In der Tierkrankenversicherung der Uelzener gilt im Tarif Pferde-OP-Versicherung folgendes für Uelzen:
Kontaktdaten
Tel. 0581 8070-0
Fax 0581 8070-248
www.uelzener.de
info@uelzener.de
Vorstand
Imke Brammer-Rahlfs (Vorsitzende)
Bernd Fischer (Stv.), Joachim Unger
Aufsichtsratsvorsitzende:
Susanne Treiber
Identifikationsdaten
Amtsgericht Lüneburg HRB 120469
USt-IdNr.: DE 116 681 647
StNr.: 47 207 00011
StNr. beim BZSt: 809/V90809020562
Bankverbindung
Commerzbank AG
IBAN: DE80 2584 0048 0569 0334 00
BIC: COBADEFF249
Gläubiger-ID: DE19ZZZ00000118549
Alle medizinisch notwendigen Operationskosten sowie sonstige versicherte Kosten sind uns durch tierärztliche Rechnung nachzuweisen. Die Rechnung muss den Namen bzw. die Mikrochip- oder Lebensnummer Ihres versicherten Pferdes, das Datum der erbrachten Leistung, die Diagnose, die berechneten Leistungen unter Angabe der Einzelpositionen mit entsprechenden Preisen, die Kosten für Verbrauchsmaterial und Arzneimittel sowie den Rechnungsbetrag enthalten und auf der jeweils gültigen Fassung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) beruhen.
Wenn Sie Ihr Pferd im Ausland operieren lassen, erstatten wir Leistungen maximal im Umfang der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gebührenordnung für Tierärzte (GOT).
- Wartezeiten
• Wartezeit für Operationen aufgrund von Koliken und Unfällen: 5 Tage ab Versicherungsbeginn
• Wartezeit für Operationen aufgrund von Krankheiten: 2 Monate ab Versicherungsbeginn, diese gilt auch für den Kastrationskostenzuschuss, den KV-Baustein und Reha-Baustein (sofern vertraglich vereinbart)
• Wartezeit für besondere Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik: 1 Jahr ab Versicherungsbeginn
• Wartezeit für Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen aufgrund von angeborenen oder vorvertraglich bestehenden jedoch bei Antragsstellung nicht bekannten Erkrankungen oder Fehlentwicklungen: 1 Jahr ab Versicherungsbeginn
• Bei Vertragsänderungen oder Vertragserweiterungen gelten die Wartezeitregelungen für den hinzukommenden Teil des Versicherungsschutzes.
• Bei Bestehen einer Vorversicherung für das versicherte Pferd entfällt die Wartezeit für die bisher versicherten Leistungen, sofern der Versicherungsschutz nahtlos ineinander übergeht.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Kontaktdaten
Tel. 0581 8070-0
Fax 0581 8070-248
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Imke Brammer-Rahlfs (Vorsitzende)
Bernd Fischer (Stv.), Joachim Unger
Aufsichtsratsvorsitzende:
Susanne Treiber
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Amtsgericht Lüneburg HRB 120469
USt-IdNr.: DE 116 681 647
StNr.: 47 207 00011
StNr. beim BZSt: 809/V90809020562
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IBAN: DE80 2584 0048 0569 0334 00
BIC: COBADEFF249
Gläubiger-ID: DE19ZZZ00000118549
Alle medizinisch notwendigen Operationskosten sowie sonstige versicherte Kosten sind uns durch tierärztliche Rechnung nachzuweisen. Die Rechnung muss den Namen bzw. die Mikrochip- oder Lebensnummer Ihres versicherten Pferdes, das Datum der erbrachten Leistung, die Diagnose, die berechneten Leistungen unter Angabe der Einzelpositionen mit entsprechenden Preisen, die Kosten für Verbrauchsmaterial und Arzneimittel sowie den Rechnungsbetrag enthalten und auf der jeweils gültigen Fassung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) beruhen.
Wenn Sie Ihr Pferd im Ausland operieren lassen, erstatten wir Leistungen maximal im Umfang der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gebührenordnung für Tierärzte (GOT).
- Wartezeiten
• Wartezeit für Operationen aufgrund von Koliken und Unfällen: 5 Tage ab Versicherungsbeginn
• Wartezeit für Operationen aufgrund von Krankheiten: 2 Monate ab Versicherungsbeginn, diese gilt auch für den Kastrationskostenzuschuss, den KV-Baustein und Reha-Baustein (sofern vertraglich vereinbart)
• Wartezeit für besondere Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik: 1 Jahr ab Versicherungsbeginn
• Wartezeit für Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen aufgrund von angeborenen oder vorvertraglich bestehenden jedoch bei Antragsstellung nicht bekannten Erkrankungen oder Fehlentwicklungen: 1 Jahr ab Versicherungsbeginn
• Bei Vertragsänderungen oder Vertragserweiterungen gelten die Wartezeitregelungen für den hinzukommenden Teil des Versicherungsschutzes.
• Bei Bestehen einer Vorversicherung für das versicherte Pferd entfällt die Wartezeit für die bisher versicherten Leistungen, sofern der Versicherungsschutz nahtlos ineinander übergeht.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025