Die Uelzener Hunde-OP-Versicherung Basis versichert Hunde bereits ab dem ersten Lebenstag und erstattet bis zu 1.500 € pro Versicherungsjahr. Erfahren Sie, welche Regeln bei Zuchthündinnen, optionalen Bausteinen, Selbstbeteiligung ab dem 6. Lebensjahr, Tarifwechsel und tierärztlichen Nachweisen gelten.
Versicherbare Hunde
Versicherbar sind Hunde ab dem ersten Lebenstag.
Erstattungslimit
- Die maximale Versicherungsleistung im BASIS-Schutz beträgt 1.500 € pro Versicherungsjahr (einschließlich des Sonder-OP-Bausteins, sofern vertraglich vereinbart).
- Haben Sie eine Zuchthündin versichert, beträgt die maximale Versicherungsleistung für Ihre Zuchthündin und ihre Welpen insgesamt 1.500 € pro Versicherungsjahr. Die maximale Versicherungsleistung pro Versicherungsjahr erhöht sich also bei Zuchthündinnen und ihren Welpen nicht.
Sofern vertraglich als Leistung gesondert vereinbart:
- Für Leistungen aus dem Reha-Baustein erstatten wir maximal 1.000 € pro Versicherungsjahr.
- Für Leistungen aus dem Zahnzusatz-Baustein erstatten wir maximal 1.000 € pro Versicherungsjahr.
Bei Tarifwechsel gilt:
Erfolgt im laufenden Versicherungsjahr ein Wechsel zwischen den Tarifen BASIS, PREMIUM oder PREMIUM PLUS, werden alle Erstattungen, welche innerhalb des jeweiligen Versicherungsjahres bereits anerkannt wurden, auf die jeweiligen Erstattungslimits des neu gewählten Tarifes angerechnet.
Selbstbeteiligung
Ist Ihr zu versichernder Hund bei Antragstellung bereits 6 Jahre alt, ist Voraussetzung für den Vertragsabschluss die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung in Höhe von 150 € pro Versicherungsjahr. Das Erstattungslimit pro Versicherungsjahr bleibt unverändert.
Grundsatz
Als Nachweis zum Gesundheitszustand Ihres zu versichernden Hundes bzw. Ihres versicherten Hundes dürfen wir auf Ihre Kosten Behandlungsübersichten, Karteikartenauszüge oder ein tierärztliches Gutachten verlangen.
Alle medizinisch notwendigen Operationskosten sowie sonstige versicherte Kosten sind uns durch tierärztliche Rechnung nachzuweisen. Die Rechnung muss folgende Angaben enthalten und auf der jeweils gültigen Fassung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) beruhen:
- den Namen Ihres versicherten Hundes,
- das Datum der erbrachten Leistung,
- die Diagnose,
- die berechneten Leistungen unter Angabe der Einzelpositionen mit entsprechenden Preisen,
- die Kosten für Verbrauchsmaterial und Arzneimittel,
- den Rechnungsbetrag.
Adresse
Uelzener Allgemeine
Versicherungsgesellschaft a. G.
Veerßer Straße 65 / 67
Was bedeutet das konkret?
Sie können Ihren Hund von klein auf absichern. Im Basis-Schutz steht Ihnen jährlich ein bestimmter Erstattungsbetrag zur Verfügung; für optionale Bausteine gelten eigene Höchstgrenzen. Ältere Hunde werden nur mit einer vereinbarten Selbstbeteiligung aufgenommen. Damit Kosten erstattet werden, benötigt die Uelzener aussagekräftige tierärztliche Nachweise nach der geltenden Gebührenordnung.
Häufige Fragen
Ab welchem Alter ist ein Hund versicherbar?
Versicherbar sind Hunde ab dem ersten Lebenstag.
Wie hoch ist die maximale Versicherungsleistung im BASIS-Schutz?
Die maximale Versicherungsleistung im BASIS-Schutz beträgt 1.500 € pro Versicherungsjahr, einschließlich des Sonder-OP-Bausteins, sofern vertraglich vereinbart.
Erhöht sich das Limit bei einer Zuchthündin mit Welpen?
Nein. Für eine versicherte Zuchthündin und ihre Welpen beträgt die maximale Versicherungsleistung insgesamt 1.500 € pro Versicherungsjahr. Das Limit erhöht sich dadurch nicht.
Wann ist eine Selbstbeteiligung erforderlich?
Ist Ihr Hund bei Antragstellung bereits 6 Jahre alt, ist eine Selbstbeteiligung in Höhe von 150 € pro Versicherungsjahr Voraussetzung für den Vertragsabschluss. Das Erstattungslimit pro Versicherungsjahr bleibt unverändert.
Was muss die tierärztliche Rechnung enthalten?
Die Rechnung muss den Namen des versicherten Hundes, das Datum der erbrachten Leistung, die Diagnose, die berechneten Leistungen mit Einzelpositionen und Preisen, die Kosten für Verbrauchsmaterial und Arzneimittel sowie den Rechnungsbetrag enthalten und auf der gültigen Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) beruhen.