In der Tierkrankenversicherung der Uelzener gilt im Tarif Pferde-Kolikversicherung folgendes für Nicht versicherbare Leistungen:
Sie haben keinen Leistungsanspruch für:
• bereits vor Vertragsabschluss bekannte Vorerkrankungen sowie begonnene oder veterinärmedizinisch angeratene Behandlungen und Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen;
• Behandlungen und Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen innerhalb der Wartezeit;
• Folgen von Mängeln und Krankheiten, die bei Abschluss der Versicherung bekannt sind oder vor Ablauf der Wartezeit auftreten;
• Tierärztliche Leistungen einschließlich Diagnostik, die nach Beendigung des Vertrages erbracht werden;
• Während einer Unterbrechung des Versicherungsschutzes besteht für Behandlungen aufgrund von Koliken sowie deren Folgen kein Versicherungsschutz, wenn die Kolik innerhalb der Haftungsunterbrechung erstmalig aufgetreten ist;
• Für Heilbehandlungen, für Operationen und für Medikationen über den 21.Tag nach einer akuten Kolik hinaus;
• Für Heilbehandlungen und Operationen aufgrund einer Kolik, wenn zwischen dem letzten Untersuchungs- oder Behandlungstag eines versicherten Leistungsfalls und der neuen Behandlung weniger als 21 Tage vergangen sind.
Weiterhin besteht kein Leistungsanspruch für:
• Alle Behandlungen, die nicht aufgrund einer Kolik durchgeführt werden, auch wenn diese zeitgleich anfallen bzw. erfolgen;
• Behandlungen und Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen durch Sie als Versicherungsnehmer sowie Ehegatten, Lebenspartner, Kinder oder Eltern;
• Wege-, Verweilgeld und Reisekosten des behandelnden Tierarztes sowie die Hausbesuchsgebühr;
• Transportkosten Ihres versicherten Pferdes;
• Erstellung von Gesundheitszeugnissen und Gutachten, Bescheinigungen, Aufnahmeuntersuchung und Kennzeichnung Ihres versicherten Pferdes sowie nichtmedizinische Verwaltungs- und Nebenkosten (z. B. Porto- und Kurierkosten);
• tierärztliche Konsultationen und Untersuchungen, die keine Behandlung oder Operation nach sich ziehen,
• Maßnahmen vorbeugenden Charakters;
• Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen infolge von Epidemien und Pandemien;
• Pflegemittel, Futtermittel und Ergänzungsfutter, die nicht im Rahmen eines stationären Aufenthaltes gefüttert werden;
• wissenschaftlich nicht anerkannte Diagnose- und Therapiemaßnahmen sowie Behandlungen und Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen durch Nichttierärzte;
• Behandlungen und Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen, die durch Kernenergie, Erdbeben, Überschwemmungen, Krieg, innere Unruhen oder hoheitliche Eingriffe erforderlich geworden sind;
• Folgen von nicht versicherten Behandlungen und Operationen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Sie haben keinen Leistungsanspruch für:
• bereits vor Vertragsabschluss bekannte Vorerkrankungen sowie begonnene oder veterinärmedizinisch angeratene Behandlungen und Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen;
• Behandlungen und Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen innerhalb der Wartezeit;
• Folgen von Mängeln und Krankheiten, die bei Abschluss der Versicherung bekannt sind oder vor Ablauf der Wartezeit auftreten;
• Tierärztliche Leistungen einschließlich Diagnostik, die nach Beendigung des Vertrages erbracht werden;
• Während einer Unterbrechung des Versicherungsschutzes besteht für Behandlungen aufgrund von Koliken sowie deren Folgen kein Versicherungsschutz, wenn die Kolik innerhalb der Haftungsunterbrechung erstmalig aufgetreten ist;
• Für Heilbehandlungen, für Operationen und für Medikationen über den 21.Tag nach einer akuten Kolik hinaus;
• Für Heilbehandlungen und Operationen aufgrund einer Kolik, wenn zwischen dem letzten Untersuchungs- oder Behandlungstag eines versicherten Leistungsfalls und der neuen Behandlung weniger als 21 Tage vergangen sind.
Weiterhin besteht kein Leistungsanspruch für:
• Alle Behandlungen, die nicht aufgrund einer Kolik durchgeführt werden, auch wenn diese zeitgleich anfallen bzw. erfolgen;
• Behandlungen und Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen durch Sie als Versicherungsnehmer sowie Ehegatten, Lebenspartner, Kinder oder Eltern;
• Wege-, Verweilgeld und Reisekosten des behandelnden Tierarztes sowie die Hausbesuchsgebühr;
• Transportkosten Ihres versicherten Pferdes;
• Erstellung von Gesundheitszeugnissen und Gutachten, Bescheinigungen, Aufnahmeuntersuchung und Kennzeichnung Ihres versicherten Pferdes sowie nichtmedizinische Verwaltungs- und Nebenkosten (z. B. Porto- und Kurierkosten);
• tierärztliche Konsultationen und Untersuchungen, die keine Behandlung oder Operation nach sich ziehen,
• Maßnahmen vorbeugenden Charakters;
• Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen infolge von Epidemien und Pandemien;
• Pflegemittel, Futtermittel und Ergänzungsfutter, die nicht im Rahmen eines stationären Aufenthaltes gefüttert werden;
• wissenschaftlich nicht anerkannte Diagnose- und Therapiemaßnahmen sowie Behandlungen und Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen durch Nichttierärzte;
• Behandlungen und Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen, die durch Kernenergie, Erdbeben, Überschwemmungen, Krieg, innere Unruhen oder hoheitliche Eingriffe erforderlich geworden sind;
• Folgen von nicht versicherten Behandlungen und Operationen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025