Bei der Hundekrankenversicherung der Uelzener bleibt außen vor, was schon vor Vertragsabschluss als Vorerkrankung des Hundes bekannt war: Bereits begonnene oder tierärztlich empfohlene Untersuchungen, Heilbehandlungen und Operationen fallen ebenso wenig unter den Schutz wie die dazugehörige Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen.
Nicht versichert sind bereits vor Vertragsabschluss bekannte Vorerkrankungen. Ebenfalls ausgeschlossen sind begonnene oder veterinärmedizinisch angeratene Untersuchungen, Heilbehandlungen oder Operationen. Dies umfasst auch die dazugehörige Diagnostik sowie die Vor- und Nachbehandlungen.
Was bedeutet das konkret?
Krankheiten, die schon vor Abschluss des Vertrags bekannt waren, sind vom Versicherungsschutz ausgenommen. Das Gleiche gilt für Untersuchungen, Heilbehandlungen oder Operationen, die bereits begonnen wurden oder tierärztlich angeraten sind. Auch die dazugehörige Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen zählen zu diesem Ausschluss.
Häufige Fragen
Sind Erkrankungen abgedeckt, die schon vor Vertragsbeginn bekannt waren?
Nein, bereits vor Vertragsabschluss bekannte Vorerkrankungen sind nicht versichert.
Gilt der Ausschluss auch für tierärztlich empfohlene Behandlungen?
Ja, begonnene oder veterinärmedizinisch angeratene Untersuchungen, Heilbehandlungen oder Operationen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Fallen auch Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen unter den Ausschluss?
Ja, die zu den ausgeschlossenen Maßnahmen gehörige Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen sind ebenfalls nicht versichert.
Inhalte aus: Bedingungen Hundekrankenversicherung 2025