In der Hunde-Krankenversicherung Premium der Uelzener gibt es klar geregelte Fälle ohne Leistungsanspruch – etwa bekannte Vorerkrankungen, Behandlungen innerhalb der Wartezeit, besondere Erkrankungen ohne passenden Zusatzbaustein sowie zahlreiche weitere Ausschlüsse. Hier erfahren Sie im Überblick, welche Leistungen nicht versicherbar sind und wo Zusatzbausteine wie Sonder-OP, Reha oder Zahnzusatz greifen.
Sie haben keinen Leistungsanspruch für:
- bereits vor Vertragsabschluss bekannte Vorerkrankungen sowie begonnene oder veterinärmedizinisch angeratene Untersuchungen, Heilbehandlungen und Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen;
- Untersuchungen, Heilbehandlungen und Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen innerhalb der jeweiligen Wartezeit;
- Folgen von Mängeln und Krankheiten, die bei Abschluss der Versicherung bekannt sind oder vor Ablauf der jeweiligen Wartezeit auftreten. Bei Heilbehandlungen und Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen mit 1-jähriger Wartezeit im Rahmen des Sonder-OP-Bausteins, sofern vertraglich vereinbart, haben Sie jedoch auch dann einen Leistungsanspruch, wenn der Mangel bzw. die Erkrankung zwar vor Ablauf dieser Wartezeit aufgetreten ist, die Heilbehandlung oder Operation einschließlich Vor- und Nachbehandlungen aber nach der Wartezeit durchgeführt wird;
- Vorsorge- oder freiwillige Untersuchungen, prophylaktische Eingriffe sowie Heilbehandlungen oder Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen, die nicht direkt im Zusammenhang mit einer Krankheit oder einer Gesundheitsschädigung stehen, außer im Rahmen der Gesundheitspauschale;
- Folgen von Erkrankungen und Unfällen bzw. deren Untersuchungen, Heilbehandlungen und Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen, die nach Beendigung des Vertrages anfallen;
- nachträgliche Untersuchungen und Heilbehandlungen sowie Untersuchungen und Heilbehandlungen Ihres versicherten Hundes wegen einer Krankheit oder eines Unfalls einschließlich der veterinärmedizinisch notwendigen Operation sowie deren Folgen, jeweils einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen, die während einer Unterbrechung des Versicherungsschutzes auftreten.
Weiterhin besteht kein Leistungsanspruch für:
- Besondere Erkrankungen und Operationen gemäß Ziffer 2.2 (alle Heilbehandlungen und Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen), sofern Sie nicht den Sonder-OP-Baustein versichert haben;
- Heilbehandlungen und Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen aufgrund vorvertraglicher, nicht bekannter Erkrankungen, sofern Sie nicht den Sonder-OP-Baustein versichert haben;
- Heilbehandlungen und Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen aufgrund angeborener Fehlentwicklungen (rassespezifische und Erberkrankungen), sofern Sie nicht den Sonder-OP-Baustein versichert haben;
- Physiotherapie, Phytotherapie und Regenerative Therapien, sofern Sie nicht den Reha-Baustein versichert haben;
- Gebisskorrekturen, Zahnprothesen und Überkronung sowie prophylaktische Zahnreinigung, -politur oder Zahnsteinentfernung einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen, sofern Sie nicht den Zahnzusatz-Baustein versichert haben;
- Ergänzungsfutter, Diätfuttermittel und Vitaminpräparate, die infolge einer versicherten Heilbehandlung oder Operation nicht stationär verabreicht werden;
- Untersuchungen, Heilbehandlungen und Operationen am Gebiss Ihres versicherten Hundes einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen, die der Herstellung des jeweiligen Zucht- oder Rassestandards dienen und ästhetischen Charakter haben. Dies gilt auch dann, wenn Sie den Zahnzusatz-Baustein versichert haben;
- Untersuchungen, Heilbehandlungen und Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen durch Sie als Versicherungsnehmer sowie Ehegatten, Lebenspartner, Kinder oder Eltern;
- Wege-, Verweilgeld und Reisekosten des behandelnden Tierarztes;
- Transportkosten Ihres versicherten Hundes;
