In der Tierkrankenversicherung der Uelzener gilt im Tarif Pferde-Krankenversicherung folgendes für Versicherbare Pferde, Erstattungslimit, Selbstbeteiligung, Grundsatz,:
Wartezeiten
- Versicherbare Pferde
Versicherbar sind Pferde ab dem ersten Lebenstag.
- Erstattungslimit
Die maximale Versicherungsleistung in der Pferde-Krankenversicherung ist pro Versicherungsjahr auf das vereinbarte Erstattungslimit begrenzt. Das Erstattungslimit gilt gemäß dem Versicherungsschein und seinen Nachträgen. Sofern vertraglich als Leistung gesondert vereinbart:
Reha-Baustein:
Für die Leistungen aus dem Reha-Baustein erstatten wir maximal 3.000 € pro Versicherungsjahr unabhängig von dem vereinbarten Erstattungslimit in der OP-Versicherung. Sie haben eine feste Selbstbeteiligung in Höhe von 20 % pro eingereichter Rechnung. Bei Erhöhung der Entschädigungsleistung gilt: Erfolgt im laufenden Versicherungsjahr eine Anpassung des Erstattungslimits, werden alle Erstattungen, welche innerhalb des jeweiligen Versicherungsjahres bereits anerkannt wurden, angerechnet.
- Selbstbeteiligung
Haben Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart, ist diese im Versicherungsschein ausgewiesen und wird bis zur vereinbarten Selbstbeteiligungshöhe pro Versicherungsjahr in Abzug gebracht.
- Grundsatz
Als Nachweis zum Gesundheitszustand Ihres zu versichernden Pferdes bzw. Ihres versicherten Pferdes dürfen wir auf Ihre Kosten Behandlungsübersichten, Karteikartenauszüge oder tierärztliche Gutachten verlangen. Alle medizinisch notwendigen Kosten für Heilbehandlungen und Operationen sowie sonstige versicherte Kosten sind uns durch tierärztliche Rechnung nachzuweisen. Die Rechnung muss den Namen bzw. die Mikrochip- oder Lebensnummer Ihres versicherten Pferdes, das Datum der erbrachten Leistung, die Diagnose, die berechneten Leistungen unter Angabe der Einzelpositionen mit entsprechenden Preisen, die Kosten für Verbrauchsmaterial und Arzneimittel sowie den Rechnungsbetrag enthalten und auf der jeweils gültigen Fassung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) beruhen. Adresse Uelzener Allgemeine Versicherungs-Gesellschaft a. G. Veerßer Straße 65 / 67 29525 Uelzen Kontaktdaten Tel. 0581 8070-0 Fax 0581 8070-248 www.uelzener.de info@uelzener.de Vorstand Imke Brammer-Rahlfs (Vorsitzende) Bernd Fischer (Stv.), Joachim Unger Aufsichtsratsvorsitzende: Susanne Treiber Identifikationsdaten Amtsgericht Lüneburg HRB 120469 USt-IdNr.: DE 116 681 647 StNr.: 47 207 00011 StNr. beim BZSt: 809/V90809020562 Bankverbindung Commerzbank AG IBAN: DE80 2584 0048 0569 0334 00 BIC: COBADEFF249 Gläubiger-ID: DE19ZZZ00000118549
Wenn Sie Ihr Pferd im Ausland operieren oder behandeln lassen, erstatten wir Leistungen maximal im Umfang der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gebührenordnung für Tierärzte (GOT).
- Wartezeiten
• Wartezeit für Heilbehandlungen und Operationen aufgrund von Koliken und Unfällen: 5 Tage ab Versicherungsbeginn
• Allgemeine Wartezeit: 2 Monate ab Versicherungsbeginn, diese gilt auch für den Kastrationskostenzuschuss und den Reha-Baustein (sofern vertraglich vereinbart)
• Wartezeit für Heilbehandlungen und Operationen aufgrund von besonderen Erkrankungen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen: 1 Jahr ab Versicherungsbeginn
• Wartezeit für Heilbehandlungen und Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen aufgrund von angeborenen oder vorvertraglich bestehenden jedoch bei Antragsstellung nicht bekannten Erkrankungen oder Fehlentwicklungen: 1 Jahr ab Versicherungsbeginn
• Bei Vertragsänderungen oder Vertragserweiterungen gelten die Wartezeitregelungen für den hinzukommenden Teil des Versicherungsschutzes.
