In der Tierkrankenversicherung der Uelzener gilt im Tarif Pferde-Krankenversicherung folgendes für Leistungsumfang:
- Leistungsfall
Kommt es zum Leistungsfall, können Sie Leistungen für
(1) Operationen
(2) Heilbehandlungen
unabhängig vom Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) von uns beanspruchen. Eine Operation ist ein unter Vollnarkose, Sedierung oder Lokalanästhesie mit Hilfe von medizinischen Instrumenten durch Tierärzte durchgeführter, chirurgischer Eingriff in den Organismus unter Verletzung der körperlichen Integrität zum Zwecke der Wiederherstellung der ursprünglichen Beschaffenheit oder Funktionalität körpereigenen Gewebes, indem es (teilweise) entfernt oder rekonstruiert wird. Versichert sind Eingriffe, bei denen die Haut und das darunterliegende Gewebe mehr als punktförmig durchtrennt werden. Eine Heilbehandlung ist eine veterinärmedizinisch notwendige ambulante oder stationäre Behandlung durch Tierärzte inkl. Diagnostik. Sie soll geeignet sein, die Gesundheit Ihres versicherten Pferdes:
(1) wiederherzustellen
(2) zu verbessern
(3) eine Verschlechterung zu verhindern
Ersetzt werden außerdem die erstattungsfähigen Aufwendungen für medizinisch notwendige
(1) Arzneimittel (außer Mittel gegen Endo- und Ektoparasiten, diesen werden nur im Rahmen der Vorsorgepauschale erstattet)
(2) Labor- und bildgebende Diagnostik
(3) Futter- und Unterbringungskosten bei Klinikaufenthalten
Besondere Erkrankungen und Operationen
Darunter fallen folgende Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen. Die Wartezeit für diese Operationen einschließlich Diagnostik beträgt 1 Jahr ab Versicherungsbeginn:
• Heilbehandlungen und Operationen infolge des Kryptorchismus (versteckte Hoden) Lageanomalie der Hoden. Das heißt, ein oder beide Hoden sind nicht oder nicht vollständig in den Hodensack abgestiegen und befinden sich im Leistenspalt oder in der Bauchhöhle.
• Heilbehandlungen und Operationen infolge der Umbilicalhernie (Nabelbruch) Durch eine Lücke in der Bauchwand im Bereich des Nabels können Teile des Bauchraumes hindurchtreten.
• Heilbehandlungen und Gelenkoperationen bei Vorliegen von isolierten Verschattungen, OC, OCD, Chips und Birkelandfrakturen
- Zusätzlich versicherte Leistungen und mitversicherte Kosten für:
• chirurgische Kastration / Sterilisation Ihres versicherten Pferdes einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlung, begrenzt auf einen einmaligen Zuschuss von 200 €;
• Heilbehandlungen und Operationen aufgrund von vorvertraglich bestehenden, jedoch bei Antragsstellung nicht bekannten Erkrankungen oder angeborener Fehlentwicklungen, jedoch erst nach einer Wartezeit von 1 Jahr ab Versicherungsbeginn;
• tierärztliche Notdienstgebühr bei Vorliegen einer akuten Verletzung, Kolik, Schlundverstopfung, Vergiftung oder in direkter Folge eines Unfalls;
• durch einen Tierarzt durchgeführte Physiotherapie, Phytotherapie, Akupunktur, Chiropraktik, Osteopathie und Homöopathie.
Vorsorgepauschale
Sie können folgende Leistungen für das versicherte Pferd bis zu einer Höhe von 500 € pro Versicherungsjahr geltend machen:
• Impfungen und Parasitenmittel;
• prophylaktische Blutchecks;
• Okklusionskorrekturen einschließlich der Behandlungsnebenkosten;
• Ernährungs- und Futtermittelberatung nach einer versicherten Operation oder Heilbehandlung;
• Trächtigkeitsuntersuchungen
• Telemedizinische Beratung.
Reha-Baustein (sofern vereinbart)
Haben Sie den Reha-Baustein vereinbart, so sind folgende Leistungen im Zeitraum von 6 Monaten nach einer versicherten Operation eingeschlossen:
• Physiotherapie, Phytotherapie, Akupunktur, Homöopathie, Osteopathie und Chiropraktik durch Tierärzte und Nicht-Tierärzte;
• Regenerative Therapien wie Eigenblutbehandlungen, Stammzelltherapien, PRP, IRAP, Articell forte®, RenuTend ® usw.
