In der Tierkrankenversicherung der Uelzener gilt im Tarif Pferde-OP-Versicherung folgendes für Definitionen:
- Diagnostik (Diagnose)
Diagnostik umfasst alle medizinischen Maßnahmen, die nach dem allgemeinen Stand der Wissenschaft geeignet erscheinen, einen Befund (Diagnose) zu erlangen. Hierzu zählen:
• Vorbericht
• Klinische Untersuchungen
• Spezielle Untersuchungen wie Röntgen, MRT, CT, Ultraschall, Szintigraphie und Laboruntersuchungen
- Folgen eines Unfalls
Folgen eines Unfalls sind die durch den Unfall notwendig gewordenen Operationen.
- Heilbehandlung
Heilbehandlung ist eine veterinärmedizinisch notwendige ambulante oder stationäre Behandlung durch Tierärzte inkl. Diagnostik. Sie soll geeignet sein, die Gesundheit Ihres versicherten Pferdes:
• wiederherzustellen
• zu verbessern
• oder eine Verschlechterung zu verhindern
- Kastration / Sterilisation
Kastration ist das chirurgische Entfernen der Hoden / Eierstöcke Ihres versicherten Pferdes. Sterilisation ist das chirurgische Durchtrennen der Samenstränge / Eileiter Ihres versicherten Pferdes.
- Krankheit
Krankheit ist eine unvorhersehbare Veränderung des Gesundheitszustandes Ihres versicherten Pferdes.
- Leistungsfall
Die veterinärmedizinisch notwendige Operation Ihres versicherten Pferdes wegen Krankheit oder infolge eines Unfalls.
Zum Leistungsfall zählen auch:
• die Vorbehandlung wie in Ziffer 6.11 definiert
• die Nachbehandlung wie in Ziffer 6.8 definiert
Der Leistungsfall muss eingetreten sein:
• nach Beginn des Versicherungsschutzes und nach Ablauf der Wartezeit
• vor Ende des Vertrages
- Medizinisch notwendig
Medizinisch notwendig ist eine Operation aufgrund einer Veränderung des Gesundheitszustands, die unter Anwendung von veterinärmedizinisch wissenschaftlich anerkannten, ausreichend geprüften und bewährten Methoden dazu geeignet ist, den Gesundheitszustand wiederherzustellen oder eine Verschlechterung zu verhindern. Hierbei dürfen eine Leistungssteigerung im Rahmen der Nutzung des Pferdes sowie ästhetische Gründe nicht im Vordergrund stehen.
- Nachbehandlung
Nachbehandlung ist die veterinärmedizinisch notwendige Heilbehandlung (ambulant oder stationär) inklusive Unterbringung, Fütterung sowie Versorgung mit Arzneimitteln nach einer Operation. Die Nachbehandlung muss geeignet erscheinen, die Gesundheit Ihres versicherten Pferdes:
• wiederherzustellen
• zu verbessern
• eine Verschlechterung zu verhindern
Versichert sind maximal 17 aufeinanderfolgende Kalendertage im Anschluss an die Operation. Wechselt zwischen der Operation und der Nachbehandlung das Versicherungsjahr, so werden die Kosten für die Nachbehandlung bei der Betrachtung des Erstattungslimits nach Ziffer 1.2 in dem Versicherungsjahr berücksichtigt, in dem die Operation erfolgt.
- Regenerative Therapien
Unter Regenerativen Therapien versteht man Therapieformen, bei denen körpereigene Zellen und Substanzen verwendet werden.
- Unfall
Unfall ist ein ungeplantes Ereignis, das plötzlich von außen auf den Körper Ihres versicherten Pferdes einwirkt und eine körperliche Gesundheitsschädigung nach sich zieht.
- Vorbehandlung
Vorbehandlung ist die Untersuchung Ihres versicherten Pferdes zur Vorbereitung der versicherten Operation.
Es handelt sich insbesondere um:
• allgemeine Untersuchung zum Zustand Ihres versicherten Pferdes
• spezielle Untersuchungen Ihres versicherten Pferdes wie Röntgen oder Laboruntersuchungen
Versichert sind die letzten 3 Untersuchungstage vor der Operation. Diese müssen kalendarisch nicht aufeinanderfolgend sein, jedoch im zeitlichen Zusammenhang zur versicherten Operation stattfinden. Zwischen den versicherten Voruntersuchungen und der versicherten OP dürfen nicht mehr als sechs Wochen liegen. Wechselt zwischen der Vorbehandlung und der Operation das Versicherungsjahr, so werden die Kosten für die Vorbehandlung bei der Betrachtung des Erstattungslimits nach Ziffer 1.2 in dem Versicherungsjahr berücksichtigt, in dem die Operation erfolgt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
- Diagnostik (Diagnose)
Diagnostik umfasst alle medizinischen Maßnahmen, die nach dem allgemeinen Stand der Wissenschaft geeignet erscheinen, einen Befund (Diagnose) zu erlangen. Hierzu zählen:
• Vorbericht
• Klinische Untersuchungen
• Spezielle Untersuchungen wie Röntgen, MRT, CT, Ultraschall, Szintigraphie und Laboruntersuchungen
- Folgen eines Unfalls
Folgen eines Unfalls sind die durch den Unfall notwendig gewordenen Operationen.
