In der Tierkrankenversicherung der Uelzener gilt im Tarif Pferde-Kolikversicherung folgendes für Versicherbare Pferde, Erstattungslimit, Selbstbeteiligung, Grundsatz,:
Wartezeiten
- Versicherbare Pferde
Versicherbar sind Pferde ab dem ersten Lebenstag.
- Erstattungslimit
Die maximale Versicherungsleistung in der Pferde-Kolikversicherung ist pro Versicherungsjahr auf das vereinbarte Erstattungslimit begrenzt. Das Erstattungslimit gilt gemäß dem Versicherungsschein und seinen Nachträgen. Das Erstattungslimit des Versicherungsjahres, in dem die erste Konsultation aufgrund einer akuten Kolik erfolgt, gilt für die folgenden 21 Kalendertage. Entscheidend ist der Tag, an dem die erste Konsultation eines Tierarztes aufgrund der akuten Kolik erfolgt.
Bei Erhöhung der Entschädigungsleistung gilt: Erfolgt im laufenden Versicherungsjahr eine Anpassung des Erstattungslimits, werden alle Erstattungen, welche innerhalb des jeweiligen Versicherungsjahres bereits anerkannt wurden, angerechnet.
- Selbstbeteiligung
Die Selbstbeteiligung ist im Versicherungsschein ausgewiesen und wird bis zur vereinbarten Selbstbeteiligungshöhe pro Versicherungsjahr in Abzug gebracht.
- Grundsatz
Als Nachweis zum Gesundheitszustand Ihres zu versichernden Pferdes bzw. Ihres versicherten Pferdes dürfen wir auf Ihre Kosten Behandlungsübersichten, Karteikartenauszüge oder tierärztliche Gutachten verlangen.
Alle medizinisch notwendigen Kosten für Heilbehandlungen und Operationen sowie sonstige versicherte Kosten sind uns durch tierärztliche Rechnung nachzuweisen. Die Rechnung muss den Namen bzw. die Mikrochip- oder Lebensnummer Ihres versicherten Pferdes, das Datum der erbrachten Leistung, die Diagnose, die berechneten Leistungen unter Angabe der Einzelpositionen mit entsprechenden Preisen, die Kosten für Verbrauchsmaterial und Arzneimittel sowie den Rechnungsbetrag enthalten und auf der jeweils gültigen Fassung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) beruhen.
Adresse
Uelzener Allgemeine Versicherungs- Gesellschaft a. G.
Veerßer Straße 65 / 67
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Wartezeiten
- Versicherbare Pferde
Versicherbar sind Pferde ab dem ersten Lebenstag.
- Erstattungslimit
Die maximale Versicherungsleistung in der Pferde-Kolikversicherung ist pro Versicherungsjahr auf das vereinbarte Erstattungslimit begrenzt. Das Erstattungslimit gilt gemäß dem Versicherungsschein und seinen Nachträgen. Das Erstattungslimit des Versicherungsjahres, in dem die erste Konsultation aufgrund einer akuten Kolik erfolgt, gilt für die folgenden 21 Kalendertage. Entscheidend ist der Tag, an dem die erste Konsultation eines Tierarztes aufgrund der akuten Kolik erfolgt.
Bei Erhöhung der Entschädigungsleistung gilt: Erfolgt im laufenden Versicherungsjahr eine Anpassung des Erstattungslimits, werden alle Erstattungen, welche innerhalb des jeweiligen Versicherungsjahres bereits anerkannt wurden, angerechnet.
- Selbstbeteiligung
Die Selbstbeteiligung ist im Versicherungsschein ausgewiesen und wird bis zur vereinbarten Selbstbeteiligungshöhe pro Versicherungsjahr in Abzug gebracht.
- Grundsatz
Als Nachweis zum Gesundheitszustand Ihres zu versichernden Pferdes bzw. Ihres versicherten Pferdes dürfen wir auf Ihre Kosten Behandlungsübersichten, Karteikartenauszüge oder tierärztliche Gutachten verlangen.
Alle medizinisch notwendigen Kosten für Heilbehandlungen und Operationen sowie sonstige versicherte Kosten sind uns durch tierärztliche Rechnung nachzuweisen. Die Rechnung muss den Namen bzw. die Mikrochip- oder Lebensnummer Ihres versicherten Pferdes, das Datum der erbrachten Leistung, die Diagnose, die berechneten Leistungen unter Angabe der Einzelpositionen mit entsprechenden Preisen, die Kosten für Verbrauchsmaterial und Arzneimittel sowie den Rechnungsbetrag enthalten und auf der jeweils gültigen Fassung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) beruhen.
Adresse
Uelzener Allgemeine Versicherungs- Gesellschaft a. G.
Veerßer Straße 65 / 67
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025