In der Katzen-Krankenversicherung der Uelzener Versicherung ist der erste Beitrag spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins fällig – jedoch nicht vor dem vereinbarten Versicherungsbeginn. Die weiteren Zahlungen erfolgen je nach Vereinbarung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich, per Überweisung oder Einzugsermächtigung.
In der Katzen-Krankenversicherung der Uelzener Versicherung gilt Folgendes:
- Der erste Beitrag muss bis spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins bezahlt werden – nicht jedoch vor dem vereinbarten Versicherungsbeginn.
- Die weiteren Beitragszahlungen sind in der Beitragsübersicht genannt, die mit dem Versicherungsschein geschickt wird.
- Je nach Vereinbarung kann die Zahlung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich erfolgen.
- Der Beitrag kann überwiesen werden oder per Einzugsermächtigung erfolgen.
Katzen-Krankenversicherung Angebotsrechner
Was bedeutet das konkret?
Der erste Beitrag ist innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zu zahlen, aber frühestens zum vereinbarten Versicherungsbeginn. Wann und wie oft die weiteren Beiträge fällig werden, steht in der Beitragsübersicht, die dem Versicherungsschein beiliegt. Sie können den gewünschten Zahlungsrhythmus wählen und den Beitrag entweder selbst überweisen oder bequem einziehen lassen.
Häufige Fragen
Wann muss der erste Beitrag bezahlt werden?
Der erste Beitrag muss bis spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins bezahlt werden – jedoch nicht vor dem vereinbarten Versicherungsbeginn.
In welchen Abständen kann ich die Beiträge zahlen?
Je nach Vereinbarung kann die Zahlung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich erfolgen.
Wo finde ich die Termine für die weiteren Beitragszahlungen?
Die weiteren Beitragszahlungen sind in der Beitragsübersicht genannt, die mit dem Versicherungsschein geschickt wird.
Welche Zahlungswege stehen zur Verfügung?
Der Beitrag kann überwiesen werden oder per Einzugsermächtigung erfolgen.