- Heilbehandlung
Heilbehandlung ist eine veterinärmedizinisch notwendige ambulante oder stationäre Behandlung durch Tierärzte inkl. Diagnostik. Sie soll geeignet sein, die Gesundheit Ihres versicherten Pferdes:
• wiederherzustellen
• zu verbessern
• oder eine Verschlechterung zu verhindern
- Kastration / Sterilisation
Kastration ist das chirurgische Entfernen der Hoden / Eierstöcke Ihres versicherten Pferdes. Sterilisation ist das chirurgische Durchtrennen der Samenstränge / Eileiter Ihres versicherten Pferdes.
- Krankheit
Krankheit ist eine unvorhersehbare Veränderung des Gesundheitszustandes Ihres versicherten Pferdes.
- Leistungsfall
Die veterinärmedizinisch notwendige Operation Ihres versicherten Pferdes wegen Krankheit oder infolge eines Unfalls.
Zum Leistungsfall zählen auch:
• die Vorbehandlung wie in Ziffer 6.11 definiert
• die Nachbehandlung wie in Ziffer 6.8 definiert
Der Leistungsfall muss eingetreten sein:
• nach Beginn des Versicherungsschutzes und nach Ablauf der Wartezeit
• vor Ende des Vertrages
- Medizinisch notwendig
Medizinisch notwendig ist eine Operation aufgrund einer Veränderung des Gesundheitszustands, die unter Anwendung von veterinärmedizinisch wissenschaftlich anerkannten, ausreichend geprüften und bewährten Methoden dazu geeignet ist, den Gesundheitszustand wiederherzustellen oder eine Verschlechterung zu verhindern. Hierbei dürfen eine Leistungssteigerung im Rahmen der Nutzung des Pferdes sowie ästhetische Gründe nicht im Vordergrund stehen.
- Nachbehandlung
Nachbehandlung ist die veterinärmedizinisch notwendige Heilbehandlung (ambulant oder stationär) inklusive Unterbringung, Fütterung sowie Versorgung mit Arzneimitteln nach einer Operation. Die Nachbehandlung muss geeignet erscheinen, die Gesundheit Ihres versicherten Pferdes:
• wiederherzustellen
• zu verbessern
• eine Verschlechterung zu verhindern
Versichert sind maximal 17 aufeinanderfolgende Kalendertage im Anschluss an die Operation. Wechselt zwischen der Operation und der Nachbehandlung das Versicherungsjahr, so werden die Kosten für die Nachbehandlung bei der Betrachtung des Erstattungslimits nach Ziffer 1.2 in dem Versicherungsjahr berücksichtigt, in dem die Operation erfolgt.
- Regenerative Therapien
Unter Regenerativen Therapien versteht man Therapieformen, bei denen körpereigene Zellen und Substanzen verwendet werden.
- Unfall
Unfall ist ein ungeplantes Ereignis, das plötzlich von außen auf den Körper Ihres versicherten Pferdes einwirkt und eine körperliche Gesundheitsschädigung nach sich zieht.
- Vorbehandlung
Vorbehandlung ist die Untersuchung Ihres versicherten Pferdes zur Vorbereitung der versicherten Operation.
Es handelt sich insbesondere um:
• allgemeine Untersuchung zum Zustand Ihres versicherten Pferdes
• spezielle Untersuchungen Ihres versicherten Pferdes wie Röntgen oder Laboruntersuchungen
Versichert sind die letzten 3 Untersuchungstage vor der Operation. Diese müssen kalendarisch nicht aufeinanderfolgend sein, jedoch im zeitlichen Zusammenhang zur versicherten Operation stattfinden. Zwischen den versicherten Voruntersuchungen und der versicherten OP dürfen nicht mehr als sechs Wochen liegen. Wechselt zwischen der Vorbehandlung und der Operation das Versicherungsjahr, so werden die Kosten für die Vorbehandlung bei der Betrachtung des Erstattungslimits nach Ziffer 1.2 in dem Versicherungsjahr berücksichtigt, in dem die Operation erfolgt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025