In der Tierkrankenversicherung der Uelzener gilt im Tarif Pferde-Krankenversicherung folgendes für Nicht versicherbare Leistungen:
Sie haben keinen Leistungsanspruch für:
• bereits vor Vertragsabschluss bekannte Vorerkrankungen sowie begonnene oder veterinärmedizinisch angeratene Untersuchungen, Heilbehandlungen und Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen;
• Untersuchungen, Heilbehandlungen und Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen innerhalb der jeweiligen Wartezeit;
• Folgen von Mängeln und Krankheiten, die bei Abschluss der Versicherung bekannt sind oder vor Ablauf der jeweiligen Wartezeit auftreten. Bei Heilbehandlungen und Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen mit 1-jähriger Wartezeit haben Sie jedoch auch dann einen Leistungsanspruch, wenn der Mangel bzw. die Erkrankung zwar vor Ablauf dieser Wartezeit aufgetreten ist, die Heilbehandlung oder Operation einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen aber nach der Wartezeit durchgeführt wird;
• Vorsorge- oder freiwillige Untersuchungen, prophylaktische Eingriffe sowie Heilbehandlungen oder Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen, die nicht direkt im Zusammenhang mit einer Krankheit oder Gesundheitsschädigung stehen, außer im Rahmen der Vorsorgepauschale unter 2.2;
• Tierärztliche Leistungen einschließlich Diagnostik, die nach Beendigung des Vertrages erbracht werden;
• nachträgliche Untersuchungen und Heilbehandlungen sowie Untersuchungen und Heilbehandlungen Ihres versicherten Pferdes wegen einer Krankheit oder eines Unfalls einschließlich der veterinärmedizinisch notwendigen Operation sowie deren Folgen, jeweils einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen, wenn die Krankheit oder der Unfall während einer Unterbrechung des Versicherungsschutzes auftreten.
Weiterhin besteht kein Leistungsanspruch für:
• Impfungen und Parasitenmittel, prophylaktische Blutchecks, Zähneraspeln, Ernährungs- und Futtermittelberatung, Trächtigkeitsuntersuchungen oder Telemedizin, außer im Rahmen der Vorsorgepauschale unter 2.2;
• Ergänzungsfutter, Diätfuttermittel und Vitaminpräparate, die infolge einer versicherten Heilbehandlung oder Operation nicht stationär verabreicht werden;
• Untersuchungen, Heilbehandlungen und Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen durch Sie als Versicherungsnehmer sowie Ehegatten, Lebenspartner, Kinder oder Eltern;
• Regenerative Therapien, außer Sie haben den Reha-Baustein vereinbart;
• Untersuchungen und Behandlungen durch Nicht-Tierärzte, außer Sie haben den Reha-Baustein vereinbart und die Untersuchungen und Behandlungen sind vom Umfang des Reha-Bausteins erfasst;
• Wege-, Verweilgeld und Reisekosten des behandelnden Tierarztes einschließlich der Hausbesuchsgebühr;
• Transportkosten Ihres versicherten Pferdes;
• Erstellung von Gesundheitszeugnissen und Gutachten, Bescheinigungen, Aufnahmeuntersuchung und Kennzeichnung Ihres versicherten Pferdes sowie nichtmedizinische Verwaltungs- und Nebenkosten (z. B. Porto- und Kurierkosten);
• tierärztliche Konsultationen und Untersuchungen, die keine Heilbehandlung oder Operation nach sich ziehen und Maßnahmen vorbeugenden Charakters, außer im Rahmen der Vorsorgepauschale unter 2.2;
• Untersuchungen, Heilbehandlungen und Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen infolge von Epidemien und Pandemien;
• Pflegemittel und technische Hilfsmittel;
• wissenschaftlich nicht anerkannte Diagnose- und Therapiemaßnahmen (z. B. Goldimplantation) einschließlich Behandlungen und Operationen durch Nicht-Tierärzte;
• Untersuchungen, Heilbehandlungen und Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen, die durch Kernenergie, Erdbeben, Überschwemmungen, Krieg, innere Unruhen oder hoheitliche Eingriffe erforderlich geworden sind;
• Trächtigkeitsuntersuchung, außer im Rahmen der Vorsorgepauschale unter 2.2;
• hormonell durchgeführte Östrusverschiebungen bei weiblichen Pferden, zuchthygienische Maßnahmen und Follikelkontrollen außer im Rahmen der Vorsorgepauschale unter 2.2;
• Untersuchungen und Heilbehandlungen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen der Fohlen nach einer Geburt bzw. einem Kaiserschnitt;
• Euthanasie Ihres versicherten Pferdes, außer bei unheilbaren Krankheiten oder Unfall;
• verhaltenstherapeutische Untersuchung, Diagnostik, Heilbehandlung und Medikation;
