In der Hunde-Krankenversicherung Premium Plus der Uelzener sind bestimmte Leistungen vom Versicherungsschutz ausgenommen – etwa bekannte Vorerkrankungen, Behandlungen innerhalb der Wartezeit sowie zahlreiche Maßnahmen, die nur mit passendem Zusatzbaustein abgedeckt sind. Hier erfahren Sie im Detail, wofür kein Leistungsanspruch besteht.
Sie haben keinen Leistungsanspruch für:
- bereits vor Vertragsabschluss bekannte Vorerkrankungen sowie begonnene oder veterinärmedizinisch angeratene Untersuchungen, Heilbehandlungen und Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen;
- Untersuchungen, Heilbehandlungen und Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen innerhalb der jeweiligen Wartezeit;
- Folgen von Mängeln und Krankheiten, die bei Abschluss der Versicherung bekannt sind oder vor Ablauf der jeweiligen Wartezeit auftreten. Bei Heilbehandlungen und Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen mit 1-jähriger Wartezeit im Rahmen des Sonder-OP-Bausteins, sofern vertraglich vereinbart, haben Sie jedoch auch dann einen Leistungsanspruch, wenn der Mangel bzw. die Erkrankung zwar vor Ablauf dieser Wartezeit aufgetreten ist, die Heilbehandlung oder Operation einschließlich Vor- und Nachbehandlungen aber nach der Wartezeit durchgeführt wird;
- Vorsorge- oder freiwillige Untersuchungen, prophylaktische Eingriffe sowie Heilbehandlungen oder Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen, die nicht direkt im Zusammenhang mit einer Krankheit oder einer Gesundheitsschädigung stehen, außer im Rahmen der Gesundheitspauschale;
- Folgen von Erkrankungen und Unfällen bzw. deren Untersuchungen, Heilbehandlungen und Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen, die nach Beendigung des Vertrages anfallen;
- nachträgliche Untersuchungen und Heilbehandlungen sowie Untersuchungen und Heilbehandlungen Ihres versicherten Hundes wegen einer Krankheit oder eines Unfalls einschließlich der veterinärmedizinisch notwendigen Operation sowie deren Folgen, jeweils einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen, die während einer Unterbrechung des Versicherungsschutzes auftreten.
Weiterhin besteht kein Leistungsanspruch für:
- Besondere Erkrankungen und Operationen gemäß Ziffer 2.2 (alle Heilbehandlungen und Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen), sofern Sie nicht den Sonder-OP-Baustein versichert haben;
- Heilbehandlungen und Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen aufgrund vorvertraglicher, nicht bekannter Erkrankungen, sofern Sie nicht den Sonder-OP-Baustein versichert haben;
- Heilbehandlungen und Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen aufgrund angeborener Fehlentwicklungen (rassespezifische und Erberkrankungen), sofern Sie nicht den Sonder-OP-Baustein versichert haben;
- Physiotherapie, Phytotherapie und Regenerative Therapien, sofern Sie nicht den Reha-Baustein versichert haben;
- Gebisskorrekturen, Zahnprothesen und Überkronung sowie prophylaktische Zahnreinigung, -politur oder Zahnsteinentfernung einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen, sofern Sie nicht den Zahnzusatz-Baustein versichert haben;
- Ergänzungsfutter, Diätfuttermittel und Vitaminpräparate, die infolge einer versicherten Heilbehandlung oder Operation nicht stationär verabreicht werden;
- Untersuchungen, Heilbehandlungen und Operationen am Gebiss Ihres versicherten Hundes einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen, die der Herstellung des jeweiligen Zucht- oder Rassestandards dienen und ästhetischen Charakter haben. Dies gilt auch dann, wenn Sie den Zahnzusatz-Baustein versichert haben;
- Untersuchungen, Heilbehandlungen und Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen durch Sie als Versicherungsnehmer sowie Ehegatten, Lebenspartner, Kinder oder Eltern;
- Wege-, Verweilgeld und Reisekosten des behandelnden Tierarztes;
- Transportkosten Ihres versicherten Hundes;
