In der Privathaftpflichtversicherung der Uelzener regelt die Schadenersatzausfallversicherung, wie die Subsidiarität greift: Eine Entschädigung entfällt, soweit für den Schaden eine andere Schadenversicherung eintreten kann oder ein Träger der Sozialversicherung beziehungsweise Sozialhilfe leistungspflichtig ist.
In der Privathaftpflichtversicherung der Uelzener gilt im Tarif Schadenersatzausfallversicherung folgendes für Subsidiarität:
Der Versicherer leistet keine Entschädigung, soweit für den Schaden eine Leistung aus einer für die versicherten Personen bestehenden Schadenversicherung beansprucht werden kann oder für den ein Träger der Sozialversicherung oder Sozialhilfe leistungspflichtig ist.
Was bedeutet das konkret?
Die Schadenersatzausfallversicherung springt nur nachrangig ein. Kann für einen Schaden eine andere bestehende Schadenversicherung in Anspruch genommen werden oder ist ein Träger der Sozialversicherung oder Sozialhilfe zuständig, geht diese Leistung vor. Insoweit zahlt der Versicherer nicht.
Häufige Fragen
Was bedeutet Subsidiarität in der Schadenersatzausfallversicherung?
Der Versicherer leistet keine Entschädigung, soweit für den Schaden eine Leistung aus einer für die versicherten Personen bestehenden Schadenversicherung beansprucht werden kann oder ein Träger der Sozialversicherung oder Sozialhilfe leistungspflichtig ist.
Zahlt die Uelzener, wenn eine andere Schadenversicherung eintreten kann?
Nein. Soweit für den Schaden eine Leistung aus einer bestehenden Schadenversicherung beansprucht werden kann, leistet der Versicherer insoweit keine Entschädigung.
Was gilt, wenn ein Träger der Sozialversicherung oder Sozialhilfe zuständig ist?
Ist ein Träger der Sozialversicherung oder Sozialhilfe für den Schaden leistungspflichtig, leistet der Versicherer insoweit keine Entschädigung.
In welchem Tarif gilt diese Regelung?
Die Regelung gilt in der Privathaftpflichtversicherung der Uelzener im Tarif Schadenersatzausfallversicherung.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025