Wer eine Katze bei der Uelzener Versicherung krankenversichert, sollte die vorvertraglichen Anzeigepflichten kennen: Fragen wahrheitsgemäß beantworten, gesundheitliche Veränderungen vor Vertragsbeginn melden, Risikoänderungen anzeigen und jeden Versicherungsfall unverzüglich anzeigen sowie Schäden mindern.
In der Katzen-Krankenversicherung der Uelzener Versicherung gilt Folgendes:
- Bitte vollständige und wahrheitsgemäße Beantwortung der Fragen in der Angebotsanfrage. Werden nach der Antragstellung aber noch vor dem Vertragsbeginn gesundheitliche Veränderungen bei der Katze festgestellt, müssen diese unbedingt mitgeteilt werden.
- Informationen darüber, ob und in welcher Form sich das versicherte Risiko verändert hat.
- Es ist möglich, dass eine Aufforderung zur Beseitigung besonders gefahrdrohender Umstände erfolgen könnte.
- Zeigen Sie jeden Versicherungsfall unverzüglich an.
- Sie sind verpflichtet, einen Schaden abzuwenden bzw. zu mindern, soweit dies möglich ist. Weiter müssen Sie durch wahrheitsgemäße Schadenberichte bei der Schadenermittlung und -regulierung unterstützen.
Katzen-Krankenversicherung Angebotsrechner
Was bedeutet das konkret?
Als Versicherungsnehmer haben Sie mehrere Mitwirkungspflichten: Bereits bei der Angebotsanfrage beantworten Sie alle Fragen vollständig und wahrheitsgemäß. Ändert sich vor Vertragsbeginn der Gesundheitszustand Ihrer Katze oder verändert sich das versicherte Risiko, teilen Sie das mit. Tritt ein Versicherungsfall ein, melden Sie ihn sofort und helfen Sie mit, den Schaden gering zu halten und die Regulierung wahrheitsgemäß zu unterstützen.
Häufige Fragen
Wie muss ich die Fragen in der Angebotsanfrage beantworten?
Die Fragen in der Angebotsanfrage sind vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten.
Was gilt, wenn sich der Gesundheitszustand der Katze vor Vertragsbeginn ändert?
Werden nach der Antragstellung, aber noch vor dem Vertragsbeginn gesundheitliche Veränderungen bei der Katze festgestellt, müssen diese unbedingt mitgeteilt werden.
Wann muss ich einen Versicherungsfall melden?
Jeder Versicherungsfall ist unverzüglich anzuzeigen.
Welche Pflichten habe ich im Schadenfall?
Sie sind verpflichtet, einen Schaden abzuwenden bzw. zu mindern, soweit dies möglich ist. Zudem müssen Sie durch wahrheitsgemäße Schadenberichte bei der Schadenermittlung und -regulierung unterstützen.
Muss ich Änderungen des versicherten Risikos mitteilen?
Ja, es sind Informationen darüber zu geben, ob und in welcher Form sich das versicherte Risiko verändert hat.