- Erstellung von Gesundheitszeugnissen und Gutachten, Bescheinigungen, Aufnahmeuntersuchung und Kennzeichnung Ihres versicherten Hundes sowie nichtmedizinische Verwaltungs- und Nebenkosten (z. B. Porto- und Kurierkosten);
- tierärztliche Konsultationen und Untersuchungen, die keine Heilbehandlung oder Operation nach sich ziehen und Maßnahmen vorbeugenden Charakters, außer im Rahmen der Gesundheitspauschale;
- Untersuchungen, Heilbehandlungen und Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen infolge von Epidemien und Pandemien;
- Tragevorrichtungen, Gehhilfen, Geschirr und Pflegemittel;
- wissenschaftlich nicht anerkannte Diagnose- und Therapiemaßnahmen wie die Goldimplantation sowie Untersuchungen, Heilbehandlungen und Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen durch Nichttierärzte;
- Untersuchungen, Heilbehandlungen und Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen, die durch Kernenergie, Erdbeben, Überschwemmungen, Krieg, innere Unruhen oder hoheitliche Eingriffe erforderlich geworden sind;
- die tierärztliche Notdienstgebühr, die nicht im Zusammenhang mit einer Operation oder einem Unfall steht;
- Untersuchung, Diagnose und Heilbehandlung einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen von Panleukopenie, Staupe, Hepatitis (HCC), Leptospirose, Parvovirose und Tollwut, sofern das Bestehen eines Impfschutzes für Ihren versicherten Hund durch einen internationalen Impfpass nicht nachgewiesen werden kann;
- Trächtigkeitsuntersuchung und zuchthygienische Maßnahmen;
- hormonell durchgeführte Östrusverschiebungen bei weiblichen Hunden;
- Untersuchungen und Heilbehandlungen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen der Welpen nach einer Geburt bzw. einem Kaiserschnitt, außer Sie haben laut Versicherungsschein eine Zuchthündin versichert;
- Euthanasie Ihres versicherten Hundes, außer bei unheilbaren Krankheiten oder Unfall;
- verhaltenstherapeutische Untersuchung, Diagnostik, Heilbehandlung und Medikation;
- Folgen von nicht versicherten Eingriffen.
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif deckt viele tierärztliche Behandlungen ab, schließt aber bestimmte Leistungen aus. Nicht erstattet werden insbesondere Behandlungen zu bereits bekannten Vorerkrankungen, Maßnahmen innerhalb der Wartezeit sowie rein vorbeugende oder kosmetische Eingriffe. Manche Leistungen – etwa bei besonderen Erkrankungen, angeborenen Fehlentwicklungen, Physiotherapie oder Zahnbehandlungen – sind nur dann eingeschlossen, wenn Sie den jeweils passenden Zusatzbaustein (z. B. Sonder-OP-, Reha- oder Zahnzusatz-Baustein) vereinbart haben. Ein Blick auf die vereinbarten Bausteine hilft einzuschätzen, was in Ihrem Fall abgedeckt ist.
Häufige Fragen
Sind bereits bekannte Vorerkrankungen versichert?
Nein. Für bereits vor Vertragsabschluss bekannte Vorerkrankungen sowie begonnene oder veterinärmedizinisch angeratene Untersuchungen, Heilbehandlungen und Operationen einschließlich Diagnostik und Vor- und Nachbehandlungen besteht kein Leistungsanspruch.
Werden Behandlungen innerhalb der Wartezeit erstattet?
Untersuchungen, Heilbehandlungen und Operationen innerhalb der jeweiligen Wartezeit sind nicht versichert. Beim Sonder-OP-Baustein mit 1-jähriger Wartezeit gilt eine Ausnahme, wenn die Behandlung erst nach der Wartezeit durchgeführt wird, sofern dies vertraglich vereinbart ist.
Ist Physiotherapie für meinen Hund abgedeckt?
Physiotherapie, Phytotherapie und Regenerative Therapien sind nur versichert, wenn Sie den Reha-Baustein versichert haben.
Übernimmt die Versicherung Zahnbehandlungen?
Gebisskorrekturen, Zahnprothesen, Überkronung sowie prophylaktische Zahnreinigung, -politur oder Zahnsteinentfernung sind nur mit dem Zahnzusatz-Baustein abgedeckt. Behandlungen am Gebiss, die dem Zucht- oder Rassestandard dienen und ästhetischen Charakter haben, bleiben auch mit diesem Baustein ausgeschlossen.
Werden Transport- und Reisekosten erstattet?
Nein. Wege-, Verweilgeld und Reisekosten des behandelnden Tierarztes sowie Transportkosten Ihres versicherten Hundes sind nicht versichert.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025