In der Hunde-Krankenversicherung Premium der Uelzener gelten klar geregelte Wartezeiten: 30 Tage allgemeine Wartezeit ab Versicherungsbeginn, ein Jahr für besondere Erkrankungen und Operationen sowie sechs Monate bei Kastration oder Sterilisation. Für den Welpen-OP-Schutz, den Reha- und den Zahnzusatz-Baustein sowie für bestimmte Kostenbeteiligungen gibt es eigene Fristen – teils ganz ohne Wartezeit.
Kontaktdaten
- Tel. 0581 8070-0
- Fax 0581 8070-248
- www.uelzener.de
- info@uelzener.de
Vorstand
- Imke Brammer-Rahlfs (Vorsitzende)
- Bernd Fischer (Stv.), Joachim Unger
- Aufsichtsratsvorsitzende: Susanne Treiber
Identifikationsdaten
- Amtsgericht Lüneburg HRB 120469
- USt-IdNr.: DE 116 681 647
- StNr.: 47 207 00011
- StNr. beim BZSt: 809/V90809020562
Bankverbindung
- Commerzbank AG
- IBAN: DE80 2584 0048 0569 0334 00
- BIC: COBADEFF249
- Gläubiger-ID: DE19ZZZ00000118549
Wartezeiten
- Allgemeine Wartezeit: 30 Tage ab Versicherungsbeginn
- Wartezeit für besondere Erkrankungen und Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen (sofern vertraglich vereinbart): 1 Jahr ab Versicherungsbeginn
- Wartezeit für Heilbehandlungen und Operationen aufgrund vorvertraglicher, nicht bekannter Erkrankungen oder angeborener Fehlentwicklungen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen (sofern vertraglich vereinbart): 1 Jahr ab Versicherungsbeginn
- Wartezeit bei einer Kastration oder Sterilisation einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen: 6 Monate ab Versicherungsbeginn
- Wartezeit für eine Operation eines Welpen (nur bei versicherten Zuchthündinnen) einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen: 30 Tage ab Geburt; Über den Sonder-OP-Baustein der versicherten Zuchthündin versicherte Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen (sofern vertraglich vereinbart) sind im Welpen-OP-Schutz nicht mitversichert, ausgenommen Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen infolge der Umbilicalhernie (Nabelbruch) unter Berücksichtigung der Wartezeit von 30 Tagen.
- Wartezeit für Leistungen aus dem Reha-Baustein (sofern vertraglich vereinbart): 30 Tage ab Versicherungsbeginn
- Wartezeit für Leistungen aus dem Zahnzusatz-Baustein einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen (sofern vertraglich vereinbart): 30 Tage ab Versicherungsbeginn
Bei Vertragsänderungen oder Vertragserweiterungen gelten die Wartezeitregelungen für den hinzukommenden Teil des Versicherungsschutzes.
Sie haben keine Wartezeit für folgende Kostenbeteiligungen:
- Tierärztliche Kennzeichnung durch einen Identifizierungschip, der die ISO-Norm erfüllt
- Leistungen aus der Gesundheitspauschale
Was bedeutet das konkret?
Nach Vertragsabschluss vergeht in der Regel eine bestimmte Zeitspanne, bevor Leistungen beansprucht werden können. Für allgemeine Fälle ist diese Frist kurz, für besondere Operationen und Erkrankungen länger. Einzelne Bausteine wie Reha oder Zahnzusatz sowie bestimmte Kostenbeteiligungen haben eigene, teils sehr kurze oder gar keine Wartezeiten. Diese Übersicht dient als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wie lange ist die allgemeine Wartezeit?
Die allgemeine Wartezeit beträgt 30 Tage ab Versicherungsbeginn.
Welche Wartezeit gilt bei besonderen Erkrankungen und Operationen?
Für besondere Erkrankungen und Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen gilt eine Wartezeit von 1 Jahr ab Versicherungsbeginn, sofern vertraglich vereinbart.
Wie lange muss ich bei einer Kastration oder Sterilisation warten?
Bei einer Kastration oder Sterilisation einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen beträgt die Wartezeit 6 Monate ab Versicherungsbeginn.
Gibt es Leistungen ohne Wartezeit?
Ja. Keine Wartezeit gilt für die tierärztliche Kennzeichnung durch einen Identifizierungschip, der die ISO-Norm erfüllt, sowie für Leistungen aus der Gesundheitspauschale.
Was gilt bei Vertragsänderungen oder Vertragserweiterungen?
Bei Vertragsänderungen oder Vertragserweiterungen gelten die Wartezeitregelungen für den hinzukommenden Teil des Versicherungsschutzes.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025