Die Katzen-Krankenversicherung der Uelzener Versicherung startet zum Zeitpunkt, der im Versicherungsschein genannt ist – vorausgesetzt, der erste Beitrag wird rechtzeitig gezahlt. Erfahren Sie, wie sich Verträge automatisch verlängern und welche Kündigungsfristen bei unterschiedlichen Laufzeiten gelten.
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass der erste Beitrag rechtzeitig gezahlt wird. Anderenfalls beginnt der Versicherungsschutz mit der Zahlung.
Vertragsdauer und Verlängerung:
- Hat der Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr, verlängert er sich um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht eine Vertragsseite diesen bis spätestens drei Monate vor dem Ende der Vertragslaufzeit kündigt.
- Hat der Vertrag eine Laufzeit von mehr als drei Jahren, kann dieser schon zum Ablauf des dritten oder eines jeden darauffolgenden Jahres gekündigt werden. Auch hier besteht eine 3-monatige Kündigungsfrist.
Katzen-Krankenversicherung Angebotsrechner
Was bedeutet das konkret?
Ihr Schutz für die Katze startet an dem Tag, der im Versicherungsschein steht – allerdings nur, wenn Sie den ersten Beitrag rechtzeitig überweisen. Zahlen Sie später, verschiebt sich der Beginn auf den Tag der Zahlung. Der Vertrag läuft danach in der Regel weiter, sofern er nicht innerhalb der jeweils geltenden Frist gekündigt wird.
Häufige Fragen
Wann beginnt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, sofern der erste Beitrag rechtzeitig gezahlt wird. Andernfalls beginnt er mit der Zahlung.
Was passiert, wenn ich den ersten Beitrag nicht rechtzeitig zahle?
Wird der erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt, beginnt der Versicherungsschutz erst mit der Zahlung.
Verlängert sich der Vertrag automatisch?
Bei einer Laufzeit von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht eine Vertragsseite bis spätestens drei Monate vor dem Ende der Vertragslaufzeit kündigt.
Welche Kündigungsmöglichkeit gilt bei einer Laufzeit von mehr als drei Jahren?
Bei einer Laufzeit von mehr als drei Jahren kann der Vertrag schon zum Ablauf des dritten oder eines jeden darauffolgenden Jahres gekündigt werden. Dabei besteht eine 3-monatige Kündigungsfrist.