• Bei bestehen einer Vorversicherung für das versicherte Pferd, entfällt die Wartezeit für die bisher versicherten Leistungen, sofern der Versicherungsschutz nahtlos ineinander übergeht.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Wartezeiten
- Versicherbare Pferde
Versicherbar sind Pferde ab dem ersten Lebenstag.
- Erstattungslimit
Die maximale Versicherungsleistung in der Pferde-Krankenversicherung ist pro Versicherungsjahr auf das vereinbarte Erstattungslimit begrenzt. Das Erstattungslimit gilt gemäß dem Versicherungsschein und seinen Nachträgen. Sofern vertraglich als Leistung gesondert vereinbart:
Reha-Baustein:
Für die Leistungen aus dem Reha-Baustein erstatten wir maximal 3.000 € pro Versicherungsjahr unabhängig von dem vereinbarten Erstattungslimit in der OP-Versicherung. Sie haben eine feste Selbstbeteiligung in Höhe von 20 % pro eingereichter Rechnung. Bei Erhöhung der Entschädigungsleistung gilt: Erfolgt im laufenden Versicherungsjahr eine Anpassung des Erstattungslimits, werden alle Erstattungen, welche innerhalb des jeweiligen Versicherungsjahres bereits anerkannt wurden, angerechnet.
- Selbstbeteiligung
Haben Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart, ist diese im Versicherungsschein ausgewiesen und wird bis zur vereinbarten Selbstbeteiligungshöhe pro Versicherungsjahr in Abzug gebracht.
- Grundsatz
Als Nachweis zum Gesundheitszustand Ihres zu versichernden Pferdes bzw. Ihres versicherten Pferdes dürfen wir auf Ihre Kosten Behandlungsübersichten, Karteikartenauszüge oder tierärztliche Gutachten verlangen. Alle medizinisch notwendigen Kosten für Heilbehandlungen und Operationen sowie sonstige versicherte Kosten sind uns durch tierärztliche Rechnung nachzuweisen. Die Rechnung muss den Namen bzw. die Mikrochip- oder Lebensnummer Ihres versicherten Pferdes, das Datum der erbrachten Leistung, die Diagnose, die berechneten Leistungen unter Angabe der Einzelpositionen mit entsprechenden Preisen, die Kosten für Verbrauchsmaterial und Arzneimittel sowie den Rechnungsbetrag enthalten und auf der jeweils gültigen Fassung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) beruhen. Adresse Uelzener Allgemeine Versicherungs-Gesellschaft a. G. Veerßer Straße 65 / 67 29525 Uelzen Kontaktdaten Tel. 0581 8070-0 Fax 0581 8070-248 www.uelzener.de info@uelzener.de Vorstand Imke Brammer-Rahlfs (Vorsitzende) Bernd Fischer (Stv.), Joachim Unger Aufsichtsratsvorsitzende: Susanne Treiber Identifikationsdaten Amtsgericht Lüneburg HRB 120469 USt-IdNr.: DE 116 681 647 StNr.: 47 207 00011 StNr. beim BZSt: 809/V90809020562 Bankverbindung Commerzbank AG IBAN: DE80 2584 0048 0569 0334 00 BIC: COBADEFF249 Gläubiger-ID: DE19ZZZ00000118549
Wenn Sie Ihr Pferd im Ausland operieren oder behandeln lassen, erstatten wir Leistungen maximal im Umfang der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gebührenordnung für Tierärzte (GOT).
- Wartezeiten
• Wartezeit für Heilbehandlungen und Operationen aufgrund von Koliken und Unfällen: 5 Tage ab Versicherungsbeginn
• Allgemeine Wartezeit: 2 Monate ab Versicherungsbeginn, diese gilt auch für den Kastrationskostenzuschuss und den Reha-Baustein (sofern vertraglich vereinbart)
• Wartezeit für Heilbehandlungen und Operationen aufgrund von besonderen Erkrankungen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen: 1 Jahr ab Versicherungsbeginn
• Wartezeit für Heilbehandlungen und Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen aufgrund von angeborenen oder vorvertraglich bestehenden jedoch bei Antragsstellung nicht bekannten Erkrankungen oder Fehlentwicklungen: 1 Jahr ab Versicherungsbeginn
• Bei Vertragsänderungen oder Vertragserweiterungen gelten die Wartezeitregelungen für den hinzukommenden Teil des Versicherungsschutzes.
• Bei bestehen einer Vorversicherung für das versicherte Pferd, entfällt die Wartezeit für die bisher versicherten Leistungen, sofern der Versicherungsschutz nahtlos ineinander übergeht.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025