Für Leistungen aus dem Reha-Baustein erstatten wir maximal 3.000 € pro Versicherungsjahr. Sie haben eine feste Selbstbeteiligung in Höhe von 20 % pro eingereichter Rechnung.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
- Leistungsfall
Kommt es zum Leistungsfall, können Sie Leistungen für
(1) Operationen
(2) Heilbehandlungen
unabhängig vom Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) von uns beanspruchen. Eine Operation ist ein unter Vollnarkose, Sedierung oder Lokalanästhesie mit Hilfe von medizinischen Instrumenten durch Tierärzte durchgeführter, chirurgischer Eingriff in den Organismus unter Verletzung der körperlichen Integrität zum Zwecke der Wiederherstellung der ursprünglichen Beschaffenheit oder Funktionalität körpereigenen Gewebes, indem es (teilweise) entfernt oder rekonstruiert wird. Versichert sind Eingriffe, bei denen die Haut und das darunterliegende Gewebe mehr als punktförmig durchtrennt werden. Eine Heilbehandlung ist eine veterinärmedizinisch notwendige ambulante oder stationäre Behandlung durch Tierärzte inkl. Diagnostik. Sie soll geeignet sein, die Gesundheit Ihres versicherten Pferdes:
(1) wiederherzustellen
(2) zu verbessern
(3) eine Verschlechterung zu verhindern
Ersetzt werden außerdem die erstattungsfähigen Aufwendungen für medizinisch notwendige
(1) Arzneimittel (außer Mittel gegen Endo- und Ektoparasiten, diesen werden nur im Rahmen der Vorsorgepauschale erstattet)
(2) Labor- und bildgebende Diagnostik
(3) Futter- und Unterbringungskosten bei Klinikaufenthalten
Besondere Erkrankungen und Operationen
Darunter fallen folgende Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen. Die Wartezeit für diese Operationen einschließlich Diagnostik beträgt 1 Jahr ab Versicherungsbeginn:
• Heilbehandlungen und Operationen infolge des Kryptorchismus (versteckte Hoden) Lageanomalie der Hoden. Das heißt, ein oder beide Hoden sind nicht oder nicht vollständig in den Hodensack abgestiegen und befinden sich im Leistenspalt oder in der Bauchhöhle.
• Heilbehandlungen und Operationen infolge der Umbilicalhernie (Nabelbruch) Durch eine Lücke in der Bauchwand im Bereich des Nabels können Teile des Bauchraumes hindurchtreten.
• Heilbehandlungen und Gelenkoperationen bei Vorliegen von isolierten Verschattungen, OC, OCD, Chips und Birkelandfrakturen
- Zusätzlich versicherte Leistungen und mitversicherte Kosten für:
• chirurgische Kastration / Sterilisation Ihres versicherten Pferdes einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlung, begrenzt auf einen einmaligen Zuschuss von 200 €;
• Heilbehandlungen und Operationen aufgrund von vorvertraglich bestehenden, jedoch bei Antragsstellung nicht bekannten Erkrankungen oder angeborener Fehlentwicklungen, jedoch erst nach einer Wartezeit von 1 Jahr ab Versicherungsbeginn;
• tierärztliche Notdienstgebühr bei Vorliegen einer akuten Verletzung, Kolik, Schlundverstopfung, Vergiftung oder in direkter Folge eines Unfalls;
• durch einen Tierarzt durchgeführte Physiotherapie, Phytotherapie, Akupunktur, Chiropraktik, Osteopathie und Homöopathie.
Vorsorgepauschale
Sie können folgende Leistungen für das versicherte Pferd bis zu einer Höhe von 500 € pro Versicherungsjahr geltend machen:
• Impfungen und Parasitenmittel;
• prophylaktische Blutchecks;
• Okklusionskorrekturen einschließlich der Behandlungsnebenkosten;
• Ernährungs- und Futtermittelberatung nach einer versicherten Operation oder Heilbehandlung;
• Trächtigkeitsuntersuchungen
• Telemedizinische Beratung.
Reha-Baustein (sofern vereinbart)
Haben Sie den Reha-Baustein vereinbart, so sind folgende Leistungen im Zeitraum von 6 Monaten nach einer versicherten Operation eingeschlossen:
• Physiotherapie, Phytotherapie, Akupunktur, Homöopathie, Osteopathie und Chiropraktik durch Tierärzte und Nicht-Tierärzte;
• Regenerative Therapien wie Eigenblutbehandlungen, Stammzelltherapien, PRP, IRAP, Articell forte®, RenuTend ® usw.
Für Leistungen aus dem Reha-Baustein erstatten wir maximal 3.000 € pro Versicherungsjahr. Sie haben eine feste Selbstbeteiligung in Höhe von 20 % pro eingereichter Rechnung.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025