In der Tierkrankenversicherung der Uelzener gilt im Tarif Pferde-Kolikversicherung folgendes für Leistungsumfang:
- Leistungsfall
Kommt es zum Leistungsfall, können Sie Leistungen für
(1) Operationen
(2) Heilbehandlungen
unabhängig vom Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) von uns beanspruchen, die aufgrund von akuten Koliken durchgeführt werden.
Eine Operation ist ein unter Vollnarkose, Sedierung oder Lokalanästhesie mit Hilfe von medizinischen Instrumenten durch Tierärzte durchgeführter, chirurgischer Eingriff in den Organismus unter Verletzung der körperlichen Integrität zum Zwecke der Wiederherstellung der ursprünglichen Beschaffenheit oder Funktionalität körpereigenen Gewebes, indem es (teilweise) entfernt oder rekonstruiert wird. Versichert sind Eingriffe, bei denen die Haut und das darunterliegende Gewebe mehr als punktförmig durchtrennt werden.
Eine Heilbehandlung ist eine veterinärmedizinisch notwendige ambulante oder stationäre Behandlung durch Tierärzte inkl. Diagnostik. Sie soll geeignet sein, die Gesundheit Ihres versicherten Pferdes:
(1) wiederherzustellen
(2) zu verbessern
(3) eine Verschlechterung zu verhindern
Ersetzt werden außerdem die erstattungsfähigen Aufwendungen für medizinisch notwendige
(1) Arzneimittel
(2) Labor- und bildgebende Diagnostik
(3) Unterbringungsaufwendungen bei Klinikaufenthalten
- Versicherte Leistungen und mitversicherte Kosten für:
• Ab der ersten tierärztlichen Behandlung aufgrund einer akuten Kolik sind 21 aufeinanderfolgende Kalendertage mitversichert. In diesem Zeitraum werden Heilbehandlungen, Operationen, Diagnostik, Kosten für Arzneimittel sowie Futter und Ergänzungsfuttermittel während eines stationären Aufenthaltes sowie die Unterbringungskosten erstattet. Versicherungsschutz für Heilbehandlungen und Operationen aufgrund einer Kolik besteht nur, wenn zwischen dem letzten Untersuchungs- oder Behandlungstag eines versicherten Leistungsfalls und der neuen Behandlung mehr als 21 Tage vergangen sind. Zusätzlich muss das Pferd frei von Kolik-Symptomen sein.
• tierärztlichen Notdienst;
• Akupunktur; Homöopathie und Chiropraktik im versicherten Zeitraum durch Tierärzte;
• einmalige Telediagnostik und Teleberatung pro Leistungsfall in Bezug auf eine versicherte Operation durch einen Tierarzt im Rahmen des versicherten Zeitraums von 21 Tagen, sofern diese auch durchgeführt wird.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
- Leistungsfall
Kommt es zum Leistungsfall, können Sie Leistungen für
(1) Operationen
(2) Heilbehandlungen
unabhängig vom Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) von uns beanspruchen, die aufgrund von akuten Koliken durchgeführt werden.
Eine Operation ist ein unter Vollnarkose, Sedierung oder Lokalanästhesie mit Hilfe von medizinischen Instrumenten durch Tierärzte durchgeführter, chirurgischer Eingriff in den Organismus unter Verletzung der körperlichen Integrität zum Zwecke der Wiederherstellung der ursprünglichen Beschaffenheit oder Funktionalität körpereigenen Gewebes, indem es (teilweise) entfernt oder rekonstruiert wird. Versichert sind Eingriffe, bei denen die Haut und das darunterliegende Gewebe mehr als punktförmig durchtrennt werden.
Eine Heilbehandlung ist eine veterinärmedizinisch notwendige ambulante oder stationäre Behandlung durch Tierärzte inkl. Diagnostik. Sie soll geeignet sein, die Gesundheit Ihres versicherten Pferdes:
(1) wiederherzustellen
(2) zu verbessern
(3) eine Verschlechterung zu verhindern
Ersetzt werden außerdem die erstattungsfähigen Aufwendungen für medizinisch notwendige
(1) Arzneimittel
(2) Labor- und bildgebende Diagnostik
(3) Unterbringungsaufwendungen bei Klinikaufenthalten
- Versicherte Leistungen und mitversicherte Kosten für:
• Ab der ersten tierärztlichen Behandlung aufgrund einer akuten Kolik sind 21 aufeinanderfolgende Kalendertage mitversichert. In diesem Zeitraum werden Heilbehandlungen, Operationen, Diagnostik, Kosten für Arzneimittel sowie Futter und Ergänzungsfuttermittel während eines stationären Aufenthaltes sowie die Unterbringungskosten erstattet. Versicherungsschutz für Heilbehandlungen und Operationen aufgrund einer Kolik besteht nur, wenn zwischen dem letzten Untersuchungs- oder Behandlungstag eines versicherten Leistungsfalls und der neuen Behandlung mehr als 21 Tage vergangen sind. Zusätzlich muss das Pferd frei von Kolik-Symptomen sein.
• tierärztlichen Notdienst;
• Akupunktur; Homöopathie und Chiropraktik im versicherten Zeitraum durch Tierärzte;
• einmalige Telediagnostik und Teleberatung pro Leistungsfall in Bezug auf eine versicherte Operation durch einen Tierarzt im Rahmen des versicherten Zeitraums von 21 Tagen, sofern diese auch durchgeführt wird.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025