In der Katzen-Krankenversicherung der Uelzener Versicherung sind bestimmte Leistungen ausgeschlossen: etwa Eigenbehandlungen durch veterinärmedizinisch ausgebildete Angehörige, chirurgische Eingriffe bei angeborenen Mängeln oder zur Herstellung des Rassestandards, Behandlungen durch Nichttierärzte sowie Operationen innerhalb der 30-tägigen Wartezeit.
Kosten für Eigenbehandlungen, die Sie, Ihr Ehe-/Lebenspartner sowie Ihre Eltern oder Kinder aufgrund einer veterinärmedizinischen Ausbildung selbst am Tier durchführen, sind in der Katzen-Krankenversicherung beispielsweise nicht versichert.
Gibt es Beschränkungen im Versicherungsschutz in der Katzen-Krankenversicherung?
Einige Fälle sind vom Versicherungsschutz ausgenommen. Hierzu gehören beispielsweise:
- Kosten für chirurgische Eingriffe aufgrund vorvertraglicher oder angeborener Mängel / Fehlentwicklungen
- Kosten für chirurgische Eingriffe, auch Maßnahmen am Gebiss des Tieres, die der Herstellung des jeweiligen Rassestandards dienen und ästhetischen Charakter haben
- Kosten für wissenschaftlich nicht anerkannte Behandlungen
- Kosten für Behandlungen durch Nichttierärzte
- Operationen und Erkrankungen innerhalb der Wartezeit von 30 Tagen
Katzen-Krankenversicherung Angebotsrechner
Was bedeutet das konkret?
Die Katzen-Krankenversicherung übernimmt nicht jede Behandlung. Ausgeschlossen sind unter anderem Behandlungen, die Angehörige mit veterinärmedizinischer Ausbildung selbst durchführen, Eingriffe bei angeborenen Mängeln oder rein optische Maßnahmen zum Rassestandard, wissenschaftlich nicht anerkannte Behandlungen sowie Behandlungen durch Nichttierärzte. Auch in den ersten 30 Tagen nach Vertragsbeginn besteht für Operationen und Erkrankungen noch kein Schutz.
Häufige Fragen
Sind Eigenbehandlungen versichert?
Nein. Kosten für Eigenbehandlungen, die Sie, Ihr Ehe-/Lebenspartner sowie Ihre Eltern oder Kinder aufgrund einer veterinärmedizinischen Ausbildung selbst am Tier durchführen, sind beispielsweise nicht versichert.
Gilt in den ersten Wochen bereits Versicherungsschutz für Operationen?
Operationen und Erkrankungen innerhalb der Wartezeit von 30 Tagen sind vom Versicherungsschutz ausgenommen.
Sind Eingriffe zur Herstellung des Rassestandards versichert?
Nein. Kosten für chirurgische Eingriffe, auch Maßnahmen am Gebiss des Tieres, die der Herstellung des jeweiligen Rassestandards dienen und ästhetischen Charakter haben, sind ausgenommen.
Werden Behandlungen durch Nichttierärzte übernommen?
Nein. Kosten für Behandlungen durch Nichttierärzte sowie für wissenschaftlich nicht anerkannte Behandlungen gehören zu den ausgenommenen Fällen.
Sind angeborene Mängel abgedeckt?
Kosten für chirurgische Eingriffe aufgrund vorvertraglicher oder angeborener Mängel / Fehlentwicklungen sind vom Versicherungsschutz ausgenommen.