- Erstellung von Gesundheitszeugnissen und Gutachten, Bescheinigungen, Aufnahmeuntersuchung und Kennzeichnung Ihres versicherten Hundes sowie nichtmedizinische Verwaltungs- und Nebenkosten (z. B. Porto- und Kurierkosten);
- tierärztliche Konsultationen und Untersuchungen, die keine Heilbehandlung oder Operation nach sich ziehen und Maßnahmen vorbeugenden Charakters, außer im Rahmen der Gesundheitspauschale;
- Untersuchungen, Heilbehandlungen und Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen infolge von Epidemien und Pandemien;
- Tragevorrichtungen, Gehhilfen, Geschirr und Pflegemittel;
- wissenschaftlich nicht anerkannte Diagnose- und Therapiemaßnahmen wie die Goldimplantation sowie Untersuchungen, Heilbehandlungen und Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen durch Nichttierärzte;
- Untersuchungen, Heilbehandlungen und Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen, die durch Kernenergie, Erdbeben, Überschwemmungen, Krieg, innere Unruhen oder hoheitliche Eingriffe erforderlich geworden sind;
- die tierärztliche Notdienstgebühr, die nicht im Zusammenhang mit einer Operation oder einem Unfall steht;
- Untersuchung, Diagnose und Heilbehandlung einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen von Panleukopenie, Staupe, Hepatitis (HCC), Leptospirose, Parvovirose und Tollwut, sofern das Bestehen eines Impfschutzes für Ihren versicherten Hund durch einen internationalen Impfpass nicht nachgewiesen werden kann;
- Trächtigkeitsuntersuchung und zuchthygienische Maßnahmen;
- hormonell durchgeführte Östrusverschiebungen bei weiblichen Hunden;
- Untersuchungen und Heilbehandlungen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen der Welpen nach einer Geburt bzw. einem Kaiserschnitt, außer Sie haben laut Versicherungsschein eine Zuchthündin versichert;
- Euthanasie Ihres versicherten Hundes, außer bei unheilbaren Krankheiten oder Unfall;
- verhaltenstherapeutische Untersuchung, Diagnostik, Heilbehandlung und Medikation;
- Folgen von nicht versicherten Eingriffen.
Was bedeutet das konkret?
Nicht jede tierärztliche Leistung ist über den Premium-Tarif abgedeckt. Ausgeschlossen sind vor allem bereits bekannte Vorerkrankungen, Behandlungen während der Wartezeit sowie rein vorbeugende, kosmetische oder verwaltungstechnische Maßnahmen. Bestimmte Leistungen sind nur mit den passenden Zusatzbausteinen versicherbar – etwa Sonder-OP, Reha oder Zahnzusatz. Diese Übersicht ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die vertraglichen Bedingungen.
Häufige Fragen
Sind bereits bekannte Vorerkrankungen mitversichert?
Nein. Für bereits vor Vertragsabschluss bekannte Vorerkrankungen sowie begonnene oder angeratene Untersuchungen, Heilbehandlungen und Operationen einschließlich Diagnostik und Vor- und Nachbehandlungen besteht kein Leistungsanspruch.
Welche Leistungen sind nur mit Zusatzbausteinen versicherbar?
Besondere Erkrankungen und Operationen gemäß Ziffer 2.2 sowie Behandlungen aufgrund vorvertraglicher, nicht bekannter oder angeborener Erkrankungen benötigen den Sonder-OP-Baustein. Physiotherapie, Phytotherapie und Regenerative Therapien setzen den Reha-Baustein voraus, Gebisskorrekturen und Zahnreinigung den Zahnzusatz-Baustein.
Gilt der Schutz auch während der Wartezeit?
Nein. Untersuchungen, Heilbehandlungen und Operationen innerhalb der jeweiligen Wartezeit sind nicht versichert. Beim Sonder-OP-Baustein mit 1-jähriger Wartezeit besteht jedoch Anspruch, wenn der Mangel vor Ablauf der Wartezeit aufgetreten ist, die Behandlung aber erst nach der Wartezeit erfolgt.
Sind vorbeugende oder kosmetische Maßnahmen abgedeckt?
Vorsorge- oder freiwillige Untersuchungen, prophylaktische Eingriffe sowie Maßnahmen vorbeugenden Charakters sind – außer im Rahmen der Gesundheitspauschale – ausgeschlossen. Auch Eingriffe zur Herstellung eines Zucht- oder Rassestandards mit ästhetischem Charakter sind nicht versichert, selbst mit Zahnzusatz-Baustein.
Ist die Euthanasie meines Hundes versichert?
Die Euthanasie ist grundsätzlich ausgeschlossen – außer bei unheilbaren Krankheiten oder einem Unfall.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025