Bei der Hundekrankenversicherung der Uelzener sind Vorerkrankungen, die schon vor Vertragsabschluss bekannt waren, vom Versicherungsschutz ausgenommen – ebenso bereits begonnene oder tierärztlich angeratene Operationen samt der zugehörigen Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen.
Nicht versichert sind Vorerkrankungen, die bereits vor Vertragsabschluss bekannt waren.
Ebenfalls nicht versichert sind begonnene oder veterinärmedizinisch angeratene Operationen. Dazu gehören auch:
- die dazugehörige Diagnostik
- die Vorbehandlungen
- die Nachbehandlungen
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz greift nicht für Krankheiten des Hundes, die schon vor Abschluss des Vertrags bekannt waren. Auch Operationen, die bereits begonnen oder vom Tierarzt empfohlen wurden, sind ausgeschlossen. Dieser Ausschluss erstreckt sich zusätzlich auf die zugehörige Diagnostik sowie auf Vor- und Nachbehandlungen.
Häufige Fragen
Sind Krankheiten meines Hundes versichert, die schon vor dem Vertragsabschluss bekannt waren?
Nein. Bereits vor Vertragsabschluss bekannte Vorerkrankungen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Zahlt die Versicherung für eine bereits vom Tierarzt empfohlene Operation?
Nein. Begonnene oder veterinärmedizinisch angeratene Operationen sind nicht versichert.
Gilt der Ausschluss auch für Untersuchungen und Behandlungen rund um eine angeratene Operation?
Ja. Der Ausschluss umfasst auch die dazugehörige Diagnostik sowie die Vor- und Nachbehandlungen.
Inhalte aus: Bedingungen Hundekrankenversicherung OP 2025