In der Tierkrankenversicherung der Uelzener gilt im Tarif Pferde-OP-Versicherung folgendes für Leistungsumfang:
- Leistungsfall
Kommt es zum Leistungsfall, können Sie Leistungen für
• Operationen unabhängig vom Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) von uns beanspruchen.
Eine Operation ist ein unter Vollnarkose, Sedierung oder Lokalanästhesie mit Hilfe von medizinischen Instrumenten durch Tierärzte durchgeführter, chirurgischer Eingriff in den Organismus unter Verletzung der körperlichen Integrität zum Zwecke der Wiederherstellung der ursprünglichen Beschaffenheit oder Funktionalität körpereigenen Gewebes, indem es (teilweise) entfernt oder rekonstruiert wird. Versicherte sind Eingriffe, bei denen die Haut und das darunterliegende Gewebe mehr als punktförmig durchtrennt werden. Minimalinvasive OP-Methoden sind versichert, sofern sie den chirurgischen Eingriff durch einen einmaligen Eingriff unter Vollnarkose, Sedierung oder Lokalanästhesie ersetzen und diesem gleichzusetzen sind. Minimalinvasive Methoden zu diagnostischen Zwecken sind nicht mitversichert.
Verstirbt Ihr versichertes Pferd in der Narkose zur Vorbereitung einer Operation unmittelbar bevor der Tierarzt mit der versicherten Operation begonnen hat, werden die versicherten Kosten erstattet.
Besondere Erkrankungen und Operationen
Darunter fallen folgende Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen. Die Wartezeit für diese Operationen einschließlich Diagnostik beträgt 1 Jahr ab Versicherungsbeginn:
• Operationen infolge des Kryptorchismus (versteckte Hoden) Lageanomalie der Hoden. Das heißt, ein oder beide Hoden sind nicht oder nicht vollständig in den Hodensack abgestiegen und befinden sich im Leistenspalt oder in der Bauchhöhle.
• Operationen infolge der Umbilicalhernie (Nabelbruch) Durch eine Lücke in der Bauchwand im Bereich des Nabels können Teile des Bauchraumes hindurchtreten.
• Gelenkoperationen bei Vorliegen von isolierten Verschattungen, OC, OCD, Chips und Birkelandfrakturen
- Zusätzlich versicherte Leistungen und mitversicherte Kosten für:
• die letzten 3 Untersuchungstage vor einer versicherten Operation sowie höchstens 17 Kalendertage Nachbehandlung (Vor- und Nachbehandlungszeitraum) inklusive der Unterbringung, Kosten für Arzneimittel sowie Futter- und Unterbringungskosten bei stationärem Aufenthalt im Anschluss an eine versicherte Operation in diesem Zeitraum, sofern die tierärztlichen Leistungen und Kosten im Zusammenhang mit der versicherten Operation stehen;
• tierärztliche Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen weltweit;
• chirurgische Kastration / Sterilisation Ihres versicherten Pferdes einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlung, begrenzt auf einen einmaligen Zuschuss von 200 €;
• einmalige Telediagnostik und Teleberatung pro Leistungsfall in Bezug auf eine versicherte Operation durch einen Tierarzt im Vor- und Nachbehandlungszeitraum einer versicherten Operation, sofern diese auch durchgeführt wird;
• Operationen aufgrund vorvertraglich bestehender, jedoch nicht bekannter Erkrankungen / angeborener Fehlentwicklungen, jedoch erst nach einer Wartezeit von 1 Jahr ab Versicherungsbeginn;
• tierärztlicher Notdienst am Tag der Operation sowie im Vor- und Nachbehandlungszeitraum einer versicherten Operation;
• die Vor- und Nachbehandlung einer versicherten Zahn-OP durch einen Dentisten;
• Physiotherapie, Akupunktur, Homöopathie und Chiropraktik durch Tierärzte und im Nachbehandlungszeitraum.
KV-Baustein (sofern vereinbart)
Haben Sie den KV-Baustein vereinbart, so sind folgende veterinärmedizinische Leistungen eingeschlossen:
• Veterinärmedizinisch notwendige ambulante oder stationäre Heilbehandlungen aufgrund einer Erkrankung / einer Veränderung des Gesundheitszustandes, die durch einen Tierarzt erfolgen und der Wiederherstellung des Gesundheitszustandes Ihres Versicherten Pferdes dienen.
Nicht versichert sind im KV-Baustein folgende Leistungen:
• Besuchsgebühr und Wegegeld;
• Notdienstgebühr;
• Impfungen und Parasitenmittel;
• Blutuntersuchungen;
• Okklusionskorrekturen einschließlich der Behandlungsnebenkosten;
• Telediagnostik und Teleberatung;
• Heilbehandlungen ohne Diagnose;
• Behandlungen durch Nicht-Tierärzte.
Für Leistungen aus dem KV-Baustein erstatten wir maximal 3.000 € pro Versicherungsjahr. Sie haben eine feste Selbstbeteiligung in Höhe von 20 % pro eingereichter Rechnung.
Reha-Baustein (sofern vereinbart)
Haben Sie den Reha-Baustein vereinbart, so sind folgende Leistungen im Zeitraum von 6 Monaten nach einer versicherten Operation eingeschlossen:
• Physiotherapie, Phytotherapie, Akupunktur, Homöopathie, Osteopathie und Chiropraktik durch Tierärzte und Nicht-Tierärzte;
• Regenerative Therapien wie Eigenblutbehandlungen, Stammzelltherapien, PRP, IRAP, Articell forte®, RenuTend® usw.
