In der Tierkrankenversicherung der Uelzener gilt im Tarif Pferde-Kolikversicherung folgendes für Definitionen:
- Diagnostik (Diagnose)
Diagnostik umfasst alle medizinischen Maßnahmen, die nach dem allgemeinen Stand der Wissenschaft geeignet erscheinen, einen Befund (Diagnose) zu erlangen. Hierzu zählen:
• Vorbericht
• Klinische Untersuchungen
• Spezielle Untersuchungen wie Röntgen, MRT, CT, Ultraschall, Szintigraphie und Laboruntersuchungen
- Heilbehandlungen
Heilbehandlung ist eine veterinärmedizinisch notwendige ambulante oder stationäre Behandlung durch Tierärzte inkl. Diagnostik bei Koliken. Sie soll geeignet sein, die Gesundheit Ihres versicherten Pferdes:
• wiederherzustellen
• zu verbessern
• oder eine Verschlechterung zu verhindern
- Krankheit
Krankheit ist eine unvorhersehbare Veränderung des Gesundheitszustandes Ihres versicherten Pferdes.
- Leistungsfall
Die veterinärmedizinisch notwendige Behandlung oder Operation Ihres versicherten Pferdes aufgrund einer akuten Kolik.
Zum Leistungsfall zählen auch:
• die Vorbehandlung wie in Ziffer 6.7 definiert
• die Nachbehandlung wie in Ziffer 6.6 definiert
Der Leistungsfall muss eingetreten sein:
• nach Beginn des Versicherungsschutzes und nach Ablauf der Wartezeit
• vor Ende des Vertrages
- Medizinisch notwendig
Medizinisch notwendig ist eine Heilbehandlung oder Operation aufgrund einer Kolik, die unter Anwendung von veterinärmedizinisch wissenschaftlich anerkannten, ausreichend geprüften und bewährten Methoden dazu geeignet ist, den Gesundheitszustand wiederherzustellen oder eine Verschlechterung zu verhindern.
- Nachbehandlung
Nachbehandlung ist die veterinärmedizinisch notwendige Heilbehandlung (ambulant oder stationär) inklusive Unterbringung, Kosten für Arzneimittel und Kosten für Futter während eines stationären Aufenthaltes.
Die Nachbehandlung muss geeignet erscheinen, die Gesundheit Ihres versicherten Pferdes:
• wiederherzustellen
• zu verbessern
• eine Verschlechterung zu verhindern
Versichert sind maximal 21 aufeinanderfolgende Kalendertage beginnend mit der ersten tierärztlichen Konsultation aufgrund einer akuten Kolik. Nach 21 Kalendertagen endet der versicherte Zeitraum unabhängig davon, ob eine Operation erfolgt ist. Behandlungen, die über 21 Kalendertage hinaus erfolgen und ihren Ursprung in der gleichen Ursache haben, sind nicht mitversichert. Wechselt im versicherten Behandlungszeitraum das Versicherungsjahr, so werden die Kosten für die Nachbehandlung bei der Betrachtung des Erstattungslimits nach Ziffer 1.2 in dem Versicherungsjahr berücksichtigt, in dem die erste Konsultation erfolgt.
- Vorbehandlung
Vorbehandlung ist die Untersuchung Ihres versicherten Pferdes zur Vorbereitung der Operation. Es handelt sich insbesondere um:
• allgemeine Untersuchung zum Zustand Ihres versicherten Pferdes
• spezielle Untersuchungen Ihres versicherten Pferdes wie Ultraschall oder Laboruntersuchungen
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
- Diagnostik (Diagnose)
Diagnostik umfasst alle medizinischen Maßnahmen, die nach dem allgemeinen Stand der Wissenschaft geeignet erscheinen, einen Befund (Diagnose) zu erlangen. Hierzu zählen:
• Vorbericht
• Klinische Untersuchungen
• Spezielle Untersuchungen wie Röntgen, MRT, CT, Ultraschall, Szintigraphie und Laboruntersuchungen
- Heilbehandlungen
Heilbehandlung ist eine veterinärmedizinisch notwendige ambulante oder stationäre Behandlung durch Tierärzte inkl. Diagnostik bei Koliken. Sie soll geeignet sein, die Gesundheit Ihres versicherten Pferdes:
• wiederherzustellen
• zu verbessern
• oder eine Verschlechterung zu verhindern
- Krankheit
Krankheit ist eine unvorhersehbare Veränderung des Gesundheitszustandes Ihres versicherten Pferdes.
- Leistungsfall
Die veterinärmedizinisch notwendige Behandlung oder Operation Ihres versicherten Pferdes aufgrund einer akuten Kolik.
Zum Leistungsfall zählen auch:
• die Vorbehandlung wie in Ziffer 6.7 definiert
• die Nachbehandlung wie in Ziffer 6.6 definiert
Der Leistungsfall muss eingetreten sein:
• nach Beginn des Versicherungsschutzes und nach Ablauf der Wartezeit
• vor Ende des Vertrages
- Medizinisch notwendig
Medizinisch notwendig ist eine Heilbehandlung oder Operation aufgrund einer Kolik, die unter Anwendung von veterinärmedizinisch wissenschaftlich anerkannten, ausreichend geprüften und bewährten Methoden dazu geeignet ist, den Gesundheitszustand wiederherzustellen oder eine Verschlechterung zu verhindern.
- Nachbehandlung
Nachbehandlung ist die veterinärmedizinisch notwendige Heilbehandlung (ambulant oder stationär) inklusive Unterbringung, Kosten für Arzneimittel und Kosten für Futter während eines stationären Aufenthaltes.
Die Nachbehandlung muss geeignet erscheinen, die Gesundheit Ihres versicherten Pferdes:
• wiederherzustellen
• zu verbessern
• eine Verschlechterung zu verhindern
Versichert sind maximal 21 aufeinanderfolgende Kalendertage beginnend mit der ersten tierärztlichen Konsultation aufgrund einer akuten Kolik. Nach 21 Kalendertagen endet der versicherte Zeitraum unabhängig davon, ob eine Operation erfolgt ist. Behandlungen, die über 21 Kalendertage hinaus erfolgen und ihren Ursprung in der gleichen Ursache haben, sind nicht mitversichert. Wechselt im versicherten Behandlungszeitraum das Versicherungsjahr, so werden die Kosten für die Nachbehandlung bei der Betrachtung des Erstattungslimits nach Ziffer 1.2 in dem Versicherungsjahr berücksichtigt, in dem die erste Konsultation erfolgt.
- Vorbehandlung
Vorbehandlung ist die Untersuchung Ihres versicherten Pferdes zur Vorbereitung der Operation. Es handelt sich insbesondere um:
• allgemeine Untersuchung zum Zustand Ihres versicherten Pferdes
• spezielle Untersuchungen Ihres versicherten Pferdes wie Ultraschall oder Laboruntersuchungen
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025