In der Tierkrankenversicherung der Uelzener gilt im Tarif Pferde-OP-Versicherung folgendes für Nicht versicherbare Leistungen:
Sie haben keinen Leistungsanspruch für:
• bereits vor Vertragsabschluss bekannte Vorerkrankungen sowie begonnene oder veterinärmedizinisch angeratene Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen;
• Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen innerhalb der jeweiligen Wartezeit;
• Folgen von Mängeln und Krankheiten, die bei Abschluss der Versicherung bekannt sind oder vor Ablauf der jeweiligen Wartezeit auftreten. Bei Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen mit 1-jähriger Wartezeit haben Sie jedoch auch dann einen Leistungsanspruch, wenn der Mangel bzw. die Erkrankung zwar vor Ablauf dieser Wartezeit aufgetreten ist, die Operation einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen aber nach der Wartezeit durchgeführt wird;
• Folgen von Erkrankungen und Unfällen bzw. deren Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen, die nach Beendigung des Vertrages anfallen;
• nachträgliche Operationen und Operationen Ihres versicherten Pferdes wegen einer Krankheit oder eines Unfalls sowie deren Folgen, jeweils einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen, wenn der Unfall oder die Erkrankung während einer Unterbrechung des Versicherungsschutzes auftreten.
Weiterhin besteht kein Leistungsanspruch für:
• Minimalinvasive Behandlungsmethoden einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen, sofern sie keinen chirurgischen Eingriff ersetzen, sondern die bevorzugte Therapieform darstellen;
• Minimalinvasive Methoden zu diagnostischen Zwecken;
• diagnostische Endoskopie als eigenständiger Eingriff sowie die Fremdkörperentfernung ohne Endoskop einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen;
• Biopsie und Punktion als eigenständiger Eingriff;
• die Behandlung von Hufabszessen und Hufgeschwüren;
• Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen durch Sie als Versicherungsnehmer sowie Ehegatten, Lebenspartner, Kinder oder Eltern;
• Regenerative Therapien, außer Sie haben den Reha-Baustein vereinbart;
• Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen durch Nicht-Tierärzte, außer Sie haben den Reha-Baustein vereinbart und die Untersuchungen und Behandlungen sind vom Umfang des Reha-Bausteins erfasst;
• Wege-, Verweilgeld und Reisekosten des behandelnden Tierarztes sowie die Hausbesuchsgebühr;
• Transportkosten Ihres versicherten Pferdes;
• Erstellung von Gesundheitszeugnissen und Gutachten, Bescheinigungen, Aufnahmeuntersuchung und Kennzeichnung Ihres versicherten Pferdes sowie nichtmedizinische Verwaltungs- und Nebenkosten (z. B. Porto- und Kurierkosten);
• tierärztliche Konsultationen und Untersuchungen, die keine Operation nach sich ziehen, außer Sie haben den KV-Baustein mitversichert und es findet eine Heilbehandlung durch einen Tierarzt statt;
• Maßnahmen vorbeugenden Charakters;
• Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen infolge von Epidemien und Pandemien;
• Pflegemittel und technische Hilfsmittel;
• Futtermittel und Ergänzungsfutter, die nicht im Rahmen eines stationären Aufenthaltes verabreicht werden;
• wissenschaftlich nicht anerkannte Diagnose- und Therapiemaßnahmen (z. B. Goldimplantation);
• Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen, die durch Kernenergie, Erdbeben, Überschwemmungen, Krieg, innere Unruhen oder hoheitliche Eingriffe erforderlich geworden sind;
• Folgen von nicht versicherten Eingriffen und Eingriffen, die in der jeweiligen Wartezeit erfolgen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Sie haben keinen Leistungsanspruch für:
• bereits vor Vertragsabschluss bekannte Vorerkrankungen sowie begonnene oder veterinärmedizinisch angeratene Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen;
• Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen innerhalb der jeweiligen Wartezeit;
• Folgen von Mängeln und Krankheiten, die bei Abschluss der Versicherung bekannt sind oder vor Ablauf der jeweiligen Wartezeit auftreten. Bei Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen mit 1-jähriger Wartezeit haben Sie jedoch auch dann einen Leistungsanspruch, wenn der Mangel bzw. die Erkrankung zwar vor Ablauf dieser Wartezeit aufgetreten ist, die Operation einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen aber nach der Wartezeit durchgeführt wird;
• Folgen von Erkrankungen und Unfällen bzw. deren Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen, die nach Beendigung des Vertrages anfallen;
• nachträgliche Operationen und Operationen Ihres versicherten Pferdes wegen einer Krankheit oder eines Unfalls sowie deren Folgen, jeweils einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen, wenn der Unfall oder die Erkrankung während einer Unterbrechung des Versicherungsschutzes auftreten.
Weiterhin besteht kein Leistungsanspruch für:
• Minimalinvasive Behandlungsmethoden einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen, sofern sie keinen chirurgischen Eingriff ersetzen, sondern die bevorzugte Therapieform darstellen;
• Minimalinvasive Methoden zu diagnostischen Zwecken;
• diagnostische Endoskopie als eigenständiger Eingriff sowie die Fremdkörperentfernung ohne Endoskop einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen;
• Biopsie und Punktion als eigenständiger Eingriff;
• die Behandlung von Hufabszessen und Hufgeschwüren;
• Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen durch Sie als Versicherungsnehmer sowie Ehegatten, Lebenspartner, Kinder oder Eltern;
• Regenerative Therapien, außer Sie haben den Reha-Baustein vereinbart;
• Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen durch Nicht-Tierärzte, außer Sie haben den Reha-Baustein vereinbart und die Untersuchungen und Behandlungen sind vom Umfang des Reha-Bausteins erfasst;
• Wege-, Verweilgeld und Reisekosten des behandelnden Tierarztes sowie die Hausbesuchsgebühr;
• Transportkosten Ihres versicherten Pferdes;
• Erstellung von Gesundheitszeugnissen und Gutachten, Bescheinigungen, Aufnahmeuntersuchung und Kennzeichnung Ihres versicherten Pferdes sowie nichtmedizinische Verwaltungs- und Nebenkosten (z. B. Porto- und Kurierkosten);
• tierärztliche Konsultationen und Untersuchungen, die keine Operation nach sich ziehen, außer Sie haben den KV-Baustein mitversichert und es findet eine Heilbehandlung durch einen Tierarzt statt;
• Maßnahmen vorbeugenden Charakters;
• Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen infolge von Epidemien und Pandemien;
• Pflegemittel und technische Hilfsmittel;
• Futtermittel und Ergänzungsfutter, die nicht im Rahmen eines stationären Aufenthaltes verabreicht werden;
• wissenschaftlich nicht anerkannte Diagnose- und Therapiemaßnahmen (z. B. Goldimplantation);
• Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen, die durch Kernenergie, Erdbeben, Überschwemmungen, Krieg, innere Unruhen oder hoheitliche Eingriffe erforderlich geworden sind;
• Folgen von nicht versicherten Eingriffen und Eingriffen, die in der jeweiligen Wartezeit erfolgen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025