Für Leistungen aus dem Reha-Baustein erstatten wir maximal 3.000 € pro Versicherungsjahr. Sie haben eine feste Selbstbeteiligung in Höhe von 20 % pro eingereichter Rechnung.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
- Leistungsfall
Kommt es zum Leistungsfall, können Sie Leistungen für
• Operationen unabhängig vom Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) von uns beanspruchen.
Eine Operation ist ein unter Vollnarkose, Sedierung oder Lokalanästhesie mit Hilfe von medizinischen Instrumenten durch Tierärzte durchgeführter, chirurgischer Eingriff in den Organismus unter Verletzung der körperlichen Integrität zum Zwecke der Wiederherstellung der ursprünglichen Beschaffenheit oder Funktionalität körpereigenen Gewebes, indem es (teilweise) entfernt oder rekonstruiert wird. Versicherte sind Eingriffe, bei denen die Haut und das darunterliegende Gewebe mehr als punktförmig durchtrennt werden. Minimalinvasive OP-Methoden sind versichert, sofern sie den chirurgischen Eingriff durch einen einmaligen Eingriff unter Vollnarkose, Sedierung oder Lokalanästhesie ersetzen und diesem gleichzusetzen sind. Minimalinvasive Methoden zu diagnostischen Zwecken sind nicht mitversichert.
Verstirbt Ihr versichertes Pferd in der Narkose zur Vorbereitung einer Operation unmittelbar bevor der Tierarzt mit der versicherten Operation begonnen hat, werden die versicherten Kosten erstattet.
Besondere Erkrankungen und Operationen
Darunter fallen folgende Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen. Die Wartezeit für diese Operationen einschließlich Diagnostik beträgt 1 Jahr ab Versicherungsbeginn:
• Operationen infolge des Kryptorchismus (versteckte Hoden) Lageanomalie der Hoden. Das heißt, ein oder beide Hoden sind nicht oder nicht vollständig in den Hodensack abgestiegen und befinden sich im Leistenspalt oder in der Bauchhöhle.
• Operationen infolge der Umbilicalhernie (Nabelbruch) Durch eine Lücke in der Bauchwand im Bereich des Nabels können Teile des Bauchraumes hindurchtreten.
• Gelenkoperationen bei Vorliegen von isolierten Verschattungen, OC, OCD, Chips und Birkelandfrakturen
- Zusätzlich versicherte Leistungen und mitversicherte Kosten für:
• die letzten 3 Untersuchungstage vor einer versicherten Operation sowie höchstens 17 Kalendertage Nachbehandlung (Vor- und Nachbehandlungszeitraum) inklusive der Unterbringung, Kosten für Arzneimittel sowie Futter- und Unterbringungskosten bei stationärem Aufenthalt im Anschluss an eine versicherte Operation in diesem Zeitraum, sofern die tierärztlichen Leistungen und Kosten im Zusammenhang mit der versicherten Operation stehen;
• tierärztliche Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen weltweit;
• chirurgische Kastration / Sterilisation Ihres versicherten Pferdes einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlung, begrenzt auf einen einmaligen Zuschuss von 200 €;
• einmalige Telediagnostik und Teleberatung pro Leistungsfall in Bezug auf eine versicherte Operation durch einen Tierarzt im Vor- und Nachbehandlungszeitraum einer versicherten Operation, sofern diese auch durchgeführt wird;
• Operationen aufgrund vorvertraglich bestehender, jedoch nicht bekannter Erkrankungen / angeborener Fehlentwicklungen, jedoch erst nach einer Wartezeit von 1 Jahr ab Versicherungsbeginn;
• tierärztlicher Notdienst am Tag der Operation sowie im Vor- und Nachbehandlungszeitraum einer versicherten Operation;
• die Vor- und Nachbehandlung einer versicherten Zahn-OP durch einen Dentisten;
• Physiotherapie, Akupunktur, Homöopathie und Chiropraktik durch Tierärzte und im Nachbehandlungszeitraum.
KV-Baustein (sofern vereinbart)
Haben Sie den KV-Baustein vereinbart, so sind folgende veterinärmedizinische Leistungen eingeschlossen:
• Veterinärmedizinisch notwendige ambulante oder stationäre Heilbehandlungen aufgrund einer Erkrankung / einer Veränderung des Gesundheitszustandes, die durch einen Tierarzt erfolgen und der Wiederherstellung des Gesundheitszustandes Ihres Versicherten Pferdes dienen.
Nicht versichert sind im KV-Baustein folgende Leistungen:
• Besuchsgebühr und Wegegeld;
• Notdienstgebühr;
• Impfungen und Parasitenmittel;
• Blutuntersuchungen;
• Okklusionskorrekturen einschließlich der Behandlungsnebenkosten;
• Telediagnostik und Teleberatung;
• Heilbehandlungen ohne Diagnose;
• Behandlungen durch Nicht-Tierärzte.
Für Leistungen aus dem KV-Baustein erstatten wir maximal 3.000 € pro Versicherungsjahr. Sie haben eine feste Selbstbeteiligung in Höhe von 20 % pro eingereichter Rechnung.
Reha-Baustein (sofern vereinbart)
Haben Sie den Reha-Baustein vereinbart, so sind folgende Leistungen im Zeitraum von 6 Monaten nach einer versicherten Operation eingeschlossen:
• Physiotherapie, Phytotherapie, Akupunktur, Homöopathie, Osteopathie und Chiropraktik durch Tierärzte und Nicht-Tierärzte;
• Regenerative Therapien wie Eigenblutbehandlungen, Stammzelltherapien, PRP, IRAP, Articell forte®, RenuTend® usw.
Für Leistungen aus dem Reha-Baustein erstatten wir maximal 3.000 € pro Versicherungsjahr. Sie haben eine feste Selbstbeteiligung in Höhe von 20 % pro eingereichter Rechnung.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025