• Folgen von nicht versicherten Eingriffen und Behandlungen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Sie haben keinen Leistungsanspruch für:
• bereits vor Vertragsabschluss bekannte Vorerkrankungen sowie begonnene oder veterinärmedizinisch angeratene Untersuchungen, Heilbehandlungen und Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen;
• Untersuchungen, Heilbehandlungen und Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen innerhalb der jeweiligen Wartezeit;
• Folgen von Mängeln und Krankheiten, die bei Abschluss der Versicherung bekannt sind oder vor Ablauf der jeweiligen Wartezeit auftreten. Bei Heilbehandlungen und Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen mit 1-jähriger Wartezeit haben Sie jedoch auch dann einen Leistungsanspruch, wenn der Mangel bzw. die Erkrankung zwar vor Ablauf dieser Wartezeit aufgetreten ist, die Heilbehandlung oder Operation einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen aber nach der Wartezeit durchgeführt wird;
• Vorsorge- oder freiwillige Untersuchungen, prophylaktische Eingriffe sowie Heilbehandlungen oder Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen, die nicht direkt im Zusammenhang mit einer Krankheit oder Gesundheitsschädigung stehen, außer im Rahmen der Vorsorgepauschale unter 2.2;
• Tierärztliche Leistungen einschließlich Diagnostik, die nach Beendigung des Vertrages erbracht werden;
• nachträgliche Untersuchungen und Heilbehandlungen sowie Untersuchungen und Heilbehandlungen Ihres versicherten Pferdes wegen einer Krankheit oder eines Unfalls einschließlich der veterinärmedizinisch notwendigen Operation sowie deren Folgen, jeweils einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen, wenn die Krankheit oder der Unfall während einer Unterbrechung des Versicherungsschutzes auftreten.
Weiterhin besteht kein Leistungsanspruch für:
• Impfungen und Parasitenmittel, prophylaktische Blutchecks, Zähneraspeln, Ernährungs- und Futtermittelberatung, Trächtigkeitsuntersuchungen oder Telemedizin, außer im Rahmen der Vorsorgepauschale unter 2.2;
• Ergänzungsfutter, Diätfuttermittel und Vitaminpräparate, die infolge einer versicherten Heilbehandlung oder Operation nicht stationär verabreicht werden;
• Untersuchungen, Heilbehandlungen und Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen durch Sie als Versicherungsnehmer sowie Ehegatten, Lebenspartner, Kinder oder Eltern;
• Regenerative Therapien, außer Sie haben den Reha-Baustein vereinbart;
• Untersuchungen und Behandlungen durch Nicht-Tierärzte, außer Sie haben den Reha-Baustein vereinbart und die Untersuchungen und Behandlungen sind vom Umfang des Reha-Bausteins erfasst;
• Wege-, Verweilgeld und Reisekosten des behandelnden Tierarztes einschließlich der Hausbesuchsgebühr;
• Transportkosten Ihres versicherten Pferdes;
• Erstellung von Gesundheitszeugnissen und Gutachten, Bescheinigungen, Aufnahmeuntersuchung und Kennzeichnung Ihres versicherten Pferdes sowie nichtmedizinische Verwaltungs- und Nebenkosten (z. B. Porto- und Kurierkosten);
• tierärztliche Konsultationen und Untersuchungen, die keine Heilbehandlung oder Operation nach sich ziehen und Maßnahmen vorbeugenden Charakters, außer im Rahmen der Vorsorgepauschale unter 2.2;
• Untersuchungen, Heilbehandlungen und Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen infolge von Epidemien und Pandemien;
• Pflegemittel und technische Hilfsmittel;
• wissenschaftlich nicht anerkannte Diagnose- und Therapiemaßnahmen (z. B. Goldimplantation) einschließlich Behandlungen und Operationen durch Nicht-Tierärzte;
• Untersuchungen, Heilbehandlungen und Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen, die durch Kernenergie, Erdbeben, Überschwemmungen, Krieg, innere Unruhen oder hoheitliche Eingriffe erforderlich geworden sind;
• Trächtigkeitsuntersuchung, außer im Rahmen der Vorsorgepauschale unter 2.2;
• hormonell durchgeführte Östrusverschiebungen bei weiblichen Pferden, zuchthygienische Maßnahmen und Follikelkontrollen außer im Rahmen der Vorsorgepauschale unter 2.2;
• Untersuchungen und Heilbehandlungen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen der Fohlen nach einer Geburt bzw. einem Kaiserschnitt;
• Euthanasie Ihres versicherten Pferdes, außer bei unheilbaren Krankheiten oder Unfall;
• verhaltenstherapeutische Untersuchung, Diagnostik, Heilbehandlung und Medikation;
• Folgen von nicht versicherten Eingriffen und Behandlungen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025