrund von Krankheit oder Unfall, inklusive Arzneimittel, bildgebender Verfahren und Verbandsmaterialien
- Minimalinvasiven und nichtinvasiven Operationen, Biopsien und Punktionen sowie diagnostischen und therapeutischen Endoskopien
- Unterbringungskosten bei Klinikaufenthalten
- Ergänzungsfutter, Diätfutter und Vitaminpräparaten, die stationär während einer Heilbehandlung oder Operation verabreicht werden
- Unbegrenzten Vor- und Nachsorgebehandlungen im Zusammenhang mit Operationen
Zudem beteiligt sich die Versicherung einmalig an:
- Den Kosten für die Kennzeichnung deiner Katze durch einen Identifikationschip
- Den Kosten für die chirurgische Kastration oder Sterilisation (100 € für Kater, 150 € für Katzen)
Deckungsoptionen
Bei Vertragsabschluss kannst du die Erstattungshöhe pro Versicherungsjahr wählen, z. B. unbegrenzt, 1.000 € oder 500 €.
Außerdem kannst du die Selbstbeteiligung pro eingereichter Rechnung festlegen (ohne, 20 % oder 40 %).
Die Versicherung bietet dir die freie Wahl des Tierarztes oder der Tierklinik, unabhängig vom Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT).
Deckungsbeschränkungen
Die maximale Erstattungshöhe für den Baustein Gesundheit PLUS, sofern mitversichert, beträgt 500 € pro Versicherungsjahr mit einer Selbstbeteiligung von 25 % pro eingereichter Rechnung.
Einmalig werden 25 € für die Kennzeichnung mit einem Identifikationschip erstattet.
Was ist nicht versichert?
Es gibt einige Ausschlüsse, die nicht von der Versicherung gedeckt werden. Dazu gehören:
- Bereits vor Vertragsabschluss begonnene oder empfohlene Untersuchungen, Heilbehandlungen oder Operationen
- Folgen von Mängeln oder Krankheiten, die bei Vertragsabschluss bekannt waren oder vor Ablauf der Wartezeit auftreten
- Nachträgliche Untersuchungen oder Behandlungen, die während einer Unterbrechung des Versicherungsschutzes erforderlich werden
- Untersuchungen und Behandlungen durch den Versicherungsnehmer selbst, dessen Ehepartner, Lebenspartner, Kinder oder Eltern
Versicherungsbereich
Der Versicherungsschutz gilt in Deutschland sowie weltweit für maximal 12 Monate.
Zahlungsmodalitäten
Der erste Beitrag muss spätestens 14 Tage nach Zugang des Versicherungsscheins gezahlt werden, jedoch nicht vor dem vereinbarten Versicherungsbeginn.
Weitere Beiträge sind je nach Vereinbarung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich zu zahlen.
Beginn und Ende der Deckung
Der Versicherungsschutz beginnt zum im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt, sofern der Erstbeitrag rechtzeitig bezahlt wird.
Der Vertrag endet, wenn die Katze verstirbt, veräußert oder dauerhaft abgegeben wird.
Kündigung
Der Vertrag kann mit einer Frist von einem Monat zum Ablauf der ursprünglich vereinbarten Vertragslaufzeit gekündigt werden.
Nach Ablauf dieser Laufzeit ist eine Kündigung jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Monats möglich.
Verpflichtungen des Versicherungsnehmers
Zu den Pflichten des Versicherungsnehmers gehören:
- Vollständige und wahrheitsgemäße Beantwortung der Fragen in der Angebotsanfrage
- Pünktliche und vollständige Zahlung der Versicherungsbeiträge
- Artgerechte Unterbringung und Versorgung der Katze
- Wahrheitsgemäße Informationen im Leistungsfall
Mit der Katzen-Krankenversicherung der Uelzener kannst du sicher sein, dass deine Katze im Krankheits- oder Unfallfall optimal versorgt wird, ohne dass du dich um hohe Tierarztkosten sorgen musst.
Was bedeutet das konkret?
Die Katzen-Krankenversicherung springt ein, wenn deine Katze wegen einer Krankheit oder eines Unfalls tierärztlich behandelt oder operiert werden muss. Erstattet werden ambulante und stationäre Behandlungen samt Diagnostik, Operationen und die dazugehörige Vor- und Nachsorge. Du entscheidest selbst über die jährliche Erstattungshöhe und die Selbstbeteiligung und kannst frei wählen, zu welchem Tierarzt oder in welche Tierklinik du gehst. So bleiben hohe Behandlungskosten planbar. Diese Beschreibung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die vertraglichen Bedingungen.
Häufige Fragen
Welche Behandlungen übernimmt die Katzen-Krankenversicherung?
Übernommen werden veterinärmedizinisch notwendige ambulante und stationäre Heilbehandlungen und Operationen inklusive Diagnostik, Arzneimittel, bildgebender Verfahren und Verbandsmaterialien sowie unbegrenzte Vor- und Nachsorgebehandlungen im Zusammenhang mit Operationen.
Kann ich Erstattungshöhe und Selbstbeteiligung selbst wählen?
Ja. Bei Vertragsabschluss wählst du die Erstattungshöhe pro Versicherungsjahr, z. B. unbegrenzt, 1.000 € oder 500 €, sowie die Selbstbeteiligung pro eingereichter Rechnung (ohne, 20 % oder 40 %).
Beteiligt sich die Versicherung an Kastration oder Chip?
Ja, einmalig. Für die chirurgische Kastration oder Sterilisation werden 100 € für Kater und 150 € für Katzen übernommen. An der Kennzeichnung durch einen Identifikationschip beteiligt sich die Versicherung ebenfalls einmalig.
Was ist nicht versichert?
Nicht versichert sind unter anderem bereits vor Vertragsabschluss begonnene oder empfohlene Behandlungen, Folgen bei Vertragsabschluss bekannter Mängel oder Krankheiten sowie Behandlungen, die vor Ablauf der Wartezeit auftreten. Auch Behandlungen durch den Versicherungsnehmer selbst oder nahe Angehörige sind ausgeschlossen.
Wo gilt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz gilt in Deutschland sowie weltweit für maximal 12 Monate.